Zum Inhalt
© Jacob Lund/stock.adobe.com
Umzug nach Österreich

Anmeldung des Wohnsitzes

Wenn Sie mit der Absicht einreisen, in Österreich zu bleiben, sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihre Adresse innerhalb von drei Tagen nach Ihrer Einreise anzumelden.

Registrierung

  • Die sogenannte Meldebestätigung, allgemein bekannt auch als „Meldezettel“, wird benötigt, wenn Sie sich für Sozialleistungen anmelden, einen Handyvertrag abschließen oder ein Bankkonto eröffnen. Bewahren Sie den Meldezettel zusammen mit Ihren wichtigsten Dokumenten auf, da Sie das Original oft vorlegen müssen. Sie können eine Adresse entweder als Hauptwohnsitz oder als Nebenwohnsitz anmelden. Wenn Sie Ihren Wohnsitz wechseln, müssen Sie sich am alten Wohnsitz abmelden und am neuen Wohnsitz wieder anmelden.

  • Die Wohnsitzmeldung können Sie bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes vornehmen. Die Meldebehörde wird auch Meldeamt genannt und befindet sich in der Regel im Rathaus oder im Gemeindeamt einer Stadt. 

    Die Anmeldung Ihres Wohnsitzes müssen Sie persönlich vor Ort vornehmen. Sie können auch eine Vertrauensperson beauftragen, die Anmeldung in Ihrem Namen vorzunehmen. In diesem Fall benötigt die Vertrauensperson jedoch Ihren Reisepass oder Personalausweis im Original.  

Welche Dokumente werden benötigt?

Sie müssen die folgenden Dokumente mitbringen: 

  • ausgefüllter Meldezettel  mit der Unterschrift des Vermieters/der Vermieterin und Ihrer eigenen Unterschrift 

  • einen gültigen Reisepass oder einen Personalausweis. 

  • Nachweis über Ihre neue Adresse z. B. einen Miet- oder Kaufvertrag oder einfach eine Unterschrift des Vermieters/der Vermieterin auf einem Formular. Wenn Sie mietfrei bei Freunden oder Verwandten wohnen, ist eine unterzeichnete Mietrechtsvereinbarung erforderlich. 

Zur Hauptnavigation