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Umzug nach Österreich

Immobilien kaufen oder mieten?

In diesem Kapitel finden Sie eine Gegenüberstellung, welche Option unter bestimmten Voraussetzungen vorteilhafter ist und welche Entscheidungsfaktoren eine wichtige Rolle spielen.

Immobilien mieten

Je nach anzuwendender Rechtsgrundlage kann sich die Miete verschieden zusammensetzen. In der Regel besteht dieser aus Mietzins, Betriebskosten (Strom, Gas, Internet, etc.) und Umsatzsteuer. Unterliegt das Mietverhältnis dem Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG), gibt es z.B. Beschränkungen für die Höhe des Mietzinses (siehe Kapitel Mietrechtsgesetz). Seit 1. Juli 2023 gilt bei der Wohnungssuche das Bestellerprinzip.

Es besagt, dass derjenige die Maklergebühr (Provision) zu zahlen hat, der den Auftrag an den/die Maklerin gegeben hat. In der Regel ist das der/die Vermieter:in. Unter Umständen kann es allerdings auch vorkommen, dass der/die Mieter:in Auftraggeber:in ist und daher für die Maklergebühr aufkommen muss (z.B. bei Beauftragung eines/einer Maklerin zur Wohnungssuche durch den/die Mieter:in). 

Immobilien kaufen

  • Für Nicht-Österreicher:innen ist es unter gewissen Voraussetzungen möglich, Eigentum zu erwerben. Im Folgenden finden Sie die grundlegenden Bestimmungen, die für verschiedene Nationalitäten unterschiedlich sein können, sowie Dienstleistungen, die Ihnen helfen können, bürokratische Fallen zu vermeiden. 

  • Seit dem EU-Beitritt Österreichs im Jahr 1995 sind die Vorschriften für Nicht-Österreicher:innen, die in Österreich Eigentum erwerben möchten, gelockert worden. Staatsangehörige der EU-Staaten, des EWR (einschließlich der Nicht-EU-Mitglieder Island, Liechtenstein und Norwegen) und Schweizer Staatsangehörige können uneingeschränkt Eigentum erwerben und sind den Österreicher:innen rechtlich gleichgestellt. 

  • Personen, die nicht in die oben genannten Kategorien fallen, benötigen eine behördliche Genehmigung, um in Österreich eine Immobilie zu kaufen oder ein Baurecht zu erwerben.

    Hinweis: Das Genehmigungsverfahren kann lange dauern, und die diesbezüglichen Bestimmungen hängen davon ab, in welchem Bundesland die Immobilien, die man kaufen möchte, liegt.

    Wenn Ihr Herkunftsland ein bilaterales Abkommen mit Österreich hat, kann dieses Verfahren wegfallen. Im Allgemeinen wird der Antrag genehmigt, wenn der Kauf von sozialem, gesamtwirtschaftlichem oder kulturellem Interesse ist und keine negativen Auswirkungen auf nationale Interessen hat. Die meisten Menschen erfüllen diese Voraussetzung problemlos.  

Kosten beim Immobilienkauf

Neben dem Kaufpreis der Liegenschaft, fallen auch noch Nebenkosten des Kaufvertrages an, wie etwa die Grunderwerbssteuer (3,5 % vom Kaufpreis) und Eintragungsgebühr des neuen Eigentümers ins Grundbuch (1,1% vom Kaufpreis). Bei der Kreditfinanzierung gibt es zusätzliche Nebenkosten.

Da in der Regel der Kaufvertrag von einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt oder einer Notarin/einem Notar oder errichtet wird und diese/dieser auch den Antrag auf Eintragung des Wohnungs­eigentums­rechts ins Grund­buch (Ver­bücherung) stellt, muss die Käuferin/der Käufer weitere Kosten einkalkulieren

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