Rot-Weiß-Rot – Karte
Österreich bietet mit der Rot-Weiß-Rot – Karte einen Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige an, die als Fachkräfte in Österreich arbeiten möchten und dauerhaft in Österreich bleiben wollen. Es gibt nicht nur eine Rot-Weiß-Rot – Karte, sondern insgesamt sieben Unterkategorien.
Die Rot-Weiß-Rot – Karte auf einen Blick
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Kombinierte Aufenthalts- und Beschäftigungsbewilligung
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Langfristige Aufnahme von Erwerbstätigkeit in Österreich
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Grundvoraussetzung: verbindliches Jobangebot
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Bindung an einen Arbeitgeber
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Gültig bis zu 2 Jahre
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Einwanderung mit Familie möglich
Familienangehörige (Ehefrau/Ehemann, eingetragene Partnerin/eingetragener Partner, Kinder) können eine Rot-Weiß-Rot – Karte Plus beantragen, mit der sie freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt haben.
Drittstaatsangehörige Fachkräfte, die Ehepartner:innen bzw. eingetragene Partner:innen oder Eltern von EU-Bürgerinnen/EU-Bürgern sind, müssen keine Rot-Weiß-Rot – Karte oder Blaue Karte beantragen. Sie können eine sogenannte Aufenthaltskarte beantragen. Damit haben sie freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Sie können also sowohl angestellt als auch selbstständig arbeiten und sind nicht an einen Arbeitgeber gebunden.
Drittstaatsangehörige Fachkräfte, die die Ehepartnerinnen/Ehepartner bzw. eingetragene Partnerinnen/eingetragene Partner von Österreicherinnen/Österreichern, müssen ebenfalls keine Rot-Weiß-Rot – Karte beantragen, um in Österreich arbeiten zu können. Sie können einen sogenannten Aufenthaltstitel Familienangehöriger beantragen. Damit haben sie freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Sie können also sowohl angestellt als auch selbstständig arbeiten.
Achtung
Bevor Sie oder Ihr zukünftiger Arbeitgeber den Antrag stellen, müssen Sie sich entschieden haben, wo Sie in Österreich leben möchten. Das ist wichtig, weil es in Österreich verschiedene Niederlassungen der Aufenthaltsbehörde gibt. Welche dieser Niederlassungen für Sie zuständig ist, hängt von Ihrem zukünftigen Wohnort in Österreich ab. Wenn Sie sich einmal für einen Ort entschieden haben, ist eine Änderung kompliziert und nicht empfehlenswert. Bitte beachten Sie auch, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz nach der Ankunft in Österreich und vor Abholung Ihres Aufenthaltstitels melden müssen. Das bedeutet, dass Sie bereits während Ihres Antragsverfahrens eine geeignete Unterkunft suchen müssen.
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Die Rot-Weiß-Rot – Karte ist grundsätzlich für die langfristige Erwerbstätigkeit gedacht. Für die saisonale Beschäftigung müssen weiterhin Beschäftigungsbewilligungen beim Arbeitsmarktservice (kurz: AMS) beantragt werden.
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Inhaber:innen einer Rot-Weiß-Rot – Karte oder einer in Österreich gültigen Blauen Karte EU ist es erlaubt, neben ihrer unselbstständigen Tätigkeit zusätzlich, jedoch im untergeordneten Ausmaß, einer selbstständigen Tätigkeit nachzugehen.
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Die Rot-Weiß-Rot – Karte für
Fachkräfte in Mangelberufen
Die Rot-Weiß-Rot – Karte für Fachkräfte in Mangelberufen richtet sich an Drittstaatsangehörige, die ein Jobangebot und eine Ausbildung in einem Mangelberuf vorweisen können.
Jedes Jahr veröffentlicht die Bundesrepublik Österreich eine Liste an Mangelberufen. Unter diesem Begriff sind jene Berufe zu verstehen, für welche innerhalb eines Jahres weniger als 1,5 Arbeitssuchende je offener Stelle verfügbar waren. Die vom Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft jährlich erlassene Fachkräfteverordnung bringt im Jahr 2024 eine historische Höchstzahl an Mangelberufen, die in bundesweite (110 Berufe) und regionale (48 Berufe) unterteilt werden.
Fachkräfte aus diesen Berufsgruppen können in der Regel etwas rascher nach Österreich einwandern. Das liegt vor allem daran, dass bereits vorab feststeht, dass am Arbeitsmarkt Bedarf an diesen Fachkräften gegeben ist und somit keine Arbeitsmarktprüfung durchgeführt wird.
Um sich als Fachkraft für diese Kategorie der Rot-Weiß-Rot – Karte zu qualifizieren, müssen im Rahmen eines gesetzlich festgelegten Punktesystems genügend Punkte erreicht werden.
Es gibt mehrere Kategorien, in denen Sie Punkte sammeln können:
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Qualifikation (Ausbildung bzw. Studium im Mangelberuf)
Sie erhalten nur dann Punkte für Ihre Ausbildung bzw. Ihr Studium, wenn sie bzw. es zu dem Jobangebot im Mangelberuf passt. Wenn Sie beispielsweise ein Jobangebot als Software-Entwickler erhalten haben, wird ein Studium der Philosophie nicht ausreichend fachrelevant sein. Die absolvierte Ausbildung muss hinsichtlich Dauer und Umfang weitgehend dem österreichischen Ausbildungsniveau entsprechen.
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Berufserfahrung, die Sie nach Ihrer Ausbildung in Ihrem Fachbereich gesammelt haben
Es werden auch halbe Jahre an Berufserfahrung gezählt. Praktika werden in der Regel jedoch nicht zur Berufserfahrung gezählt. Nachweise der Berufserfahrung müssen mindestens das Startdatum, Enddatum und eine Positionsbeschreibung enthalten.
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Deutschkenntnisse
Sprachzertifikate dürfen nicht älter als 5 Jahre sein, wenn Sie den Antrag auf die Rot-Weiß-Rot – Karte stellen. Deutschzertifikate werden von folgenden Institutionen akzeptiert: ÖSD, Goethe-Institut, TELC GmbH, ÖIF.
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Englischkenntnisse
Sprachzertifikate dürfen nicht älter als 5 Jahre sein, wenn Sie den Antrag auf die Rot-Weiß-Rot – Karte stellen. Englischzertifikate werden von folgenden Institutionen akzeptiert: Cambridge, TELC, IELTS, TOEIC, TOEFL.
Sie erhalten 5 Zusatzpunkte für nachweisbare Englischkenntnisse, wenn die Unternehmenssprache Englisch ist.
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Französisch-, Spanisch- oder Bosnisch-Kroatisch-Serbischkenntnisse:
Sprachzertifikate dürfen nicht älter als 5 Jahre sein, wenn Sie den Antrag auf die Rot-Weiß-Rot – Karte stellen. Auch Zertifikate über Kenntnisse dieser Sprachen sind von anerkannten Institutionen vorzulegen bzw. ggf. mittels Ausbildungsnachweisen zu belegen. Muttersprachliche Kenntnisse werden ebenfalls berücksichtigt.
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Alter
Es gilt das Alter, das Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung haben.
Zulassungskriterien | Punkte |
Qualifikation | max. Punkte: 30 |
abgeschlossene Berufsausbildung im Mangelberuf | 30 |
Ausbildungsadäquate Berufserfahrung | max. Punkte: 20 |
Berufserfahrung (pro Halbjahr) | 1 |
Berufserfahrung in Österreich (pro Halbjahr) | 2 |
Sprachkenntnisse | max. Punkte: 25 |
Deutschkenntnisse (A 1) | 5 |
Englischkenntnisse (A 2) | 5 |
Französischkenntnisse (B 1) | 5 |
Spanischkenntnisse (B 1) | 5 |
Bosnisch-, Kroatisch- oder Serbischkenntnisse (B 1) | 5 |
Alter | max. Punkte: 15 |
bis 30 Jahre | 15 |
bis 40 Jahre | 10 |
bis 50 Jahre | 5 |
Summe der maximal anrechenbaren Punkte | 90 |
Zusatzpunkte für Unternehmenssprache Englisch | 5 |
erforderliche Mindestpunkteanzahl | 55 |
- Sie müssen mindestens 55 Punkte erreichen.
- Jede Kategorie hat Maximalpunkte, die Sie nicht überschreiten können. Wenn Sie beispielsweise mehr als 10 Jahre relevante Berufserfahrung haben, erhalten Sie trotzdem nicht mehr als 20 Punkte für Ihre Berufserfahrung.
- Sie müssen nicht in jeder Kategorie Punkte erhalten. Es reicht, wenn Sie mindestens 55 Punkte erreichen!
Hinweis
Wenn Sie zwar eine Ausbildung (zum Beispiel ein Studium) im Mangelberuf haben, aber kein Jobangebot im Mangelberuf, ist die Rot-Weiß-Rot – Karte für Fachkräfte in Mangelberufen nicht zielführend. Das gilt auch, wenn Sie zwar ein Jobangebot im Mangelberuf, aber keine Ausbildung im Mangelberuf haben. Sie können stattdessen aber herausfinden, ob die Blaue Karte EU, die Rot-Weiß-Rot – Karte für Besonders Hochqualifizierte oder die Rot-Weiß-Rot – Karte für Sonstige Schlüsselkräfte zu Ihrer Situation passt.
Erforderliche Dokumente
Diese Dokumente müssen Sie jedenfalls einreichen, um eine Rot-Weiß-Rot – Karte für Fachkräfte in Mangelberufen zu erhalten:
- Antragsformular
- Reisepass
- Passfoto nach EU-Kriterien (nicht älter als 6 Monate)
- Qualifikationsbezogene Dokumente:
- Aktueller Lebenslauf (optional)
- Nachweis der Qualifikation bzw. Ausbildung (Universitäts-Diplom, etc.)
- Nachweis der Berufserfahrung (Dienstzeugnisse, etc.)
- Sprachzertifikate, wenn nötig - Arbeitgeber-Dokumente:
- Arbeitgebererklärung
- Stellenbeschreibung, detailliert (entweder als separates Dokument oder in der Arbeitgebererklärung)
- Angabe der kollektivvertraglichen Einstufung (z.B. in der Arbeitgebererklärung oder mittels Dienstvertrag) - Strafregisterbescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- Gebühren: 160 Euro
Bitte beachten Sie:
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Es gibt kein gesondertes Mindestgehalt für die Rot-Weiß-Rot – Karte für Fachkräfte in Mangelberufen. Ihr Arbeitgeber in Österreich muss Sie aber zumindest nach dem anwendbaren Kollektivvertrag und unter Berücksichtigung einer gegebenenfalls betriebsüblichen Überzahlung entlohnen.
-
Die Gültigkeit Ihrer Rot-Weiß-Rot – Karte hängt von der Dauer Ihres Dienstverhältnisses sowie von der Gültigkeit Ihres Passes ab. Wenn beide mindestens 2 Jahre gültig sind, ist auch Ihre Rot-Weiß-Rot – Karte 2 Jahre lang gültig.
- Je nachdem in welchem Land Sie leben, müssen Sie eine oder mehrere Strafregisterbescheinigungen vorweisen. Hier können Sie nachsehen, welche Strafregisterbescheinigungen Sie besorgen müssen.
- Die Strafregisterbescheinigung muss eine spezielle Verifizierung haben, damit sie anerkannt wird. Das hängt davon ab, in welchem Land das Dokument ausgestellt wurde. Hier können Sie nachsehen, welche Art von Verifizierung nötig ist.
- Wenn Ihre Dokumente nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden, müssen sie von einer/m gerichtlich beeideten Übersetzer:in übersetzt werden.
- Es kann sein, dass Sie mehr als 160 Euro Gebühr zahlen müssen, wenn Sie zusätzliche persönliche Dokumente vorzeigen müssen oder ein Visum D benötigen.
Die Rot-Weiß-Rot – Karte
für sonstige Schlüsselkräfte
Die Rot-Weiß-Rot – Karte für sonstige Schlüsselkräfte richtet sich an Drittstaatsangehörige, die ein Jobangebot in einem Unternehmen in Österreich für eine Tätigkeit vorweisen können, die keinem Mangelberuf zuzuordnen ist, bzw. Drittstaatsangehörige, die zwar über einschlägige Berufserfahrung verfügen, jedoch keine Ausbildung in einem Mangelberuf vorweisen können. Diese Kategorie der Rot-Weiß-Rot – Karte geht mit einem Mindestgehalt in Höhe von € 3.030 brutto monatlich (2024) einher.
Das Arbeitsmarktservice (AMS) ist bei dieser Kategorie der Rot-Weiß-Rot – Karte berechtigt, eine Arbeitsmarktprüfung durchzuführen.
Um sich als sonstige Schlüsselkraft für die Rot-Weiß-Rot – Karte zu qualifizieren, müssen im Rahmen eines gesetzlich festgelegten Punktesystems genügend Punkte erreicht werden.
Es gibt mehrere Kategorien, in denen Sie Punkte sammeln können:
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Qualifikationen (Ausbildung bzw. Studium)
Sie erhalten auch dann Punkte für Ihre Ausbildung bzw. Ihr Studium, wenn sie bzw. es nicht direkt zum Jobangebot passt. In diesem Fall muss allerdings zumindest einschlägige Berufserfahrung nachgewiesen werden können.
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Berufserfahrung
Es werden auch halbe Jahre an Berufserfahrung gezählt. Praktika werden in der Regel jedoch nicht zur Berufserfahrung gezählt. Nachweise der Berufserfahrung müssen mindestens das Startdatum, Enddatum und eine Positionsbeschreibung enthalten.
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Deutschkenntnisse
Sprachzertifikate dürfen nicht älter als 5 Jahre sein, wenn Sie den Antrag auf die Rot-Weiß-Rot – Karte stellen. Deutschzertifikate werden von folgenden Institutionen akzeptiert: ÖSD, Goethe-Institut, Telc GmbH, ÖIF.
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Englischkenntnisse
Sprachzertifikate dürfen nicht älter als 5 Jahre sein, wenn Sie den Antrag auf die Rot-Weiß-Rot – Karte stellen. Englischzertifikate werden von folgenden Institutionen akzeptiert: Cambridge, TELC, IELTS, TOEIC, TOEFL.
Sie erhalten 5 Zusatzpunkte für nachweisbare Englischkenntnisse, wenn die Unternehmenssprache Englisch ist.
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Französisch-, Spanisch- oder Bosnisch-Kroatisch-Serbischkenntnisse
Sprachzertifikate dürfen nicht älter als 5 Jahre sein, wenn Sie den Antrag auf die Rot-Weiß-Rot – Karte stellen. Auch Zertifikate über Kenntnisse dieser Sprachen sind von anerkannten Institutionen vorzulegen bzw. ggf. mittels Ausbildungsnachweisen zu belegen. Muttersprachliche Kenntnisse werden ebenfalls berücksichtigt.
-
Alter
Es gilt das Alter, das Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung haben.
- Sie müssen mindestens 55 Punkte erreichen.
- Jede Kategorie hat Maximalpunkte, die Sie nicht überschreiten können. Wenn Sie beispielsweise mehr als 10 Jahre relevante Berufserfahrung haben, erhalten Sie trotzdem nicht mehr als 20 Punkte für Ihre Berufserfahrung.
- Sie müssen nicht in jeder Kategorie Punkte erhalten. Es reicht, wenn Sie mindestens 55 Punkte erreichen!
Zulassungskriterien | Punkte |
Qualifikation | max. Punkte: 30 |
abgeschlossene Berufsausbildung oder spezielle Kenntnisse oder Fertigkeiten in beabsichtigter Beschäftigung | 20 |
allgemeine Universitätsreife | 25 |
Abschluss eines Studiums an einer tertiären Bildungseinrichtung mit dreijähriger Mindestdauer | 30 |
Berufserfahrung | max. Punkte: 20 |
Berufserfahrung (pro Halbjahr) | 1 |
Berufserfahrung in Österreich (pro Halbjahr) | 2 |
Sprachkenntnisse | max. Punkte: 25 |
Deutschkenntnisse (A 1) | 5 |
Englischkenntnisse (A 2) | 5 |
Französischkenntnisse (B 1) | 5 |
Spanischkenntnisse (B 1) | 5 |
Bosnisch-, Kroatisch- oder Serbischkenntnisse (B 1) | 5 |
Alter | max. Punkte: 15 |
bis 30 Jahre | 15 |
bis 40 Jahre | 10 |
Summe der maximal anrechenbaren Punkte | 90 |
Zusatzpunkte für Unternehmenssprache Englisch | 5 |
Zusatzpunkte für Profisportler:innen und Profisporttrainer:innen | 20 |
erforderliche Mindestpunkteanzahl | 55 |
Hinweis
Wenn Sie ein Jobangebot und eine Ausbildung in einem sogenannten Mangelberuf haben, kann die Rot-Weiß-Rot – Karte für Fachkräfte in Mangelberufen eine attraktive Alternative für Sie sein. Sie können außerdem auch herausfinden, ob die Blaue Karte EU oder die Rot-Weiß-Rot – Karte für Besonders Hochqualifizierte zu Ihrer Situation passt. Wenn Sie im letzten Jahr Ihr Studium in Österreich abgeschlossen haben, könnte die Rot-Weiß-Rot – Karte für StudienabsolventInnen eine gute Option für Sie sein.
Erforderliche Dokumente
Diese Dokumente müssen Sie jedenfalls einreichen, um eine Rot-Weiß-Rot – Karte für sonstige Schlüsselkräfte zu bekommen:
- Antragsformular
- Reisepass
- Passfoto nach EU-Kriterien (nicht älter als 6 Monate)
- Qualifikationsbezogene Dokumente:
- Aktueller Lebenslauf (optional)
- Nachweis der Qualifikation bzw. Ausbildung (Universitäts-Diplom, etc.)
- Nachweis der Berufserfahrung (Dienstzeugnisse, etc.)
- Sprachzertifikate, wenn nötig - Arbeitgeber-Dokumente:
- Arbeitgebererklärung
- Stellenbeschreibung, detailliert (entweder als separates Dokument oder in der Arbeitgebererklärung)
- Angabe der kollektivvertraglichen Einstufung (z.B. in der Arbeitgebererklärung oder mittels Dienstvertrag) - Strafregisterbescheinigung, nicht älter als 3 Monate
- Gebühren: 160 Euro
Bitte beachten Sie:
Bitte beachten Sie:
- Die Gültigkeit Ihrer Rot-Weiß-Rot – Karte hängt von der Dauer Ihres Dienstverhältnisses sowie von der Gültigkeit Ihres Passes ab. Wenn beide mindestens 2 Jahre gültig sind, ist auch Ihre Rot-Weiß-Rot – Karte 2 Jahre lang gültig.
- Je nachdem, in welchem Land Sie leben, müssen Sie eine oder mehrere Strafregisterbescheinigungen vorzeigen. Hier können Sie nachsehen, welche Strafregisterbescheinigungen Sie besorgen müssen.
- Die Strafregisterbescheinigung muss eine spezielle Verifizierung haben, damit sie anerkannt wird. Das hängt davon ab, in welchem Land das Dokument ausgestellt wurde. Hier können Sie nachsehen, welche Art von Verifizierung nötig ist.
- Wenn Ihre Dokumente nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden, müssen sie von einer/m gerichtlich beeideten Übersetzer:in übersetzt werden.
- Es kann sein, dass Sie mehr als 160 Euro Gebühr zahlen müssen, wenn Sie zusätzliche persönliche Dokumente vorzeigen müssen oder ein Visum D benötigen.
Die Rot-Weiß-Rot – Karte für Studienabsolvent:innen
Die Rot-Weiß-Rot – Karte für Studienabsolvent:innen richtet sich an Drittstaatsangehörige, die ein Studium an einer österreichischen Universität oder Fachhochschule abgeschlossen und ein Jobangebot erhalten haben, das dem Ausbildungsniveau von Akademiker:innen entspricht.
Es ist, im Gegensatz zu anderen Kategorien der Rot-Weiß-Rot – Karte, kein Punktesystem zu beachten. Außerdem führt das Arbeitsmarktservice (AMS) keine Arbeitsmarktprüfung durch.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Sie haben ein Studium in Österreich erfolgreich abgeschlossen. Es werden nur Abschlüsse von staatlichen Hochschulen (Universitäten oder Fachhochschulen) oder von akkreditierten privaten Hochschulen (Universitäten oder Fachhochschulen) anerkannt.
- Sie haben ein Jobangebot in einem Unternehmen in Österreich erhalten, das dem Ausbildungsniveau von Akademiker:innen entspricht. Ihr Arbeitgeber in Österreich muss Sie zumindest nach dem anwendbaren Kollektivvertrag und unter Berücksichtigung einer ortsüblichen und gegebenenfalls betriebsüblichen Überzahlung entlohnen.
Hinweis
Wenn Sie Ihr Studium nicht in Österreich abgeschlossen haben, ist die Rot-Weiß-Rot – Karte für Studienabsolvent:innen nicht zielführend. Sie können stattdessen aber herausfinden, ob die Blaue Karte EU, die Rot-Weiß-Rot – Karte für Besonders Hochqualifizierte, die Rot-Weiß-Rot – Karte für Fachkräfte in Mangelberufen oder die Rot-Weiß-Rot – Karte für Sonstige Schlüsselkräfte zu Ihrer Situation passt.
Erforderliche Dokumente
Diese Dokumente müssen Sie jedenfalls einreichen, um eine Rot-Weiß-Rot – Karte für Studienabsolvent:innen zu erhalten:
- Antragsformular
- Reisepass
- Passfoto nach EU-Kriterien (nicht älter als 6 Monate)
- Qualifikationsrelevante Dokumente:
- Aktueller Lebenslauf (optional)
- Nachweis der Qualifikation bzw. Ausbildung (Universitäts-Diplom, etc.) - Arbeitgeber-Dokumente:
- Arbeitgebererklärung
- Stellenbeschreibung, detailliert (entweder als separates Dokument oder in der Arbeitgebererklärung)
- Angabe der kollektivvertraglichen Einstufung (z.B. in der Arbeitgebererklärung oder mittels Dienstvertrag) - Strafregisterbescheinigung, wenn Sie nicht mehr in Österreich leben (nicht älter als 3 Monate)
- Gebühren: 160 Euro
Bitte beachten Sie:
- Die Gültigkeit Ihrer Rot-Weiß-Rot – Karte hängt von der Dauer Ihres Dienstverhältnisses sowie von der Gültigkeit Ihres Passes ab. Wenn beide mindestens 2 Jahre gültig sind, ist auch Ihre Rot-Weiß-Rot – Karte 2 Jahre lang gültig.
- Je nachdem, in welchem Land Sie leben, müssen Sie eine oder mehrere Strafregisterbescheinigungen vorzeigen. Hier können Sie nachsehen, welche Strafregisterbescheinigungen Sie besorgen müssen. (Wenn Sie als Studienabsolvent:in nach wie vor rechtmäßig in Österreich leben, benötigen Sie keine Strafregisterbescheinigung.)
- Die Strafregisterbescheinigung muss eine spezielle Verifizierung haben, damit sie anerkannt wird. Das hängt davon ab, in welchem Land das Dokument ausgestellt wurde. Hier können Sie nachsehen, welche Art von Verifizierung nötig ist.
- Wenn Ihre Dokumente nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden, müssen sie von einer/m gerichtlich beeideten Übersetzer:in übersetzt werden.
- Es kann sein, dass Sie mehr als 160 Euro Gebühr zahlen müssen, wenn Sie zusätzliche persönliche Dokumente vorzeigen müssen oder ein Visum D benötigen.
Wussten Sie, dass Sie nach Abschluss Ihres Studiums Ihre Aufenthaltsbewilligung Student um 12 Monate verlängern lassen können? In diesen 12 Monaten dürfen Sie in Österreich einen Job suchen. Wenn Sie ein Jobangebot erhalten, können Sie die Rot-Weiß-Rot – Karte für Studienabsolvent:innen beantragen. Sie erhalten die verlängerte „Aufenthaltsbewilligung Student" aber unter anderem nur dann, wenn Sie nachweisen können, dass Sie sich finanziell selbst erhalten können und krankenversichert sind. Sie können mit Ihrer „Aufenthaltsbewilligung Student“ auch arbeiten – allerdings nur mit einer Beschäftigungsbewilligung.
Die Rot-Weiß-Rot – Karte für
besonders Hochqualifizierte
Die Rot-Weiß-Rot – Karte für besonders Hochqualifizierte richtet sich an Drittstaatsangehörige, die besondere Qualifikationen vorweisen können. Im Vorfeld kann ein Arbeitssuche-Visum beantragt werden.
Das Arbeitsmarktservice (AMS) darf bei dieser Kategorie der Rot-Weiß-Rot – Karte keine Arbeitsmarktprüfung durchführen. Um die Rot-Weiß-Rot – Karte für besonders Hochqualifizierte beantragen zu können, müssen im Rahmen eines gesetzlich festgelegten Punktesystems genügend Punkte erreicht werden.
Es gibt mehrere Kategorien, in denen Sie Punkte sammeln können:
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Qualifikationen und besondere Fähigkeiten
Sie erhalten nur dann Punkte für Ihre Ausbildung bzw. Ihr Studium, wenn sie bzw. es zu dem Jobangebot passt. Wenn Sie beispielsweise ein Jobangebot als Software-Entwickler erhalten haben, wird ein Studium der Philosophie nicht ausreichend fachrelevant sein.
Wenn Sie im letzten Kalenderjahr in einer Führungsposition in einem börsennotierten (oder positiv bewerteten) Unternehmen tätig waren, kann Ihnen dies viele Punkte einbringen. Wichtig ist, dass der Nachweis über das Bruttojahresgehalt von einer öffentlichen Stelle ausgestellt wurde (Finanzamt, etc.).
Es werden nur Auszeichnungen und Preise anerkannt, die für besondere fachliche Leistungen verliehen wurden und international bekannt oder in Fachkreisen von herausragender Bedeutung sind. Nicht anerkannt werden Preise, die für einen besonderen Studienerfolg verliehen werden.
Publikationen werden allgemein dann anerkannt, wenn sie in internationalen Fachjournalen veröffentlicht und registriert sind.
Patente müssen ebenfalls registriert sein.
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Berufserfahrung (passend zur Ausbildung und/oder in Führungspositionen)
Es werden auch halbe Jahre an Berufserfahrung gezählt. Praktika werden in der Regel jedoch nicht zur Berufserfahrung gezählt. Nachweise der Berufserfahrung müssen mindestens das Startdatum, Enddatum und eine Positionsbeschreibung enthalten.
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Deutschkenntnisse
Sprachzertifikate dürfen nicht älter als 5 Jahre sein, wenn Sie den Antrag auf die Rot-Weiß-Rot – Karte stellen. Deutschzertifikate werden von folgenden Institutionen akzeptiert: ÖSD, Goethe-Institut, TELC GmbH, ÖIF.
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Englischkenntnisse
Sprachzertifikate dürfen nicht älter als 5 Jahre sein, wenn Sie den Antrag auf die Rot-Weiß-Rot – Karte stellen. Englischzertifikate werden von folgenden Institutionen akzeptiert: Cambridge, TELC, IELTS, TOEIC, TOEFL.
Sie erhalten 5 Zusatzpunkte für nachweisbare Englischkenntnisse, wenn die Unternehmenssprache Englisch ist.
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Französisch-, Spanisch- oder Bosnisch-Kroatisch-Serbischkenntnisse:
Sprachzertifikate dürfen nicht älter als 5 Jahre sein, wenn Sie den Antrag auf die Rot-Weiß-Rot – Karte stellen. Auch Zertifikate über Kenntnisse dieser Sprachen sind von anerkannten Institutionen vorzulegen bzw. ggf. mittels Ausbildungsnachweisen zu belegen. Muttersprachliche Kenntnisse werden ebenfalls berücksichtigt.
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Alter
Es gilt das Alter, das Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung haben.
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Studium (bzw. Teile des Studiums) in Österreich
- Sie müssen mindestens 70 Punkte erreichen.
- Jede Kategorie hat Maximalpunkte, die Sie nicht überschreiten können. Wenn Sie beispielsweise mehr als 10 Jahre relevante Berufserfahrung haben, erhalten Sie trotzdem nicht mehr als 20 Punkte für Ihre Berufserfahrung.
- Sie müssen nicht in jeder Kategorie Punkte erhalten. Es genügt, wenn Sie mindestens 70 Punkte erreichen!
- Es gibt kein spezielles Mindestgehalt für die Rot-Weiß-Rot – Karte für Besonders Hochqualifizierte. Ihr Arbeitgeber in Österreich muss Sie aber nach dem anwendbaren Kollektivvertrag, unter Berücksichtigung korrekter Einstufung, entlohnen.
Kriterien | Punkte |
Besondere Qualifikationen bzw. Fähigkeiten | max. Punkte: 40 |
Abschluss eines Studiums an einer tertiären Bildungseinrichtung mit vierjähriger Mindestdauer | 20 |
– im Fachgebiet Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften oder Technik (MINT-Fächer) | 30 |
– mit Habilitation oder gleichwertiger Qualifikation (z. B. PhD) | 40 |
Letztjähriges Bruttojahresgehalt in einer Führungsposition eines börsennotierten Unternehmens oder eines Unternehmens, für dessen Aktivitäten bzw. Geschäftsfeld eine positive Stellungnahme der zuständigen Außenhandelsstelle vorliegt: |
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50 000 bis 60 000 Euro | 20 |
60 000 bis 70 000 Euro | 25 |
über 70 000 Euro | 30 |
Forschungs- oder Innovationstätigkeit (Patentanmeldungen, Publikationen) | 20 |
Auszeichnungen (anerkannte Preisträgerschaft) | 20 |
Berufserfahrung (ausbildungsadäquat oder in Führungsposition) | max. Punkte: 20 |
Berufserfahrung (pro Halbjahr) | 1 |
sechsmonatige Berufserfahrung in Österreich | 10 |
Sprachkenntnisse | max. Punkte: 10 |
Deutsch- oder Englischkenntnisse (A 1) oder (A 2) | 5 |
Französischkenntnisse (B 1) | 5 |
Spanischkenntnisse (B 1) | 5 |
Bosnisch-, Kroatisch- oder Serbischkenntnisse (B 1) | 5 |
Alter | max. Punkte: 20 |
bis 35 Jahre | 20 |
bis 40 Jahre | 15 |
bis 45 Jahre | 10 |
Studium in Österreich | max. Punkte: 10 |
zweiter Studienabschnitt bzw. Hälfte der vorgeschriebenen ECTS-Anrechnungspunkte | 5 |
gesamtes Diplom- oder Bachelor- und Masterstudium | 10 |
Summe der maximal anrechenbaren Punkte | 100 |
erforderliche Mindestpunkteanzahl | 70 |
Hinweis
Wenn Sie mindestens 70 Punkte erreichen, können Sie bei der österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft/Konsulat) in Ihrem Wohnland ein Visum D als Arbeitssuche-Visum beantragen. Mit diesem Visum dürfen Sie nach Österreich einreisen und bis zu 6 Monate lang direkt in Österreich einen Job suchen. Sobald Sie ein Jobangebot haben, können Sie in Österreich Ihre Rot-Weiß-Rot – Karte für Besonders Hochqualifizierte beantragen. Bitte beachten Sie, dass die Prüfung eines Arbeitssuche-Visums mehrere Monate lang dauern kann.
Erforderliche Dokumente
Diese Dokumente müssen Sie jedenfalls einreichen, um eine Rot-Weiß-Rot – Karte für besonders Hochqualifizierte zu erhalten:
- Antragsformular
- Reisepass
- Passfoto nach EU-Kriterien (nicht älter als 6 Monate)
- Qualifikationsbezogene Dokumente:
- Aktueller Lebenslauf (optional)
- Nachweis der Qualifikation bzw. Ausbildung (Universitäts-Diplom, etc.)
- Nachweis der Berufserfahrung (Dienstzeugnisse, etc.)
- Sprachzertifikate, wenn nötig - Arbeitgeber-Dokumente:
- Arbeitgebererklärung
- Stellenbeschreibung, detailliert (entweder als separates Dokument oder in der Arbeitgebererklärung)
- Angabe der kollektivvertraglichen Einstufung (z.B. in der Arbeitgebererklärung oder mittels Dienstvertrag) - Strafregisterbescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- Gebühren: 160 Euro
Bitte beachten Sie:
- Die Gültigkeit Ihrer Rot-Weiß-Rot – Karte hängt von der Dauer Ihres Dienstverhältnisses sowie von der Gültigkeit Ihres Passes ab. Wenn beide mindestens 2 Jahre gültig sind, ist auch Ihre Rot-Weiß-Rot – Karte 2 Jahre lang gültig.
- Je nachdem, in welchem Land Sie leben, müssen Sie eine oder mehrere Strafregisterbescheinigungen vorzeigen. Hier können Sie nachsehen, welche Strafregisterbescheinigungen Sie besorgen müssen.
- Die Strafregisterbescheinigung muss eine spezielle Verifizierung haben, damit sie anerkannt wird. Das hängt davon ab, in welchem Land das Dokument ausgestellt wurde. Hier können Sie nachsehen, welche Art von Verifizierung nötig ist.
- Wenn Ihre Dokumente nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden, müssen sie von einer/m gerichtlich beeideten Übersetzer:in übersetzt werden.
- Es kann sein, dass Sie mehr als 160 Euro Gebühr zahlen müssen, wenn Sie zusätzliche persönliche Dokumente vorzeigen müssen oder ein Visum D benötigen.
Hinweis
Wenn Sie die nötigen Punkte nicht erreichen können Sie stattdessen herausfinden, ob die Blaue Karte EU, die Rot-Weiß-Rot – Karte für Fachkräfte in Mangelberufen oder die Rot-Weiß-Rot – Karte für Sonstige Schlüsselkräfte zu Ihrer Situation passt. Insbesondere die Rot-Weiß-Rot – Karte für Fachkräfte in Mangelberufen kann eine attraktive Alternative für Sie sein, wenn Sie ein Jobangebot in einem der gesetzlich definierten Mangelberufe haben. Wenn Sie im letzten Jahr Ihr Studium in Österreich abgeschlossen haben, könnte die Rot-Weiß-Rot – Karte für StudienabsolventInnen eine gute Option für Sie sein.
Die Rot-Weiß-Rot – Karte für Stammmitarbeiter:innen
Die Rot-Weiß-Rot – Karte für Stammmitarbeiter:innen richtet sich an Drittstaatsangehörige, die bereits 2 Jahre als registrierte Stammsaisoniers beschäftigt waren und schon gewisse Deutschkenntnisse besitzen.
Diese Kategorie der Rot-Weiß-Rot – Karte ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen den Umstieg von Visum und Beschäftigungsbewilligung als Saisonier auf einen langfristigen Aufenthaltstitel in Österreich.
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Was sind die Voraussetzungen, um eine Rot-Weiß-Rot – Karte für Stammitarbeiter:innen zu erhalten?
Drittstaatsangehörige werden zu einer Beschäftigung als Stammmitarbeiter:innen zugelassen und können auf dieser Basis eine „Rot-Weiß-Rot – Karte“ erhalten, wenn
1. sie in den vorangegangenen 2 Kalenderjahren jeweils mindestens 7 Monate als registrierte Stammsaisoniers im selben Wirtschaftszweig beschäftigt waren,
2. sie Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau A1 nachweisen,
3. der Arbeitgeber ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Aussicht stellt und
4. sinngemäß die generellen Voraussetzungen für eine Beschäftigungsbewilligung erfüllt sein
-
Wann ist jemand ein „registrierter Stammsaisonier“?
Registrierte Stammsaisoniers sind Saisonarbeitskräfte, die:
1. in den vergangenen 5 Kalenderjahren in zumindest 3 Kalenderjahren im selben Wirtschaftszweig jeweils mindestens 3 Monate mit einer Kontingentbewilligung befristet beschäftigt waren und sich bei den regionalen Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice für eine weitere Beschäftigung in diesem Wirtschaftszweig registrieren lassen oder
2. in den Kalenderjahren 2006 bis 2010 im selben Wirtschaftszweig jeweils mindestens 4 Monate im Rahmen von Kontingenten befristet beschäftigt waren und sich bis 30. April 2012 bei den regionalen Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice für eine weitere Beschäftigung in diesem Wirtschaftszweig registrieren haben lassen.
Hinweis
Die Rot-Weiß-Rot – Karte ist grundsätzlich für die langfristige Erwerbstätigkeit gedacht. Für die saisonale Beschäftigung können/müssen weiterhin Beschäftigungsbewilligungen beim Arbeitsmarktservice (kurz: AMS) beantragt werden.
Erforderliche Dokumente
Diese Dokumente müssen Sie jedenfalls einreichen, um eine Rot-Weiß-Rot – Karte für Stammitarbeiter:innen zu erhalten:
- Antragsformular
- Reisepass, bei Antragstellung mind. 2 Jahre gültig
- Passfoto nach EU-Kriterien (nicht älter als 6 Monate)
- A1-Deutschzertifikat
- Arbeitgeber-Dokumente:
- Arbeitgebererklärung
- Stellenbeschreibung, detailliert (entweder als separates Dokument oder in der Arbeitgebererklärung)
- Angabe der kollektivvertraglichen Einstufung (z.B. in der Arbeitgebererklärung oder mittels Dienstvertrag) - Strafregisterbescheinigung, nicht älter als 3 Monate
- Gebühren: 160 Euro
Bitte beachten Sie:
- Je nachdem, in welchem Land Sie leben, müssen Sie eine oder mehrere Strafregisterbescheinigungen vorzeigen. Hier können Sie nachsehen, welche Strafregisterbescheinigungen Sie besorgen müssen.
- Die Strafregisterbescheinigung muss eine spezielle Verifizierung haben, damit sie anerkannt wird. Das hängt davon ab, in welchem Land das Dokument ausgestellt wurde. Hier können Sie nachsehen, welche Art von Verifizierung nötig ist.
- Wenn Ihre Strafregisterbescheinigung(en) nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurde(n), muss/müssen sie von einer/m gerichtlich beeideten Übersetzer:in übersetzt werden.
- Es kann sein, dass Sie mehr als 160 Euro Gebühr zahlen müssen, wenn Sie zusätzliche persönliche Dokumente vorzeigen müssen oder ein Visum D benötigen.
- Das Sprachzertifikat darf nicht älter als 5 Jahre sein, wenn Sie den Antrag auf die Rot-Weiß-Rot – Karte stellen. Zertifikate folgender Institutionen werden akzeptiert: ÖSD, Goethe-Institut, Telc GmbH, ÖIF.
- Es gibt kein gesondertes Mindestgehalt für die Rot-Weiß-Rot – Karte für Stammmitarbeiter:innen. Ihr Arbeitgeber in Österreich muss Sie aber nach dem Kollektivvertrag entlohnen.
- Die Gültigkeit Ihrer Rot-Weiß-Rot – Karte hängt von der Dauer Ihres Dienstverhältnisses sowie von der Gültigkeit Ihres Passes ab. Wenn beide mindestens 2 Jahre gültig sind, ist auch Ihre Rot-Weiß-Rot – Karte 2 Jahre lang gültig.
Die Rot-Weiß-Rot – Karte für Selbstständige Schlüsselkräfte
Die Rot-Weiß-Rot – Karte für Selbstständige Schlüsselkräfte richtet sich an Drittstaatsangehörige, deren zukünftiges Unternehmen einen positiven Effekt für die wirtschaftliche Entwicklung Österreichs haben muss. Unter anderem muss dafür ein Investitionstransfer von mindestens € 100.000 nachgewiesen werden.
Voraussetzungen
Das zeigt sich an den Voraussetzungen, die im Zusammenhang mit Ihrem Einstieg in das Unternehmen erfüllt werden müssen. Es muss nämlich entweder
- 01
ein nachhaltiger Transfer von Investitionskapital in Höhe von mindestens € 100.000 nach Österreich vorliegen
Der Transfer der finanziellen Mittel aus dem Ausland muss entweder schon erfolgt sein oder in Aussicht stehen. Sie müssen dafür einen Nachweis vorlegen, in dem Sie nachweisen, dass sie über die finanziellen Mittel konkret und jederzeit verfügen können. Es muss ein direkter Transfer von Kapital aus dem Ausland für den Zweck der Unternehmensgründung – und des Aufbaus gegeben sein. In der Praxis ist das z.B. auf einem Konto nachzuweisen und im Businessplan auszuführen, welche Anschaffungen mit dem Investitionskapital getätigt werden sollen. Eine Erklärung reicht zum Nachweis des Transfers nicht aus. Auch die Einzahlung von Stammkapital allein ist kein Transfer von Investitionskapital. Das AMS (Arbeitsmarktservice) prüft alle diese Details genau.
- 02
neue Arbeitsplätze geschaffen bzw. bestehende Arbeitsplätze gesichert werden
Das bedeutet grundsätzlich, dass mehrere Vollzeitarbeitsplätze geschaffen werden müssen. Sie müssen dafür einen Nachweis vorlegen (z.B. durch entsprechende Ausführungen im Businessplan), den das AMS genau prüft.
- 03
mit der Niederlassung ein Transfer von Know-How oder die Einführung neuer Technologien verbunden sein
In Ihrem Businessplan müssen Sie genau erklären, wie Sie durch Ihren Einstieg und Ihre Qualifikationen im Zusammenhang mit Ihrer Position Know-How in das Unternehmen einbringen. Die Qualifikation ist dabei z.B. durch Studienabschlüsse und/oder Berufserfahrung nachzuweisen.
- 04
das Unternehmen wesentliche Bedeutung für die ganze Region haben
Das bedeutet, dass Sie In Ihrem Businessplan erklären müssen, in welcher Hinsicht Ihr zu gründendes Unternehmen oder Ihr Einstieg in ein bestehendes Unternehmen eine herausragende Bedeutung für die gesamte Region hat.
Ablauf des Verfahrens
Den Antrag auf eine Rot-Weiß-Rot-Karte für selbstständige Schlüsselkräfte stellen Sie
- wenn Sie nicht visafrei einreisen dürfen, bei der österreichischen Vertretungsbehörde in Ihrem Wohnland (Botschaft oder Konsulat).
- wenn Sie visafrei einreisen dürfen, persönlich bei der Aufenthaltsbehörde in Österreich.
Bei der Antragstellung müssen Sie jedenfalls folgende Dokumente vorlegen:
- Antragsformular
- Reisepass
- Passfoto nach EU-Kriterien (nicht älter als 6 Monate)
- Persönliche Dokumente:
- Aktuelle Strafregisterbescheinigung (nicht älter als drei Monate)
- Nachweis über eine Krankenversicherung, die alle Risiken abdeckt (Pflichtversicherung oder eine entsprechende Versicherungspolizze)
- Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts (Lohnzettel, Lohnbestätigungen, Bestätigungen über Versicherungsleistungen, Nachweis über Pensions-, Renten oder sonstige Versicherungsleistungen, Investitionskapital oder eigenes Vermögen in ausreichender Höhe, Nachweis über Unterkunftskosten)
- Arbeits- bzw. unternehmensrelevante Dokumente:
- Unterlagen zur Durchführung einer Markt-, Konkurrenz- und Standortanalyse: Beschreibung und Ziele der beabsichtigten unternehmerischen Tätigkeit ("Businessplan")
- Nachweis des Transfers von Investitionskapital oder der beabsichtigten Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen
- Nachweis der für die selbständige Tätigkeit erforderlichen Qualifikationen
- Erforderlichenfalls Gesellschaftsverträge
- Erforderlichenfalls (bereits vorhandene) Berechtigungen zur Gewerbeausübung
- Gebühr: 160 Euro
Achtung
Bevor Sie den Antrag stellen, müssen Sie sich entschieden haben, wo Sie in Österreich leben möchten. Das ist wichtig, weil es in Österreich nicht nur eine Niederlassung der Aufenthaltsbehörde gibt, sondern viele. Welche dieser Niederlassungen für Sie zuständig ist, hängt von Ihrem zukünftigen Wohnort in Österreich ab. Wenn Sie sich einmal für einen Ort entschieden haben, ist eine Änderung kompliziert und nicht empfehlenswert. Bitte beachten Sie auch, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz nach der Ankunft in Österreich und vor Abholung Ihres Aufenthaltstitels melden müssen. Das bedeutet, dass Sie bereits während Ihres Antragsverfahrens eine geeignete Unterkunft suchen müssen.
Bitte beachten Sie:
- Die Behörde kann gegebenenfalls noch weitere Urkunden verlangen.
- Die Gültigkeit Ihrer Rot-Weiß-Rot – Karte hängt davon ab, wie lange Ihr Pass gültig ist. Wenn er mindestens zwei Jahre gültig sind, ist auch Ihre Rot-Weiß-Rot – Karte zwei Jahre lang gültig.
- Je nachdem, in welchem Land Sie leben, müssen Sie eine oder mehrere Strafregisterbescheinigungen vorzeigen. Hier können Sie nachschauen, welche Strafregisterbescheinigungen Sie besorgen müssen.
- Die Strafregisterbescheinigung muss eine spezielle Verifizierung haben, damit sie anerkannt wird. Das hängt davon ab, in welchem Land das Dokument ausgestellt wurde. Hier können Sie nachsehen, welche Art von Verifizierung nötig ist.
- Wenn Ihre Dokumente nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden, müssen sie von einer/m gerichtlich beeideten Übersetzer:in übersetzt werden.
Es kann sein, dass Sie mehr als 160 Euro Gebühr zahlen müssen, wenn Sie zusätzliche persönliche Dokumente vorzeigen müssen oder ein Visum D benötigen.
Die Aufenthaltsbehörde leitet den Antrag und die Unterlagen an das AMS weiter. Das AMS prüft in einem ersten Schritt, ob wirklich eine selbstständige Tätigkeit vorliegt („Vorprüfung“).
Der Businessplan muss alle Informationen enthalten, damit das AMS den gesamtwirtschaftlichen Nutzen prüfen kann:
- Dieser Businessplan soll die unternehmerische Tätigkeit und deren Ziele beschreiben und ist damit die Grundlage einer Markt-, Konkurrenz- und Standortanalyse.
- Im Businessplan müssen Sie die Betriebsgröße, die Anzahl der zu beschäftigenden Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die Auslastungszahlen etc. so angeben, damit das AMS eine Prognose treffen kann, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
Das AMS prüft auch, ob es im wirtschaftlichen Umfeld, in der die Geschäftsgründung geplant ist, eine angespannte Konkurrenzsituation gibt:
- Wenn es viele Anbieter gibt, die im selben Bereich am Markt sind, müssen Sie beweisen, dass Ihr Konzept deutlich von dem Ihrer Konkurrenz abweicht. Wenn mehrere Anbieter in dem Bereich wirtschaftliche Schwierigkeiten haben (z.B. in Konkurs sind), wirkt sich das auch negativ auf die Entscheidung über den gesamtwirtschaftlichen Nutzen Ihres Unternehmens aus.
Als Ergebnis dieser Prüfung erstellt das AMS ein Gutachten, indem es Ihnen mitteilt, ob aus seiner Sicht ein „gesamtwirtschaftlicher Nutzen“ vorliegt. Dafür hat das AMS drei Wochen Zeit.
Wenn das Unternehmen und die Unternehmensgründerin/der Unternehmensgründer die Voraussetzungenerfüllen, gibt das AMS ein positives Gutachten ab und leitet es an die Aufenthaltsbehörde weiter.
- Die Aufenthaltsbehörde prüft dann alle übrigen Voraussetzungen und bewilligt Ihre Rot-Weiß-Rot – Karte für Selbstständige Schlüsselkräfte.
Alle weiteren Schritte hängen nun davon ab, ob Sie visafrei nach Österreich einreisen dürfen oder nicht.
- 01
Sie dürfen visafrei nach Österreich einreisen?
Sobald Sie Ihre Bewilligung erhalten haben, können Sie nach Österreich kommen und bei der Aufenthaltsbehörde Ihre Fingerabdrücke abgeben. Außerdem müssen Sie Ihre persönlichen Dokumente (Pass, Geburtsurkunde, Strafregisterbescheinigung, etc.) im Original vorzeigen. Ihre Karte wird dann gedruckt. Sobald Sie sie bekommen, dürfen Sie anfangen zu arbeiten!
- 02
Sie dürfen nicht visafrei nach Österreich einreisen?
Dann erhalten Sie nach der Bewilligung von der österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft/Konsulat) in dem Land, in dem Sie aktuell wohnen, eine Einladung. In dieser Einladung werden Sie dazu aufgefordert, innerhalb der nächsten drei Monate ein sogenanntes Visum D zu beantragen und innerhalb von sechs Monaten Ihre Rot-Weiß-Rot – Karte in Österreich abzuholen. Um dieses Visum D zu bekommen, brauchen Sie:
- Antragsformular
- Pass mit Kopie
- Einladung der Vertretungsbehörde
- Bewilligung der Aufenthaltsbehörde
- Reisekrankenversicherung (mindestens € 30.000 Deckungssumme)
- FlugreservierungIn der Regel dauert es ca. zwei Wochen, bis Sie das Visum D in Ihren Pass gestempelt bekommen. Während dieser Bearbeitungszeit bleibt Ihr Pass bei der Botschaft bzw. beim Konsulat. Sobald Sie das Visum D haben, können Sie nach Österreich kommen und bei der Aufenthaltsbehörde Ihre Fingerabdrücke abgeben. Außerdem müssen Sie Ihre persönlichen Dokumente (Pass, Geburtsurkunde, Strafregisterbescheinigung, etc.) vorzeigen. Ihre Karte wird dann gedruckt. Sobald Sie sie bekommen, dürfen Sie zu arbeiten beginnen!
Wenn das Unternehmen und die Unternehmensgründerin/der Unternehmensgründer die Voraussetzungen nicht erfüllen, gibt das AMS ein negatives Gutachten ab und leitet es an die Aufenthaltsbehörde weiter. Die Aufenthaltsbehörde wird Ihnen in diesem Fall die Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Wenn die Aufenthaltsbehörde keine Rot-Weiß-Rot – Karte für Selbstständige Schlüsselkräfte ausstellt, erhalten Sie dann eine negative Entscheidung („Bescheid“) der Aufenthaltsbehörde, gegen den Sie eine Beschwerde erheben können.
Gültigkeit, Verlängerung
und Familienzusammenführung
Die Rot-Weiß-Rot – Karte wird für maximal 24 Monate ausgestellt. Sie dürfen sich damit in Österreich für diese Zeit aufhalten und nur selbstständig erwerbstätig sein.
Sie dürfen währenddessen also nicht ohne Weiteres als Angestellte/Angestellter arbeiten. Dafür müssten Sie erst einen anderen Aufenthaltstitel (zum Beispiel eine andere Rot-Weiß-Rot – Karte oder eine Blaue Karte) beantragen.
Personen, die eine Rot-Weiß-Rot – Karte für Selbstständige Schlüsselkräfte besitzen, erhalten nach zwei Jahren bei weiterer Erfüllung der Voraussetzungen eine sogenannte Niederlassungsbewilligung, die für bis zu drei Jahre gültig ist. Mit einer Niederlassungsbewilligung dürfen Sie weiterhin selbstständig erwerbstätig sein. Eine unselbstständige Erwerbstätigkeit dürfen Sie aber immer noch nicht ausüben. Bei der darauffolgenden Verlängerung können Sie den Daueraufenthalt EU erhalten, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Familienangehörige (Ehefrau/Ehemann, eingetragene:r Partner:in, Kinder) können eine Rot-Weiß-Rot-Karte Plus beantragen, mit der sie freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt haben.
Wichtige Hinweise:
- Drittstaatsangehörige Fachkräfte, mit EU-Bürgerinnen/EU-Bürgern verheiratet oder verpartnert sind, oder deren Kinder EU-Bürgerinnen/EU-Bürger sind, müssen keine Rot-Weiß-Rot – Karte beantragen, um in Österreich selbstständig tätig werden zu können. Sie können eine sogenannte Aufenthaltskarte beantragen. Damit haben sie freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Sie können also sowohl angestellt als auch selbstständig arbeiten.
- Drittstaatsangehörige Fachkräfte, die die Ehepartnerinnen/Ehepartner bzw. eingetragene Partnerinnen/eingetragene Partner von Österreicherinnen/Österreichern sind, müssen keine Rot-Weiß-Rot – Karte beantragen, um in Österreich selbstständig tätig werden zu können. Sie können einen sogenannten "Aufenthaltstitel Familienangehöriger" beantragen. Damit haben sie freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Sie können also sowohl angestellt als auch selbstständig arbeiten.
Die Rot-Weiß-Rot – Karte
für Start-Up-Gründer:innen
Die Rot-Weiß-Rot – Karte für Start-Up-Gründer:innen richtet sich an Drittstaatsangehörige, deren zukünftiges Unternehmen eine innovative Bereicherung für die österreichische Wirtschaft sein muss.
Unter anderem muss dafür ein Investitionstransfer von mindestens € 30.000, davon mindestens die Hälfte in Eigenkapital, nachgewiesen werden. Um sich als Start-Up Gründer:in für die Rot-Weiß-Rot – Karte zu qualifizieren, müssen im Rahmen eines gesetzlich festgelegten Punktesystems genügend Punkte erreicht werden.
Es gibt Kategorien, in denen Sie Punkte sammeln können:
-
Allgemein
Sie müssen mindestens 50 Punkte erreichen.
Jede Kategorie hat Maximalpunkte, die Sie nicht überschreiten können Wenn Sie beispielsweise mehr als fünf Jahre relevante Berufserfahrung haben, erhalten Sie trotzdem nicht mehr als 10 Punkte für Ihre Berufserfahrung.
Sie müssen nicht in jeder Kategorie Punkte sammeln. Es reicht, wenn Sie insgesamt 50 Punkte erreichen. -
Berufserfahrung
Es werden auch halbe Jahre an Berufserfahrung gezählt. Nachweise der Berufserfahrung müssen mindestens das Startdatum, Enddatum und eine Positionsbeschreibung enthalten.
-
Deutschkenntnisse
Sprachzertifikate dürfen nicht älter als 5 Jahre sein, wenn Sie den Antrag auf die Rot-Weiß-Rot – Karte stellen. Deutschzertifikate werden von folgenden Institutionen akzeptiert: ÖSD, Goethe-Institut, Telc GmbH, ÖIF.
-
Englischkenntnisse
Sprachzertifikate dürfen nicht älter als 5 Jahre sein, wenn Sie den Antrag auf die Rot-Weiß-Rot – Karte stellen. Englischzertifikate werden von folgenden Institutionen akzeptiert: Cambridge, TELC, IELTS, TOEIC, TOEFL.
-
Französisch-, Spanisch- oder Bosnisch-Kroatisch-Serbischkenntnisse
Sprachzertifikate dürfen nicht älter als 5 Jahre sein, wenn Sie den Antrag auf die Rot-Weiß-Rot – Karte stellen. Auch Zertifikate über Kenntnisse dieser Sprachen sind von anerkannten Institutionen vorzulegen bzw. ggf. mittels Ausbildungsnachweisen zu belegen. Muttersprachliche Kenntnisse werden ebenfalls berücksichtigt.
-
Alter
Es gilt das Alter, das Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung haben.
Kriterien | Punkte |
Qualifikation | max. Punkte: 30 |
Abgeschlossene Berufsausbildung oder spezielle Kenntnisse oder Fertigkeiten in beabsichtigter Tätigkeit | 20 |
Abschluss eines Studiums an einer tertiären Bildungseinrichtung mit zumindest dreijähriger Mindestdauer | 20 |
Abschluss eines Diplom-, Bachelor-, Master- oder Doktoratsstudiums oder einer Berufsausbildung in Österreich | 30 |
Berufserfahrung | max. Punkte: 10 |
Berufserfahrung (pro Halbjahr) | 1 |
Sprachkenntnisse | max. Punkte: 15 |
Deutschkenntnisse (A 2) | 5 |
Deutschkenntnisse (B 1 oder B 2) | 10 |
Englischkenntnisse (B 2) | 10 |
Deutschkenntnisse (C 1) | 15 |
Französischkenntnisse (B 1) | 5 |
Spanischkenntnisse (B 1) | 5 |
Bosnisch-, Kroatisch- oder Serbischkenntnisse (B 1) | 5 |
Zusatzpunkte | max. Punkte: 30 |
Zusätzliches Kapital in der Höhe von mind. € 50.000 | 10 |
Aufnahme in einem Gründerzentrum oder Förderung durch eine Start-up-Förderstelle in Österreich | 10 |
Alter bis 35 Jahre | 10 |
Summe der maximal anrechenbaren Punkte: | 85 |
erforderliche Mindestpunkteanzahl: | 50 |
Ein Start-Up im Sinne der Rot-Weiß-Rot – Karte für Start-Up-Gründer:innen ist ein Unternehmen, das innovative Produkte, Dienstleistungen, Verfahren oder Technologien entwickelt und auf den österreichischen Markt bringt. Innovation bedeutet also, dass es sich um eine Neuheit bzw. eine neue Idee oder Erfindung handelt. Charakteristisch für ein solches Unternehmen ist, dass die Unternehmensgründung mit dem Ziel erfolgt, stark zu wachsen und einen hohen Wert zu erreichen. Das müssen Sie in einem Businessplan darlegen.
In der Praxis sind das in der Regel Unternehmen im Technologiesektor, vor allem bezüglich Spitzentechnologien und im Bereich des Internets (z.B. Onlinehandel, Anwendungssoftware, Finanztechnologie, Biotechnologie, Nanotechnologie, neue Fertigungsverfahren, Industrie 4.0 oder Luft- und Raumfahrttechnik). Eine Zulassung als Start-Up-Gründer:in im Zusammenhang mit der Neugründung von Handwerksbetrieben ist in der Regel nicht möglich. Ein:e Franchisenehmer:in kann ebenfalls kein Start-Up sein.
Wenn Sie eine Rot-Weiß-Rot – Karte für Start-Up-Gründer:innen beantragen, müssen Sie außerdem folgendes nachweisen:
- 01
Ausübung eines wesentlichen Einflusses auf die Geschäftsführung
Das bedeutet, dass Sie die unternehmerischen und unternehmensstrategischen Entscheidungen treffen und damit die wichtigen Lenkungsimpulse dafür geben, in welche Richtung sich Ihr Unternehmen bewegt. Das können Sie z.B. nachweisen, indem Sie einen Gesellschaftsvertrag vorlegen, in dem Sie nicht nur wesentliche Anteile an der Gesellschaft haben, sondern auch als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer genannt sind.
- 02
Kapital von mindestens € 30.000 (davon zumindest die Hälfte Eigenkapital)
Um diese Rot-Weiß-Rot – Karte zu erhalten, müssen Sie außerdem in einem gesetzlich festgelegten Punktesystem genug Punkte erhalten. Es gibt vier Kategorien, in denen Sie Punkte sammeln können:
1. Qualifikationen (Berufsausbildung bzw. Studium)
2. Berufserfahrung, die Sie nach Ihrer Ausbildung in Ihrem Fachbereich gesammelt haben
3. Sprachkenntnisse in Deutsch und Englisch
4. Zusatzpunkte (z.B. zusätzliches Kapital von mindestens € 50.000 Euro, bestimmte Förderungen, Alter bis 35 Jahre)
Ablauf des Verfahrens
Den Antrag auf eine Rot-Weiß-Rot-Karte für Start-Up-Gründer:innen stellen Sie
- wenn Sie nicht visafrei einreisen dürfen, bei der österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft/Konsulat).
- wenn Sie visafrei einreisen dürfen, persönlich bei der Aufenthaltsbehörde in Österreich.
Erforderliche Dokumente
Bei der Antragstellung müssen Sie jedenfalls folgende Dokumente vorlegen:
- Antragsformular
- Reisepass
- Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
- Strafregisterbescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- Krankenversicherung
- Nachweise über den gesicherten Lebensunterhalt (z.B. eigenes Vermögen in ausreichender Höhe, Bestätigungen über Versicherungsleistungen, Nachweis über Unterkunftskosten)
- Arbeitsrelevante Dokumente:
- Nachweis der Qualifikation bzw. Ausbildung (Universitäts-Diplom, etc.), inklusive jener Qualifikationen, die für die selbstständige Tätigkeit konkret relevant sind
- Nachweis der Berufserfahrung (Dienstzeugnisse, etc.)
- Sprachzertifikate - Unternehmensrelevante Dokumente:
- ein Businessplan und Dokumente zum Nachweis der Innovation betreffend die Produkte, Dienstleistungen, Verfahren oder Technologien
- Nachweis von Investitionskapital einschließlich des verfügbaren Eigenkapitals
- Gegebenenfalls ein Vertrag mit dem Gründerzentrum oder der Nachweis der Förderung durch eine Start-Up-Förderstelle in Österreich
- Gesellschaftsvertrag des geplanten Unternehmens zum Nachweis des wesentlichen Einflusses auf die Geschäftsordnung (Ausnahme: Ein-Personen-Unternehmen)
- Erforderlichenfalls Berechtigungen zur Gewerbeausübung - Gebühr: 160 Euro
Achtung
Bevor Sie den Antrag stellen, müssen Sie sich entschieden haben, wo Sie in Österreich leben möchten. Das ist wichtig, weil es in Österreich nicht nur eine Niederlassung der Aufenthaltsbehörde gibt, sondern viele. Welche dieser Niederlassungen für Sie zuständig ist, hängt von Ihrem zukünftigen Wohnort in Österreich ab. Wenn Sie sich einmal für einen Ort entschieden haben, ist eine Änderung kompliziert und nicht empfehlenswert. Bitte beachten Sie auch, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz nach der Ankunft in Österreich und vor Abholung Ihres Aufenthaltstitels melden müssen. Das bedeutet, dass Sie bereits während Ihres Antragsverfahrens eine geeignete Unterkunft suchen müssen.
Bitte beachten Sie:
- Die Behörde kann gegebenenfalls noch weitere Urkunden verlangen.
- Die Gültigkeit Ihrer Rot-Weiß-Rot – Karte hängt davon ab, wie lange Ihr Pass gültig ist. Wenn er mindestens zwei Jahre gültig sind, ist auch Ihre Rot-Weiß-Rot – Karte zwei Jahre lang gültig.
- Je nachdem, in welchem Land Sie leben, müssen Sie eine oder mehrere Strafregisterbescheinigungen vorzeigen. Hier können Sie nachschauen, welche Strafregisterbescheinigungen Sie besorgen müssen.
- Die Strafregisterbescheinigung muss eine spezielle Verifizierung haben, damit sie anerkannt wird. Das hängt davon ab, in welchem Land das Dokument ausgestellt wurde. Hier können Sie nachsehen, welche Art von Verifizierung nötig ist.
- Wenn Ihre Dokumente nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden, müssen sie von einer/m gerichtlich beeideten Übersetzer:in übersetzt werden.
Es kann sein, dass Sie mehr als 160 Euro Gebühr zahlen müssen, wenn Sie zusätzliche persönliche Dokumente vorzeigen müssen oder ein Visum D benötigen.
Ihr Antrag wird von der Aufenthaltsbehörde an das AMS weitergeleitet. Das AMS erstellt dann ein Gutachten. Dafür hat das AMS drei Wochen Zeit.
- Wenn das AMS ein positives Gutachten erstellt und Sie auch alle weiteren Voraussetzungen erfüllen, wird die Aufenthaltsbehörde Ihren Antrag bewilligen.
- Wenn das AMS ein negatives Gutachten erstellt, wird Ihnen die Aufenthaltsbehörde Gelegenheit geben, eine Stellungnahme abzugeben. Wenn die Aufenthaltsbehörde keine Rot-Weiß-Rot – Karte für Start-Up-Gründer:innen ausstellt, erhalten dann eine negative Entscheidung („Bescheid“) der Aufenthaltsbehörde, gegen den Sie eine Beschwerde erheben können.
Die Aufenthaltsbehörde hat insgesamt acht Wochen Zeit, um über Ihren Antrag zu entscheiden.
Ihr Antrag wurde sowohl vom AMS als auch von der Aufenthaltsbehörde bewilligt? Alle weiteren Schritte hängen nun davon ab, ob Sie visafrei nach Österreich einreisen dürfen oder nicht.
- 01
Sie dürfen visafrei nach Österreich einreisen?
Sobald Sie Ihre Bewilligung erhalten haben, können Sie nach Österreich kommen und bei der Aufenthaltsbehörde Ihre Fingerabdrücke abgeben. Außerdem müssen Sie Ihre persönlichen Dokumente (Pass, Geburtsurkunde, Strafregisterbescheinigung, etc.) im Original vorzeigen. Ihre Karte wird dann gedruckt. Sobald Sie sie bekommen, dürfen Sie anfangen zu arbeiten!
- 02
Sie dürfen nicht visafrei nach Österreich einreisen?
Dann erhalten Sie nach der Bewilligung von der österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft/Konsulat) in dem Land, in dem Sie aktuell wohnen, eine Einladung. In dieser Einladung werden Sie dazu aufgefordert, innerhalb der nächsten drei Monate ein sogenanntes Visum D zu beantragen und innerhalb von sechs Monaten Ihre Rot-Weiß-Rot – Karte in Österreich abzuholen. Um dieses Visum D zu bekommen, brauchen Sie:
- Antragsformular
- Pass mit Kopie
- Einladung der Vertretungsbehörde
- Bewilligung der Aufenthaltsbehörde
- Reisekrankenversicherung (mindestens € 30.000 Deckungssumme)
- FlugreservierungIn der Regel dauert es ca. zwei Wochen, bis Sie das Visum D in Ihren Pass gestempelt bekommen. Während dieser Bearbeitungszeit bleibt Ihr Pass bei der Botschaft bzw. beim Konsulat. Sobald Sie das Visum D haben, können Sie nach Österreich kommen und bei der Aufenthaltsbehörde Ihre Fingerabdrücke abgeben. Außerdem müssen Sie Ihre persönlichen Dokumente (Pass, Geburtsurkunde, Strafregisterbescheinigung, etc.) vorzeigen. Ihre Karte wird dann gedruckt. Sobald Sie sie bekommen, dürfen Sie zu arbeiten beginnen!
Gültigkeit, Verlängerung
und Familienzusammenführung
Die Rot-Weiß-Rot – Karte wird für maximal 24 Monate ausgestellt. Sie dürfen sich damit in Österreich für diese Zeit aufhalten und nur selbstständig erwerbstätig sein.
Nach zwei Jahren prüft das AMS, ob Sie weiterhin als Geschäftsführerin/Geschäftsführer in Ihrem Geschäftsfeld aktiv sind, die Umsätze tatsächlich erzielt wurden, die Investitionen erfolgt sind und wie sich die Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Unternehmen entwickelt hat.
Sie können nach diesen zwei Jahren eine Rot-Weiß-Rot – Karte Plus erhalten, die bis zu drei Jahre gültig ist, wenn Sie
- mindestens zwei Vollzeitarbeitskräfte beschäftigen, und
- weiterhin tatsächlich selbst wesentlichen Einfluss auf die Geschäftsführung des Unternehmens ausüben, und
- entweder einen Jahresumsatz von zumindest € 200.000 erreicht haben, oder sich eine weitere Finanzierung von zumindest € 100.000 sichern konnten, und
- Ihr Start-Up auch tatsächlich ein innovatives Produkt oder eine innovative Dienstleistung anbietet
Wenn Sie als Start-Up-Gründer:in diese Voraussetzungen für die Erteilung einer Rot-Weiß-Rot – Karte plus nicht erfüllen, können Sie anstatt der Rot-Weiß-Rot – Karte plus auf eine Niederlassungsbewilligung umsteigen, wenn Sie die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen erfüllen und in den letzten zwei Jahren eine Tätigkeit in Ihrem Start-Up ausgeübt haben.
Familienangehörige (Ehefrau/Ehemann, eingetragene Partnerin/eingetragener Partner, Kinder) können eine Rot-Weiß-Rot-Karte Plus beantragen, mit der sie freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt haben.
Wichtige Hinweise
- Drittstaatsangehörige Fachkräfte, mit EU-Bürgerinnen/EU-Bürgern verheiratet oder verpartnert sind, oder deren Kinder EU-Bürgerinnen/EU-Bürger sind, müssen keine Rot-Weiß-Rot – Karte beantragen, um in Österreich selbstständig tätig werden zu können. Sie können eine sogenannte Aufenthaltskarte beantragen. Damit haben sie freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Sie können also sowohl angestellt als auch selbstständig arbeiten.
- Drittstaatsangehörige Fachkräfte, die die Ehepartnerinnen/Ehepartner bzw. eingetragene Partnerinnen/eingetragene Partner von Österreicherinnen/Österreichern sind, müssen keine Rot-Weiß-Rot – Karte beantragen, um in Österreich selbstständig tätig werden zu können. Sie können einen sogenannten "Aufenthaltstitel Familienangehöriger" beantragen. Damit haben sie freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Sie können also sowohl angestellt als auch selbstständig arbeiten.
Rechtsgrundlagen:
- Rot-Weiß-Rot – Karte für Besonders Hochqualifizierte: § 41 NAG; § 12 AuslBG
- Rot-Weiß-Rot – Karte für Fachkräfte in Mangelberufen: § 41 NAG; § 12a AuslBG
- Rot-Weiß-Rot – Karte für Sonstige Schlüsselkräfte und StudienabsolventInnen: § 41 NAG; § 12b AuslBG
- Blaue Karte EU: § 42 NAG; § 12c AuslBG
- Rot-Weiß-Rot – Karte Plus: § 41a NAG
Die ABA macht’s einfach
WORK in AUSTRIA ist die Anlaufstelle für Fachkräfte, die gerne in Österreich arbeiten möchten, sowie für Unternehmen, die nach geeignetem internationalen Fachpersonal suchen. Wir beraten Sie kostenlos.