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Gesundheits- und Sozialwesen

Arbeitslosen­versicherung

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung beträgt unabhängig von der Art der Beschäftigung 5,9 Prozent der Beitragsgrundlage, d.h. des monatlichen Bruttoverdienstes. Die Beiträge werden sowohl für laufendes Entgelt als auch für Sonderzahlungen entrichtet (Dienstgeberanteil: 2,95 Prozent, Dienstnehmeranteil: 2,95 Prozent).

Leistungen

Die Leistungen der Arbeitslosen­versicherung beinhalten:

  • Arbeitslosengeld
  • Notstandshilfe, wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld bzw. Übergangsgeld erschöpft ist und eine Notlage vorliegt
  • Bevorschussung von Leistungen aus der Pensionsversicherung
  • Weiterbildungsgeld, Bildungsteilzeitgeld, Altersteilzeitgeld, unter Berücksichtigung einer gewissen Abgeltung
  • Übergangsgeld
  • Umschulungsgeld

Um Arbeitslosengeld zu beziehen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie zum Beispiel die Verfügbarkeit zur Arbeitsvermittlung oder die Arbeitsfähigkeit und -willigkeit. Zudem müssen in der Regel zumindest 52 Wochen an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb der letzten zwei Jahre nachgewiesen werden. In bestimmten Fällen, wie zB für Personen unter 25 Jahren, gelten kürzere Fristen. Das Arbeitslosengeld kann beispielsweise nicht von Personen bezogen werden, die sich im Ausland aufhalten, Krankengeld, Weiterbildungsgeld oder Bildungsteilzeitgeld beziehen. Die Höhe des Arbeitslosengeldes ist einkommensabhängig.

 

 

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