Krankenversicherung
Die obligatorische Krankenversicherung deckt ein breites Spektrum ab:
Behandlungen, von der Grundversorgung über die Krankenhausversorgung bis hin zu Spezial- und Notfallbehandlungen, Röntgenuntersuchungen, Mutterschaftsleistungen, Psychotherapie, verschreibungspflichtige Medikamente und Rehabilitation.
In Österreich gibt es drei öffentliche Versicherer in Österreich:
- Die ÖGK deckt unselbständig Beschäftigte, die über der Geringfügigkeitsgrenze verdienen, Lehrlinge, Pensionisten und weitere Personengruppen ab.
- Die BVAEB ist für öffentlich Bedienstete, Eisenbahnen und Bergbau zuständig.
- Die SVS versichert die Selbstständigen und Bauern.
Die drei Organisationen unterscheiden sich zum Teil in der Art der Leistungsgewährung und in der Höhe der vom Versicherten zu leistenden Beiträge oder Zuzahlungen, sind aber insgesamt ähnlich.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Leistungen der Krankenversicherung ist die Vorlage der e-card (Sozialversicherungskarte), welche allen Versicherten sowie gegebenenfalls deren Angehörigen bei der Anmeldung zur Krankenkasse binnen 14 Tagen vom Krankenversicherungsträger zugesendet wird.
Weiterführende Information
Versicherungsträger im Detail
Mehr Informationen zur Pflichtversicherung
e-card Registrierung
In Österreich ist jede:r Versicherte:r, einschließlich der mitversicherten Familienmitglieder, im Besitz einer E-Card, eine Chipkarte, die Sie zu allen Arztbesuchen mitbringen müssen.
Sie dient als Nachweis für Ihren Versicherungsstatus und ermöglicht Ärzten den Zugang zu Ihrer Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA).
Es wird empfohlen, die E-card immer bei sich zu tragen, denn Sie ermöglicht Ihnen den universellen Zugang zum öffentlichen System der Krankenhäuser, Ärzte und Behandlungszentren im ganzen Land.
Mit der E-Card können Ärztinnen und Ärzte und Apotheker:innen sehen, welche Medikamente Sie einnehmen, um unerwünschte Wirkungen von unvereinbaren Medikamenten zu vermeiden. Außerdem ermöglicht sie Ihrem Arzt Rezepte elektronisch hochzuladen, so dass Sie problemlos wiederkehrende Arzneimittelrezepte von Ihrer örtlichen Apotheke erhalten.
Ihre Daten sind zwar geschützt, aber Sie können sich trotzdem aus dem ELGA-System abmelden. Über das ELGA-Portal können Sie jederzeit Ihre persönlichen Daten einsehen. Ein weiterer elektronischer Ausweis, der allen Österreicher:Innen empfohlen wird, ist die ID Austria.
Mit dieser können Sie sich ganz einfach bei wichtigen Online-Diensten anmelden, z. B. bei der Steuererklärung beim Finanzamt oder beim Einreichen von Rechnungen von Privatärztinnen und -ärzten und bei öffentlichen Versicherungen zur teilweisen Rückerstattung.
Registrierung ohne österr. Staatsbürgerschaft
Für Versicherte ohne österreichischer Staatsbürgerschaft ist nach dem Erhalt der österreichischen Sozialversicherungsnummer noch ein wichtiger Schritt erforderlich, um eine E-Card mit Foto zu erhalten. Sie müssen ein Passfoto zu einer der Registrierungsstellen bringen. Hier ist eine Online Terminvereinbarung erforderlich.
Sie müssen persönlich zur Registrierungsstelle kommen und dabei folgende Dokumente bereitstellen:
- Ein aktuelles Passbild (nicht älter als 6 Monate, entsprechend den Passbildkriterien)
- Die österreichische Sozialversicherungsnummer
- Ein gültiges Reisedokument im Original
Weiterführende Informationen
Hier finden Sie alle Registrierungsstellen in Österreich
Mehr Informationen zur ID Austria finden Sie im Themenbereich Leben in Österreich.
Weiterführende Informationen
Mehr Informationen zum Krankenstand.
Mehr Informationen zum Krankengeld.
Krankenversicherung Selbständige und freie Dienstnehmer:innen
Als Selbstständige:r sind Sie bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) versichert. Wichtig ist hier die Unterscheidung zwischen Unternehmern oder Gesellschaftern und Freiberuflern.
Selbstständige werden vom Gesetzgeber in Gewerbetreibende und sogenannte “Freiberufler” unterteilt.
Gewerbetreibende benötigen einen Gewerbeschein und zahlen Gewerbesteuer, Freiberufler sind in der Regel nicht gewerbesteuerpflichtig. Wenn Sie eine österreichische Gewerbeberechtigung benötigen, oder wenn Sie haftender Gesellschafter einer OG, KG oder GmbH (verschiedene Unternehmensformen in Österreich) sind, sind Sie verpflichtet, eine Versicherung abzuschließen. Prinzipiell bedeutet die Anmeldung eines Gewerbescheins automatisch auch immer den Beginn der Pflichtversicherung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich aber von der Pflichtversicherung (teilweise) ausnehmen lassen.
„Neue Selbständige“, die nicht mit einer Gewerbeberechtigung arbeiten, müssen sich anmelden, sobald ihr Jahreseinkommen 6.221,28 € brutto (2024) übersteigt. Liegt der Verdienst unter der Geringfügigkeitsgrenze, gelten für ihn die gleichen Selbstversicherungssätze wie für alle geringfügig beschäftigten Arbeitnehmer.
Wenn Sie sowohl als Arbeitnehmer:in als auch als Selbständige:r tätig sind, werden die Einkünfte aus allen Ihren wirtschaftlichen Tätigkeiten zusammengerechnet, um Ihre Beitragsgrundlage zu berechnen. Ihre Versicherung hängt von Ihrer höchsten Einkommensquelle ab; wenn Ihr Gehalt höher ist als das, was Sie als Selbständiger verdienen, sind Sie in der ÖGK versichert - und umgekehrt.
Wenn Sie selbständig sind und eine Zeit lang nicht arbeiten können (z. B. wegen eines Unfalls), aber jemanden haben, der dazu in der Lage ist, können Sie die Betriebshilfe (Unterstützung während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit) beantragen.
Die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge, der sogenannten Beitragssätze, variiert je nachdem, ob es sich um Arbeiter:innen, Angestellte, Lehrlinge, geringfügig Beschäftigte etc. handelt.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen finden Sie unter SVS Kundencenter.
Selbstversicherung
In Österreich besteht das Prinzip der Pflichtversicherung.
Haben Sie keine eigene gesetzliche Krankenversicherung und sind auch bei niemandem mitversichert, dann können Sie bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) eine Selbstversicherung abschließen.
Hier gibt es vier unterschiedliche Personengruppen:
- 01
Selbstversicherung in der Krankenversicherung
Mit der Selbstversicherung in der Krankenversicherung können Sie sich freiwillig krankenversichern. Der monatliche Beitrag beträgt im Jahr 2024 EUR 495,58.
- 02
Selbstversicherung für Studierende
Als Student:in an einer Universität oder (Fach)Hochschule haben Sie die Möglichkeit, die Selbstversicherung in der Krankenversicherung für Studierende abzuschließen. Dies ist eine „alle Risiken“ abdeckende Versicherung.
Die Selbstversicherung kostet 2024 monatlich EUR 69,13.
Bitte prüfen Sie zuvor, ob in Ihrem Fall eine Mitversicherung bei den Eltern aufgrund von Schule, Berufs- oder Studienausbildung möglich ist.
- 03
Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung
Wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung ausüben, gibt es die Möglichkeit, sich freiwillig in der Kranken- und Pensionsversicherung zu versichern. Diese Selbstversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung kostet 2024 monatlich EUR 73,20.
Geringfügige Beschäftigung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) bedeutet: Sie haben ein Arbeitsverhältnis und verdienen höchstens EUR 518,44 (Wert 2024) im Monat.
- 04
Selbstversicherung für pflegende Angehörige
Wenn Sie ein behindertes Kind oder einen nahen Angehörigen pflegen, dann können Sie sich bei der ÖGK freiwillig und kostenlos versichern
Weiterführende Information
Mehr Informationen zum Antrag und Voraussetzungen finden Sie hier.
Hier finden Sie den Link zu den Antragsformularen für die Krankenversicherung.
Mitversicherung für Familienangehörige
Egal ob Sie über die ÖGK, den BVAEB, die SVS oder eine Selbstversicherung versichert sind, Sie können Ihre Angehörigen mitversichern, damit diese die gleichen Leistungen erhalten wie Sie, sofern diese auch in Österreich den ordentlichen Wohnsitz haben.
Zu den Angehörigen zählen Ehegatten und eingetragene Partner:innen, Kinder (ehelich oder nichteheliche, adoptierte oder von Alleinerziehenden aufgezogene) sowie Stief- und Enkelkinder, die ständig mit dem Versicherten in einem Haushalt leben.
Für bestimmte mitversicherte Personen müssen Sie bei der ÖGK einen Zusatzbeitrag zahlen. Dies sind 3,4 Prozent der Berechnungsgrundlage (des Bruttoeinkommens) des Versicherten. Die ÖGK prüft, ob in Ihrem Fall ein Beitrag zu zahlen ist und sendet Ihnen zur Erhebung einen Fragebogen zu. Der Beitrag muss in folgenden Fällen nicht gezahlt werden:
- Die mitversicherte Person erzieht aktuell eines oder mehrere Kinder im gemeinsamen Haushalt.
- Die mitversicherte Person hat in der Vergangenheit zumindest vier Jahre lang ein oder mehrere Kinder im gemeinsamen Haushalt erzogen.
- Der/Die mitversicherte Angehörige erhält Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe drei.
- Der/Die mitversicherte Angehörige pflegt den Versicherten, der zumindest Pflegegeld in Höhe der Stufe 3 erhält.
- Eine soziale Schutzbedürftigkeit nach Richtlinien des Hauptverbandes liegt vor. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn das monatliche Nettoeinkommen des Versicherten den Ausgleichszulagenrichtsatz für Ehepaare von EUR 1.921,46 nicht übersteigt.
- während des Bezuges von Krankengeld, Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld bzw. Karenzgeld, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Mindestsicherung.
Der Zusatzbeitrag wird direkt der Versicherten/dem Versicherten vorgeschrieben und von der ÖGK eingehoben.
Weiterführende Informationen
Hier finden Sie das ÖGK Antragsformular.
Mehr Informationen zur ÖGK finden Sie hier.
Mehr Informationen zur SVS finden Sie hier.