Blaue Karte EU
Die Blaue Karte EU richtet sich an qualifizierte Drittstaatsangehörige, die ein Jobangebot bei einem Unternehmen in Österreich erhalten haben, das Ihnen ein für Österreich durchschnittlich hohes Gehalt bezahlt. Es gibt kein Punktesystem wie bei den meisten Rot-Weiß-Rot – Karten.
Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben
- ein Studium mit dreijähriger Mindestdauer abgeschlossen, das zu Ihrem Jobangebot passt ODER
- als IT-Fachkraft zumindest dreijährige einschlägige Berufserfahrung, die dem Niveau eines Akademikers entspricht und innerhalb der letzten 7 Jahre vor Antragstellung erworben wurde.
- Ihr zukünftiger österreichischer Arbeitgeber zahlt Ihnen im Jahr 2024 mindestens € 47.855 als Bruttojahresgehalt. Dieses Mindestgehalt ist gesetzlich vorgeschrieben.
Inhaber:innen einer in Österreich gültigen Blauen Karte EU oder Rot-Weiß-Rot – Karte ist es erlaubt, neben ihrer unselbstständigen Tätigkeit zusätzlich, jedoch im untergeordneten Ausmaß, einer selbstständigen Tätigkeit nachzugehen.
Wenn Sie nicht studiert haben, bzw. als IT-Fachkraft nicht die genannten Voraussetzungen erfüllen, und/oder weniger als das erwähnte Mindestgehalt verdienen würden, ist die Blaue Karte EU nicht zielführend. Sie können stattdessen herausfinden, ob die Rot-Weiß-Rot – Karte für Studienabsolvent:innen, die Rot-Weiß-Rot – Karte für Besonders Hochqualifizierte, die Rot-Weiß-Rot – Karte für Fachkräfte in Mangelberufen oder die Rot-Weiß-Rot – Karte für Sonstige Schlüsselkräfte zu Ihrer Situation passt
Immigration Guide Austria
Die Online-Plattform bietet maßgeschneiderte Antworten auf alle ihre Fragen zu Leben & Arbeiten, Aufenthalt, Familiennachzug und Ausländerbeschäftigung in Österreich.
Rechtsgrundlagen:
- § 42 NAG; § 12c AuslBG
- Erleichterungen betreffend Arbeitgeberwechsel: § 50a NAG; § 20d AuslBG