Zum Inhalt
© Valerii Apetroaiei/stock.adobe.com
Bildung

Die Österreichische Hochschulbildung

An den 88 Hochschulen in Österreich können Sie von Astronomie bis Zoologie alles studieren. Die beiden wichtigsten Formen von Hochschulen sind Universitäten und Fachhochschulen (FH). Es gibt aber auch Pädagogische Hochschulen (PH), die der Ausbildung von Lehrpersonal gewidmet ist.

Überblick

Die meisten Hochschulen sind in Wien zu finden, wo 193.000 Studierende leben.

Das macht Wien zur größten Studentenstadt im deutschsprachigen Raum. Seit Übernahme des Bologna-Prozess gibt es in Österreich das dreistufige Abschlussverfahren (Bachelor, Master, PhD) statt dem vorherigen zweistufigen System (Magister/Diplom-Ingenieur, Doktor). Personen, die keine Zulassungsprüfung bestanden oder gemacht haben oder einfach daran interessiert sind, an öffentlichen Vorlesungen teilzunehmen, können das im Rahmen von außeruniversitären Studiengängen tun.

  • An öffentlichen Universitäten dauert das Wintersemester typischerweise von Oktober bis Januar und das Sommersemester von März bis Juni. Die Semesterpause ist im Februar und die Sommerpause dauert von Juli bis September.

  • Studierende in Österreich können sich für Studierendenheime bewerben. Es gibt viele Organisationen, die Studierenden bei der Wohnungssuche oder Studentenheimsuche unterstützen, z.B. home4students

  • Wenn Sie Studierende:r sind und noch nicht krankenversichert sind, können Sie sich zu sehr günstigen Konditionen selbstversichern lassen (ungefähr 69,13 € pro Monat).

  • Wenn Sie in Österreich länger studieren wollen oder sich an einer Universität einschreiben wollen, dann brauchen Sie hierfür eine Zulassungsbestätigung, eine Gesundheitsversicherung, einen Wohnort und ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts

Daten & Fakten

Hochschulen Frauenanteil

Zulassungsprozess

Anforderungen, Verfahren und Fristen unterscheiden sich je nach Hochschule, aber prinzipiell kann man mit bis zu 12 Monaten Bearbeitungszeit für den Prozess der Zulassung eines internationalen Studierenden rechnen.

Es kommt auf den individuellen Studierenden an. Diese Bearbeitungszeit überschneidet sich häufig mit der Antragsstellung für eine Aufenthaltsbewilligung. Planen Sie daher gut. Beachten Sie, dass die Zulassung zu einem bestimmten Masterstudiengang in der Regel voraussetzt, dass Sie über einen Bachelor-Abschluss im gleichen oder einem verwandten Bereich verfügen, der von dem Hochschulstudiengang, für den Sie sich bewerben, anerkannt ist.

Weiterführendes

    1. Online-Voranmeldung (falls erforderlich)
    2. Einreichung aller erforderlichen Unterlagen, einschließlich Nachweis der Prüfung für einen Hochschulzugang (siehe Internationale Akademische Anerkennung und Nostrifizierung) und Nachweis von Deutschkenntnissen
    3. Falls zutreffend: Aufnahmeprüfung, Vorstellungsgespräch oder Vorsingen oder Abgabe eines Portfolios (oft an Kunsthochschulen erforderlich)
    4. Wenn Sie angenommen werden, den positiven Zulassungsbescheid
    5. Mit diesem Zulassungsbescheid können Sie eine Aufenthaltsbewilligung oder ein Visum beantragen
    6. Beachten Sie, dass Sie sich beim Einzug in eine Wohnung/Studentenheim, bei der örtlichen Meldebehörde innerhalb von 3 Tagen melden müssen
    7. Zur Immatrikulation müssen Sie Ihren Zulassungsbescheid, eine Kopie Ihres Reisepasses/Staatsbürgerschaftsnachweises, alle erforderlichen Formulare und Passfoto einreichen
       
  • Beachten Sie, dass Sie sich für einige Studiengänge, insbesondere für jene mit Aufnahmetests, vorab online anmelden müssen. Solange Sie Ihr Studium innerhalb der EU abgeschlossen haben, sollten Ihre Studienleistungen problemlos anerkannt werden, da Österreich am Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (ECTS) teilnimmt. Für Abschlüsse, die außerhalb der EU erworben wurden, können Sie sich an AAIS (Anerkennungs-, Antrags- und Informationssystem) wenden, um eine Nostrifizierung zu erhalten. Die Dokumente können online als Originale oder notariell beglaubigte Kopien von Abschriften in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden (siehe Übersetzungsservices). Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen (AST Perspektive).

  • Wenn für das von Ihnen gewählte Studienfach Aufnahmeprüfungen erforderlich sind, sind diese für alle Bewerber:innen obligatorisch, auch wenn Sie vergleichbare Prüfungen in Ihrem Heimatland bestanden haben. Sobald Sie zugelassen sind, müssen Sie möglicherweise zusätzliche Prüfungen ablegen (z. B. eine Lateinprüfung, wenn Sie Medizin studieren). In einigen Fällen müssen Sie eine Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP) während Ihres ersten Semesters absolvieren. Anstelle einer Aufnahmeprüfung müssen Sie diese Pflichtveranstaltungen bestehen, um Ihr Studium fortsetzen zu können. Wenn Sie eine der STEOP-Prüfungen nicht bestehen, können Sie diese bis zu dreimal wiederholen. Bei dreimaligem Nichtbestehen werden Sie automatisch aus dem Studiengang exmatrikuliert und können ihn nicht mehr wiederholen. Die Fachhochschulen wählen die Studierenden durch Zulassungstests und Auswahlgespräche aus, wobei die Zahl der Studierenden pro Studiengang in der Regel begrenzt ist. Für berufsbegleitende Studien können Bewerber:innen mit einschlägiger Berufserfahrung bevorzugt oder auch ohne Hochschulzugangsberechtigung zugelassen werden; dies gilt auch für Nicht-Österreicher:innen.

  • An den meisten Kunsthochschulen müssen Sie ein Portfolio oder einen ähnlichen Nachweis Ihrer Eignung einreichen, während an Musik- und Schauspielhochschulen in der Regel das Bestehen von Vorprüfungen verlangt wird. Für die Zulassung zu Bachelor- und Diplomstudiengängen müssen die Studierenden Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen. Wenn Sie das erforderliche Niveau nicht erreichen, können Sie sich für ein Studienvorbereitungsprogramm bewerben, in dem Sie sich auf Zusatzprüfungen in Deutsch, aber auch in Englisch, Mathematik, Physik, Chemie, Biologie, Geschichte und Geografie vorbereiten können.

  • Wenn der Studiengang, für den Sie sich interessieren, eine Aufnahmeprüfung vorsieht, kann die Hochschule einen „Zulassungsbescheid mit Auflage“ ausstellen. EU und EWR-Bürger:innen, sowie Schweizer:innen brauchen keine zusätzlichen Schritte unternehmen, aber Drittstaatsangehörige müssen eine Aufenthalts­bewilligung Student beantragen. Diese kleine Karte dient ihnen auch als Ausweis und wird bis zu 12 Monaten ausgestellt. Um eine Verlängerung zu beantragen, müssen Sie ein Minimum von 16 ECTS-Punkten pro akademisches Jahr erreichen.

Aufenthaltsbewilligung Student

Sie können den Antrag auf eine Aufenthaltsbewilligung Student bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde oder aus dem Ausland stellen, indem Sie der österreichischen Vertretung in Ihrem Heimatland folgende Unterlagen vorlegen:

  • Ausgefülltes Bewerbungsformular
  • Fotokopie des gültigen Reisedokuments
  • Geburtsurkunde oder gleichwertiges Dokument
  • Aktuelles Passfoto gemäß ICAO-Kriterien 
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Bescheid über die Zulassung zur österreichischen Bildungseinrichtung
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für Ihren Aufenthalt (die Zahlen für die finanziellen Mittel werden jedes Jahr angepasst, aber in der Regel zwischen 673-1218 € pro Monat, je nach Alter)
  • Nachweis einer Unterkunft in Österreich (z.B. Wohnheimreservierung, Mietvertrag)
  • Nachweis einer (Reise-)Krankenversicherung (Deckungssumme mindestens 30.000 €)
© Mediaphotos/stock.adobe.com

Finanzielles

  • Nicht-Österreicher:innen sind oft erstaunt, dass die Hochschulbildung an öffentlichen Universitäten sehr günstig ist.

    Die Gebühren bestehen aus Studiengebühren, Materialgebühren und der obligatorische Mitgliedsbeitrag für die österreichische Hochschüler:innenschaft von 22,70 € (2024).

    Wenn Sie Studiengebühren zahlen müssen, zahlen Sie diese in der Regel online vor jedem Semester. Für öffentliche Universitäten gilt, dass EU/EWR- Bürger:innen und Schweizer:innen 363,36 € pro Semester zahlen müssen, wenn sie die durchschnittliche Mindestdauer von 8 Semestern des Bachelorstudiums (oder 6 Semester des Masterstudiums) überschreiten. Drittstaatsangehörige zahlen eine Semestergebühr von 726,72 € pro Semester. Die Studiengebühren an Privatuniversitäten sind höher und variieren je nach Hochschule.

  • Für diejenigen, die sich die Studiengebühren nicht leisten können, gibt es verschiedene Formen der finanziellen Unterstützung.

    Die Agentur für Bildung und Internationalisierung (OeAD) ist für die Bereitstellung und Verwaltung von Stipendienprogrammen und Austauschprogrammen in Österreich zuständig. Der OeAD bietet Kurzstipendien, ganze Studienaufenthalte in Österreich oder im Ausland sowie Forschungsstipendien an. Alle zur Verfügung stehenden Stipendien und Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie hier. Sie können sich beim OeAD kostenlos über alle Stipendien, aber auch über die rechtlichen Voraussetzungen für ein Studium in Österreich informieren.

  • Bei einigen Studiengängen ist ein Auslandsaufenthalt oder Forschungsaufenthalt von mindestens einem Semester vorgesehen. Auch Praktika, Internships oder Volontariate sind in vielen Studiengängen Pflicht. Die meisten Fachhochschulabschlüsse sehen ein Ausbildungssemester in Form eines Praktikums vor und erlauben auch Teilzeitarbeit, um berufstätige Studierende zu unterstützen. Auch in Österreich ist das Erasmus+ Programm eine gute Möglichkeit, in das europäische Ausland zu gehen und ein oder zwei Semester an einer Hochschule im Ausland zu studieren, aber auch ein Praktikum in einem Unternehmen im Ausland zu absolvieren. Diese Möglichkeit können auch internationale Studierende aus Drittstaaten, die in Österreich regulär studieren, wahrnehmen. Erasmus+ unterliegt der Europäischen Union und jedes EU-Land hat eine eigene Koordinierungsstelle. In Österreich ist das die österreichische Agentur für Internationalisierung und Bildung (OeAD).

  • Auch andere internationale Jugendorganisationen bieten die Möglichkeit von Praktika im Ausland oder aber für internationale Studierende auch in Österreich an. AIESEC (die größte internationale Studierendenorganisation der Welt – Association Internationale des Etudiants en Sciences Economiques et Commerciales) hilft Studierenden in sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Studien mit der Suche nach einem Praktikumsplatz und hat auch einen Standort in Österreich. IAESTE (ein internationales Austauschprogramm – International Association for the Exchange of Students for Technical Experience) ist für Studierende in MINT-Studien zuständig und hat ebenfalls einen Standort in Österreich.

Zur Hauptnavigation