Kompetenzfeststellung und Anerkennung
In Österreich gibt es mehr als 200 reglementierte Berufe, die meisten davon im Gesundheits- und Sozialwesen. Wenn Sie zu diesen Berufsgruppen gehören, müssen Sie beglaubigte Kopien und beglaubigte Übersetzungen aller relevanten Dokumente vorlegen.
Dabei kann es sich um Prüfungszeugnisse, Ausbildungsnachweise, Nachweise der praktischen Erfahrung oder einen Meisterbrief handeln.
Weiterführende Informationen
Für weitere Informationen können Sie sich mit AST (Anlaufstellen für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen) in Verbindung setzen oder Ihre Situation unter diesem Link einschätzen lassen.
Arten der Anerkennung
Wenn Sie Ihr Studium in einem der 49 Mitgliedsstaaten des Europäischen Hochschulraums abgeschlossen haben, sollte Ihr Abschluss im Rahmen des ECTS-Systems (European Credit Transfer and Accumulation System) problemlos anerkannt werden. Auch Inhaber:innen der European Professional Card (EPC) können in jedem Mitgliedsstaat als Krankenpfleger:in, Physiotherapeut:in, Apotheker:in, Immobilienmakler:in oder Bergführer:in arbeiten, ohne ihre Qualifikationen im jeweiligen Land erneut akkreditieren zu lassen. Aufgrund der Freizügigkeit von Personen und Dienstleistungen dürfen Fachkräfte innerhalb der EU prinzipiell grenzüberschreitend arbeiten bzw. ihren Beruf ausüben oder Dienstleistungen anbieten. Für bestimmte sogenannte "reglementierte Berufe" ist jedoch eine spezielle Qualifikation bzw. ein Titel erforderlich. Die Anforderungen können dabei von Land zu Land variieren.
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Lehrberufsabschlüsse
Wenn Sie einen Nachweis einschlägiger Fähigkeiten und Erfahrungswerte erbringen können, können Sie einen Antrag auf Gleichhaltung Ihres Lehrabschlusses stellen.
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Nostrifizierung von akademischen Abschlüssen/Diplomen
Durch eine Nostrifizierung wird Ihr akademischer Abschluss einem Österreichischen gleichgestellt. Eine Nostrifizierung kann sowohl von Personen aus dem EU-/EWR-Raum als auch von Drittstaatsangehörigen beantragt werden. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) stellt Bewertungen für Qualifikationen anerkannter Hochschulen aus allen Staaten der Welt aus. Das Anerkennungs-, Antrags- und Informationssystem (AAIS ENIC NARIC AUSTRIA) bietet die Möglichkeit einen Antrag online zu erstellen.
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Anlaufstellen Für Personen Mit im Ausland Erworbenen Qualifikationen
Österreichweit gibt es vier Anlaufstellen (AST) in Wien, Linz, Graz und Innsbruck. Diese bieten Beratung zur Anerkennung und Bewertung von im Ausland erworbenen Qualifikationen an. Ziel ist eine kostenlose, mehrsprachige Information, Beratung und Begleitung im gesamten Anerkennungs- bzw. Bewertungsverfahren, damit eine qualifikationsadäquate Integration in den Arbeitsmarkt erleichtert wird. Zielgruppe sind Personen mit im Ausland erworbenen formalen Qualifikationen mit Fragen zur Anerkennung bzw. beruflichen Verwertung ihrer Kompetenzen und Wohnsitz in Österreich.
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Anerkennung von Ausbildungen, wenn Sie in Österreich studieren wollen
Wenn Sie in Österreich studieren möchten, können Sie außerdem eine Nostrifikation Ihres ausländischen Schulzeugnisses bzw. Maturazeugnisses beantragen. Die Nostrifikation dieser Zeugnisse zielt auf die möglichst vollständige Gleichhaltung der Inhalte vorgelegter Zeugnisse mit österreichischen Lehrplänen ab. Größere Abweichungen müssen durch Ergänzungsprüfungen ausgeglichen werden. Es gibt außerdem bilaterale Abkommen, mit denen bestimmte Schulabschlusszeugnisse als gleichwertig anerkannt werden. In diesen Fällen muss die Gleichwertigkeit nicht mehr inhaltlich überprüft, sondern nur noch administrativ bestätigt werden. Die administrative Bestätigung erfolgt direkt durch die Universität, Fachhochschule bzw. Pädagogische Hochschule, an der Sie studieren möchten.
Weiterführende Informationen
Nähere Informationen finden sie hier für Lehrabschlusses.
Mehr Informationen zur Berufsanerkennung.
Nähere Informationen zu Qualifikateionen finden sie hier.
Anlaufstellen für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen.