Übersetzungsservices
Offizielle Dokumente in englischer Sprache werden zwar von einigen österreichischen Behörden und Institutionen, z. B. Universitäten, akzeptiert, doch wird häufig eine beglaubigte deutsche Übersetzung verlangt. Damit Übersetzungen von österreichischen Behörden akzeptiert werden, ist es wichtig, dass diese von einem/einer gerichtlich beeideten Übersetzer:in vorgenommen wurden. Es muss sich jedoch nicht zwingend um einen/eine österreichische Übersetzer:in handeln!
Sollten Sie sich dafür entscheiden, Ihre Dokumente in Österreich übersetzen zu lassen, können Sie sich an der Liste der Gerichtsdolmetscher orientieren, die von den österreichischen Behörden erstellt und geführt wird. Je nachdem, in welchem Land das zu übersetzende Dokument ausgestellt wurde, können eine Apostille oder diplomatische Beglaubigung notwendig sein. Viele Behörden und Institutionen verlangen, dass das übersetzte Dokument an dem Originaldokument angeheftet wird.
Weiterführende Informationen
Eine Liste der Gerichtsdolmetscher in Österreich finden Sie hier.
Mehr Informationen zur Dokumentenverifizierung finden Sie hier.
Kosten und Vorgehensweise
Da alle Übersetzungsdienstleistungen von gewinnorientierten Unternehmen und Übersetzern erbracht werden, sind die Preise unterschiedlich. In der Regel wird ein Dokument direkt von der Ausgangssprache in die Zielsprache übersetzt - zum Beispiel vom Dänischen ins Deutsche. In anderen Fällen ist eine indirekte Übersetzung erforderlich, wenn kein Übersetzer sowohl für die Ausgangs- als auch für die Zielsprache zertifiziert ist. Ein dänisches Dokument wird zum Beispiel zuerst ins Deutsche und dann in die Zielsprache, z. B. Chinesisch, übersetzt.
Wichtige Hinweise
Wichtige Hinweise zu Sachverständigen & Dolmetscher:innen.
Weitere Informationen zu beglaubigten Übersetzungen.