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Frau mit VR Brille
© Christian Vorhofer / Westend61
Aufenthalt & Beschäftigung

Blaue Karte EU

Die Blaue Karte EU richtet sich an qualifizierte Drittstaatsangehörige, die ein Jobangebot bei einem Unternehmen in Österreich erhalten haben, das Ihnen ein für Österreich durchschnittlich hohes Gehalt bezahlt. Es gibt kein Punktesystem wie bei den meisten Rot-Weiß-Rot – Karten.

Die Blaue Karte EU auf einen Blick

  • Residence and work permit
  • Talents icon
  • Study icon
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  • Events icon
  • Family immigration possibility icon

Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Sie haben
    • ein Studium mit dreijähriger Mindestdauer abgeschlossen, das zu Ihrem Jobangebot passt ODER
    • als IT-Fachkraft zumindest dreijährige einschlägige Berufserfahrung, die dem Niveau eines Akademikers entspricht und innerhalb der letzten 7 Jahre vor Antragstellung erworben wurde.
  1. Ihr zukünftiger österreichischer Arbeitgeber zahlt Ihnen im Jahr 2024 mindestens € 47.855 als Bruttojahresgehalt. Dieses Mindestgehalt ist gesetzlich vorgeschrieben. 

Inhaber:innen einer in Österreich gültigen Blauen Karte EU oder Rot-Weiß-Rot  Karte ist es erlaubt, neben ihrer unselbstständigen Tätigkeit zusätzlich, jedoch im untergeordneten Ausmaß, einer selbstständigen Tätigkeit nachzugehen. 

Dokumente für die Blaue Karte EU

Diese Dokumente müssen Sie jedenfalls einreichen, um eine Blaue Karte EU zu bekommen:

  • Antragsformular
  • Reisepass
  • Passfoto nach EU-Kriterien (nicht älter als 6 Monate)
  • Qualifikationsbezogene Dokumente:
    - Aktueller Lebenslauf (optional)
    - Nachweis des erfolgreich abgeschlossenen Studiums (Diplom, etc.) bzw. als IT-Fachkraft ausreichender, einschlägiger Berufserfahrung 
  • Arbeitgeber-Dokumente:
    Arbeitgebererklärung
    - Stellenbeschreibung, detailliert (entweder als separates Dokument oder in der Arbeitgebererklärung)
    - Angabe der kollektivvertraglichen Einstufung (z.B. in der Arbeitgebererklärung oder mittels Dienstvertrag)
  • Strafregisterbescheinigung, nicht älter als 3 Monate
  • Gebühren: 160 Euro

Bitte achten Sie auf Ihre visafreien Tage! In der Regel haben Sie 90 (von 180) Tage Visafreiheit im Schengenraum. Wenn Sie diese Tage aufgebraucht haben, dürfen Sie den Antrag nicht mehr in Österreich stellen, weil Sie sich nicht mehr legal in Österreich aufhalten.

Bitte beachten Sie:

  • Die Gültigkeit Ihrer Blauen Karte EU hängt von der Dauer Ihres Dienstverhältnisses sowie von der Gültigkeit Ihres Passes ab. Wenn beide mindestens 2 Jahre gültig sind, ist auch Ihre Blaue Karte EU 2 Jahre lang gültig.
  • Je nachdem, in welchem Land Sie leben, müssen Sie eine oder mehrere Strafregisterbescheinigung(en) vorweisen. Hier können Sie nachsehen, welche Strafregisterbescheinigung(en) Sie besorgen müssen.
  • Die Strafregisterbescheinigung muss eine spezielle Verifizierung haben, damit sie anerkannt wird. Das hängt davon ab, in welchem Land sie ausgestellt wurde. Hier können Sie nachsehen, welche Art von Verifizierung nötig ist.
  • Wenn Ihre Dokumente nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden, müssen sie von einer/m gerichtlich beeideten Übersetzer:in übersetzt werden.
  • Es kann sein, dass Sie mehr als 160 Euro Gebühr zahlen müssen, wenn Sie zusätzliche persönliche Dokumente vorlegen müssen oder ein Visum D benötigen.  

Wenn Sie nicht studiert haben, bzw. als IT-Fachkraft nicht die genannten Voraussetzungen erfüllen, und/oder weniger als das erwähnte Mindestgehalt verdienen würden, ist die Blaue Karte EU nicht zielführend. Sie können stattdessen herausfinden, ob die Rot-Weiß-Rot – Karte für Studienabsolvent:innen, die Rot-Weiß-Rot – Karte für Besonders Hochqualifizierte, die Rot-Weiß-Rot – Karte für Fachkräfte in Mangelberufen oder die Rot-Weiß-Rot – Karte für Sonstige Schlüsselkräfte zu Ihrer Situation passt

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Rechtsgrundlagen:

  • § 42 NAG; § 12c AuslBG
  • Erleichterungen betreffend Arbeitgeberwechsel: § 50a NAG; § 20d AuslBG
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