Arbeitslosenversicherung
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung beträgt unabhängig von der Art der Beschäftigung 5,9 % der Beitragsgrundlage, d.h. des monatlichen Bruttoverdienstes. Die Beiträge werden sowohl für laufendes Entgelt als auch für Sonderzahlungen entrichtet (Dienstgeberanteil: 2,95 %, Dienstnehmeranteil: 2,95 %).
Leistungen
Die Leistungen der Arbeitslosenversicherung beinhalten:
- Arbeitslosengeld
- Notstandshilfe, wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld bzw. Übergangsgeld erschöpft ist und eine Notlage vorliegt
- Bevorschussung von Leistungen aus der Pensionsversicherung
- Weiterbildungsgeld, Bildungsteilzeitgeld, Altersteilzeitgeld, unter Berücksichtigung einer gewissen Abgeltung
- Übergangsgeld
- Umschulungsgeld
Um Arbeitslosengeld zu beziehen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie zum Beispiel die Verfügbarkeit zur Arbeitsvermittlung oder die Arbeitsfähigkeit und -willigkeit. Zudem müssen in der Regel zumindest 52 Wochen an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb der letzten zwei Jahre nachgewiesen werden. In bestimmten Fällen, wie zB für Personen unter 25 Jahren, gelten kürzere Fristen. Das Arbeitslosengeld kann beispielsweise nicht von Personen bezogen werden, die sich im Ausland aufhalten, Krankengeld, Weiterbildungsgeld oder Bildungsteilzeitgeld beziehen. Die Höhe des Arbeitslosengeldes ist einkommensabhängig.
Versicherung bei Arbeitslosigkeit
Wenn Sie Ihren Job verlieren, übernimmt das Arbeitsmarktservice (AMS) Ihre Sozialversicherung, bis Sie eine neue Beschäftigung gefunden haben.
Auch Langzeitarbeitslose und Bedürftige erhalten eine e-card (Sozialversicherungskarte) und vollen Zugang zu kostenloser Gesundheitsversorgung.
Informationen des Arbeitsmarktservice über Arbeitslosengeld.
Weitere Infos zum AK Arbeitslosenversicherung.
Arbeitslosenversicherung für Gewerbetreibende und Selbständige.