Deutschkenntnisse
Der Erwerb der deutschen Sprache ist nicht nur im Hinblick auf die Erlangung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels relevant. Sprachkennnisse tragen wesentlich zur Integration und zum gegenseitigen Verständnis zwischen Zugewanderten und der Aufnahmegesellschaft bei.
Überblick
Drittstaatsangehörige (Personen, die weder EU-Bürgerinnen/EU-Bürger noch sonstige EWR-Bürgerinnen/sonstige EWR-Bürger noch Schweizerinnen/Schweizer sind) - die 14 Jahre oder älter sind - müssen mit der erstmaligen Stellung eines Antrags auf Erteilung eines Aufenthaltstitels Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen, wenn es sich um einen der folgenden Aufenthaltstitel handelt:
- Rot-Weiß-Rot - Karte Plus als Familienangehörige:r beantragen, wenn die Fachkraft in der Familie eine Rot-Weiß-Rot – Karte hat (Ausnahme: Rot-Weiß-Rot – Karte für Besonders Hochqualifizierte)
- Niederlassungsbewilligung
- Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit
- Niederlassungsbewilligung – Angehöriger
- Familienangehöriger
- Niederlassungsbewilligung – Künstler
- Niederlassungsbewilligung – Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit
Nachweise
Da Erstanträge auf Erteilung von Aufenthaltstiteln in der Regel vor der Einreise nach Österreich im Ausland gestellt werden müssen, müssen auch die Deutschkenntnisse grundsätzlich bereits vor der Zuwanderung nachgewiesen werden. Sie müssen dem A1-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen. Bei den erforderlichen Kenntnissen handelt es sich um elementare Deutschkenntnisse auf einfachstem Niveau.
Darüber hinaus können auch Sprachzertifikate von sonstigen Institutionen akzeptiert werden, die international anerkannt sind und Angaben des Sprachniveaus nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen enthalten. Die Prüfung der Sprachkenntnisse muss alle aktiven und passiven Teilkompetenzen umfassen (Lesen, Hören, Schreiben, Sprechen). Erfolgreiche Onlinetests werden nur dann von den österreichischen Behörden akzeptiert, wenn durch das Testformat sichergestellt ist, dass die Prüfung von dem/der Antragsteller:in selbst absolviert wurde (z.B. Foto am Zertifikat, begleitendes Filmen der Tests).
Das Sprachdiplom darf zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als ein Jahr sein.
Sprachdiplome
Der Nachweis von Deutschkenntnissen kann u.a. durch ein allgemein anerkanntes Sprachdiplom von folgenden Einrichtungen erfolgen.
Österreichisches Sprachdiplom Deutsch (→ ÖSD).
Mehr über das Goethe-Institut e.V.
Weitere Informationen zur Telc GmbH.
Österreichischer Integrationsfonds (→ ÖIF).
Anerkennung und Ausnahmen
Wer ein Studium an einer anerkannten Hochschule abgeschlossen hat, Nachweis der allgemeinen Universitätsreife vorlegen kann oder eine berufsbildende mittlere Schule abgeschlossen hat, benötigt kein Deutsch-Zertifikat A1. Stattdessen wird bei der Aufenthaltsbehörde der entsprechende Nachweis vorgelegt. Je nach Ausstellungsland kann es sein, dass Verifizierungen nötig sind. Wichtig ist, dass der Abschluss von einer anerkannten Bildungseinrichtung stammt und die Verleihungsurkunde des Diploms bzw. der Nachweis allgemeiner Universitätsreife oder Abschluss der berufsbildenden mittleren Schule auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurde oder beglaubigt übersetzt ist. Dieser Nachweis gilt sowohl als Ersatz für das Deutsch-Zertifikat A1 vor Zuwanderung als auch für das Integrations-Zertifikat A2 (Modul 1 der Integrationsvereinbarung).
Zudem müssen Familienangehörige für die erste Rot-Weiß-Rot – Karte Plus kein Deutsch-Zertifikat vorlegen, wenn die Fachkraft in der Familie einen der folgenden Aufenthaltstitel hat:
-
Rot-Weiß-Rot – Karte Plus, wenn die Fachkraft davor eine RWR – Karte für Besonders Hochqualifizierte, eine Blaue Karte EU oder eine Niederlassungsbewilligung Forscher hatte
-
Daueraufenthalt EU, wenn die Fachkraft in der Vergangenheit eine RWR – Karte für Besonders Hochqualifizierte, eine Blaue Karte EU oder eine Niederlassungsbewilligung Forscher hatte.
Sprachlevels
Der Erwerb der deutschen Sprache ist nicht nur im Hinblick auf die Erlangung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels relevant. Sprachkennnisse tragen wesentlich zur Integration und zum gegenseitigen Verständnis zwischen den internatonalen Fachkräften und den österreichischen Unternehmen bei.
Entscheidend ist die Einteilung der verschiedenen Sprachlevels nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen:
-
Level A spiegelt eine elementare Sprachverwendung wider.
-
Level B spiegelt eine selbständige Sprachverwendung wider.
-
Level C spiegelt eine kompetente Sprachverwendung wider.
Jedes Level ist nochmals in zwei Stufen unterteilt. Es gibt also insgesamt sechs Levels: A1, A2, B1, B2, C1 und C2. Für Einwanderung und Aufenthalt sind Deutschkenntnisse bis zum Level B2 relevant.
Weitere Infos zu Deutschkursen
In Österreich ist vor allem der ÖIF (Österreichischer Integrationsfonds) für Deutsch-Zertifikate zuständig. Auf der Seite des ÖIF finden Sie Infomaterialien, Kursunterlagen, Probeprüfungen, anerkannte Deutsch-Institute und Prüfungstermine.
Weitere nützliche Informationen finden Sie hier.
Alle Informationen zur deutschen Sprachzertifizierung finden Sie hier.
Ausführliche Informationen zu Deutsch vor der Einwanderung finden Sie unter.