Zum Inhalt
© digitalwerk
Arbeiten in Österreich

EU-Bürger:in oder Drittstaats­angehörige:r

Österreich bietet vielfältige Jobchancen für qualifizierte Fachkräfte (unabhängig von der Staatsbürgerschaft). In der Folge schildern wir Ihnen die ersten Schritte, die Sie beachten müssen, wenn Sie langfristig nach Österreich einwandern möchten.

Erste Schritte für EU-Bürger:innen

Wie Sie wahrscheinlich wissen, können Sie als EU-/EWR- oder Schweizer Bürger:in ohne Weiteres in Österreich selbstständig oder als Angestellte:r arbeiten.

EU-/EWR- oder Schweizer Bürger:innen, die nicht arbeiten, müssen für sich und ihre Familienangehörigen ausreichende Existenzmittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz haben, damit sie länger als drei Monate in Österreich bleiben dürfen. EU-/EWR- oder Schweizer Bürger:innen sollten innerhalb von vier Monaten nach der Einreise eine sogenannte Anmeldebescheinigung beantragen, die das unionsrechtliche Aufenthaltsrecht bestätigt.

Familienangehörige (Ehefrau/Ehemann, eingetragene:r Partner:in, Kinder, Eltern) von EU-/EWR- oder Schweizer Bürger:innen können bei Erfüllung aller Voraussetzungen eine sogenannte Aufenthaltskarte erhalten.

Aufteilung des Wohnsitzes nach Herkunft

Erste Schritte für Nicht-EU-Bürger:innen / Drittstaats­angehörige

Für langfristige Arbeit nach Österreich einwandern.

Der österreichische Arbeitsmarkt bietet eine Vielzahl von Chancen für gut ausgebildete Nicht-EU-Bürger:innen. Das Bildungssystem in Österreich ist hervorragend und auch Ehepartner:innen bzw. eingetragene Partner:innen dürfen in Österreich arbeiten, wenn Sie eine der “klassischen” kombinierten Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen, wie z.B. die Rot-Weiß-Rot – Karte oder die Blaue Karte EU erhalten.

Damit Sie eine Blaue Karte EU oder eine der Rot-Weiß-Rot – Karten erhalten können, gibt es klare Anforderungen, z.B. an Ihre Ausbildung, Sprachkenntnisse und Berufserfahrung, und an den Job, der Ihnen von einem österreichischen Unternehmen angeboten wird. Die Anforderungen sind je nach beantragter Karte unterschiedlich.

Für bestimmte Berufe, z.B. als Forscher:in oder Künstler:in, gibt es spezielle Aufenthaltstitel, nämlich die sogenannte "Niederlassungsbewilligung Forscher" oder die sogenannte "Niederlassungsbewilligung Künstler". Diese haben wiederum ganz eigene Voraussetzungen.

Die Rot-Weiß-Rot – Karte, die Blaue Karte EU und die Niederlassungsbewilligung Forscher wird Ihnen im Idealfall für zwei Jahre ausgestellt. Sie sind damit zwei Jahre an das Unternehmen gebunden.  

 

 

Servicestelle Sechs Schritte der Einwanderng

Verlängerung einfach und unkompliziert

Nach zwei Jahren Beschäftigung in Österreich ist die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels normalerweise unkompliziert möglich. 
Sie können dann eine sog. Rot-Weiß-Rot – Karte plus beantragen. Mit dieser haben Sie sogar freien Arbeitsmarktzugang in Österreich, d.h. Sie dürfen für jeden österreichischen Arbeitgeber oder auch selbstständig tätig werden. Die ABA Servicestelle Einwanderung und Aufenthalt unterstützt und begleitet Sie, Ihre Familie und Ihren zukünftigen Arbeitgeber gerne kostenfrei Schritt für Schritt durch den Antragsprozess. Zögern Sie nicht, sondern kontaktieren Sie uns!

Einwandern zum Arbeiten ohne Jobangebot oder für eine begrenzte Zeit

  1. 01

    Wenn Sie als Tourist:in für bis zu drei Monate nach Österreich kommen wollen, benötigen Sie je nach Ihrer Nationalität und Ihrem aktuellen Wohnland entweder ein Schengen-Visum oder können sich visafrei bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraumes von 180 Tagen in Österreich aufhalten. Wenn Sie mehr als 90 Tage aber weniger als 6 Monate in Österreich bleiben wollen, brauchen Sie ein Visum D.

    Achtung: Für eine Arbeitstätigkeit brauchen Sie ein spezielles Visum D für Erwerbszwecke und in den meisten Fällen zusätzlich eine Beschäftigungsbewilligung. 

  2. 02

    Dann könnte eine Aufenthaltsbewilligung der passende Aufenthaltstitel für Sie sein.

    Je nachdem, was Sie in Österreich machen möchten, gibt es unterschiedliche Aufenthaltsbewilligungen: z.B. die Aufenthaltsbewilligung ICT, die Aufenthaltsbewilligung Mobile ICT oder Aufenthaltsbewilligung Betriebsentsandter, für Selbstständige die Aufenthaltsbewilligung Selbstständige.

    Wenn Sie planen, für eine Ausbildung nach Österreich zu ziehen, stehen Ihnen dafür auch zwei spezielle Aufenthaltsbewilligungen (Aufenthaltsbewilligung Student oder Aufenthaltsbewilligung Schüler) zur Verfügung.

    Es gibt noch weitere Aufenthaltsbewilligungen für besondere Arbeitstätigkeiten, wie z.B. als Au Pair oder als Sozialdienstleistender.

    Wenn Sie kürzer als sechs Monaten in Österreich leben und arbeiten wollen, brauchen Sie grundsätzlich keine Aufenthaltsbewilligung, sondern ein Visum C oder ein Visum D für Erwerbszwecke.

  1. 03

    Dann kommt es unter anderem darauf an, ob Sie zum Beispiel an einem Austauschprogramm teilnehmen, ob Sie in Österreich oder einem Drittstaat studieren und wie lange das Praktikum dauern soll.

    Ihr:e Arbeitgeber:in in Österreich muss das Praktikum bis drei Wochen vor Praktikumsstart beim Arbeitsmarktservice (AMS) melden und erhält dann eine sogenannte “Anzeigebestätigung”. Dies gilt unter anderem dann, wenn:

    Sie in Österreich studieren und das Praktikum für das Studium angerechnet werden kann

    Sie in einem Drittstaat studieren (bzw. Innerhalb der letzten zwei Jahre ein Studium in einem Drittstaat abgeschlossen haben) und ein drei- bis sechsmonatiges Praktikum absolvieren möchten.

    Absolvieren Sie das Praktikum über ein Austauschprogramm (z.B. AIESEC, ELSA, IASTE)? Dann sind Sie vom Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) ausgenommen und brauchen keine weitere Genehmigung, um in Österreich zu arbeiten. Sie können darüber sogar eine Bestätigung vom AMS (Arbeitsmarktservice) erhalten (sogenannte “Ausnahmebestätigung”). Diese muss aber grundsätzlich nicht beantragt werden. Dies gilt auch wenn das Praktikum über Erasmus+ gefördert wird.

Generell gilt, dass Sie für die Tätigkeit als Praktikant:in in der Regel zudem ein Visum für Erwerbszwecke benötigen werden, welches Sie bei der österreichischen Vertretungsbehörde in Ihrem Wohnland beantragen müssen. Im Fall eines Austauschprogramms, könnte es dann sein, dass diese die Ausnahmebestätigung sehen möchte. Es kann sich daher trotzdem lohnen, einen Antrag zu stellen.

Einwandern für Familienangehörige

Sie kommen als Familienangehörige:r nach Österreich, weil ihr:e Ehepartner:in in Österreich arbeiten wird?

Auch wenn Sie in Österreich arbeiten möchten, ist das möglich:

  • Wenn Ihr:e Ehepartner:in oder eingetragene Partner:in eine Rot-Weiß-Rot – Karte, eine Blaue Karte EU oder eine Niederlassungsbewilligung Forscher hat, dann können Sie eine Rot-Weiß-Rot – Karte plus bekommen. Damit erhalten Sie freien Arbeitsmarktzugang.
  • Als Ehepartner:in oder eingetragene:r Partner:in eines:einer Österreicherin steht Ihnen der Aufenthaltstitel Familienangehöriger zur Verfügung. Mit diesen Aufenthaltstiteln für Familienangehörige dürfen Sie für jeden österreichischen Arbeitgeber arbeiten oder auch selbstständig tätig werden.
  • Sollte Ihr:e Ehepartner:in oder eingetragene Partner:in einen anderen Aufenthaltstitel haben, dann benötigen Sie unter Umständen noch zusätzliche Bewilligungen, um arbeiten zu können.

In vielen Fällen müssen Sie auch bereits Deutschkenntnisse nachweisen, bevor Sie nach Österreich ziehen.

Wenn Sie nicht planen zu arbeiten (und auch nicht z.B. bei Ihrem:Ihrer Ehepartner:in mitversichert sein werden können), beachten Sie bitte, dass Sie sich selbst um eine Krankenversicherung kümmern müssen. Sie müssen diese sogar nachweisen, damit Sie einen Aufenthaltstitel erhalten können.

Einwandern für eine Ausbildung

Sie möchten in Österreich eine Schule besuchen oder an einer österreichischen Hochschule (z.B. Universität) studieren?

Dann steht Ihnen dafür einer von zwei speziellen Aufenthaltsbewilligungen zur Verfügung:

  • Wenn Sie einen Schulbesuch an einer öffentlichen Schule oder Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht planen, ist die Aufenthaltsbewilligung Schüler die richtige Wahl.
  • Die Aufenthaltsbewilligung Student wird dagegen zum Beispiel für ein Studium an einer Universität, Fachhochschule, akkreditierten Privatuniversität oder öffentlichen oder privaten Pädagogischen Hochschule erteilt. Sie wird normalerweise je für ein Jahr ausgestellt, wobei Verlängerungen in der Regel möglich sind, solange das Studium andauert.

Mehr Informationen zum Thema Ausbildung finden Sie im Themenbereich 6 Bildung.

Arbeiten neben dem Studium

Wenn Sie in Österreich während Ihres Studiums arbeiten möchten und eine Aufenthaltsbewilligung Student haben, ist auch das grundsätzlich möglich. 

Hierbei ist nur zu beachten, dass eine Aufenthaltsbewilligung Student allein noch nicht zur Arbeitsaufnahme berechtigt. Ihr Arbeitgeber in Österreich muss für Sie zusätzlich zu Ihrer Aufenthaltsbewilligung Student eine Beschäftigungsbewilligung für die entsprechende Beschäftigung beantragen. Dabei ist aber immer wichtig, dass Sie weiterhin Ihren Studienerfolg nachweisen müssen (pro Jahr mindestens 16 ECTS); Ihr primärer Aufenthaltszweck ist ja weiterhin das Studium.

Bei einer Beschäftigung bis zu 20 Stunden wird geprüft, ob Sie eine gültige Aufenthaltsbewilligung Student haben und ob alle nötigen Dokumente von Ihrem Arbeitgeber vorliegen.

© pressmaster/stock.adobe.com

Einwandern als Privatier

Wenn Sie nicht planen, in Österreich zu arbeiten und auch keine Ausbildung hier absolvieren möchten, könnte für Sie eine Niederlassungsbewilligung ausgenommen Erwerbstätigkeit in Frage kommen. Um diese bekommen zu können, muss ein Quotenplatz vorhanden sein und Sie müssen einen sehr hohen Betrag samt Geldquellennachweis (das Zweifache des sogenannten ASVG-Richtsatzes) nachweisen, der Ihnen monatlich zur Verfügung steht.

Bei einer Beschäftigung über 20 Stunden, kann hingegen ein sogenanntes Ersatzkraftverfahren durchgeführt werden. Dabei wird überprüft, ob eine andere Person auf dem österreichischen Arbeitsmarkt für Ihren Job verfügbar wäre.

Zur Hauptnavigation