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Employment in Austria
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Arbeiten in Österreich

Beschäftigung in Österreich

In Österreich gibt es kein allgemeines "Arbeitsgesetz", das das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen regelt. Vielmehr wird das Arbeitsverhältnis durch eine Vielzahl von Einzelgesetzen geregelt (z.B. Angestelltengesetz, Mutterschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz, Arbeitsruhegesetz, Urlaubsgesetz, etc.). Darüber hinaus können je nach Tätigkeitsbereich oder Branche des/der Arbeitgeber:in Kollektivverträge auf das Arbeitsverhältnis anwendbar sein.

Kollektivverträge

Diese Kollektivverträge enthalten spezielle Regelungen, die auf die Arbeitsverhältnisse in der jeweiligen Branche anwendbar sind. Die Bestimmungen eines Kollektivvertrages sind zwingend, wobei es möglich ist, für  Arbeitnehmer:innen  günstigere Regelungen zu vereinbaren. 

Löhne, Gehälter und Zusatzleistungen

In Österreich gibt es kein allgemeines gesetzliches Mindestgehalt.

Je nach Branche bestimmt der geltende Kollektivvertrag den rechtlichen Rahmen für Mindestlöhne, Gehaltserhöhungen, Arbeitszeiten und Entlassungen oder Kündigungen. Ein großer Teil der Arbeitsverhältnisse in Österreich unterliegt einem Kollektivvertrag. Während Ihr Kollektivvertrag die Grundlage für Ihren Mindestlohn bildet, können Sie in einigen Fällen je nach Qualifikation und Berufserfahrung über zusätzliche Vergütungen und Leistungen verhandeln.

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    In Österreich erhalten Arbeitnehmer:innen 14 Gehälter pro Jahr, wenn dies im Arbeitsvertrag vereinbart ist oder wenn das Arbeitsverhältnis einem Kollektivvertrag unterliegt. Das bedeutet, dass Sie zweimal im Jahr ein doppeltes Gehalt erhalten. Wann Sie dieses doppelte Gehalt erhalten, wird in Ihrem Arbeitsvertrag bzw.  Kollektivvertrag festgelegt. In der Regel werden diese Sonderzahlungen jedoch im Mai bzw. Juni und November als Urlaubs- und Weihnachtsgeld ausgezahlt.

    Die Beiträge zur Sozialversicherung (einschließlich Arbeitslosen-, Kranken- und Pensionsversicherung) werden von Ihnen und Ihrem/Ihrer Arbeitgeber:in gemeinsam getragen. Zudem fällt eine Lohnsteuer an. Die Lohnsteuer ist eine besondere Einhebungsform der Einkommensteuer. Sie ist eine Steuer des/der Arbeitnehmer:in, die der/die Arbeitgeber:in einzubehalten und an das Finanzamt Österreich abzuführen hat. 

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    Der Urlaubsanspruch richtet sich nach dem österreichischen Urlaubsgesetz (UrlG). Der Urlaubsanspruch für Vollzeitbeschäftigte beträgt 

    • bei einer 6-Tage-Woche 30 Urlaubstage und 
    • bei einer 5-Tage-Woche 25 Urlaubstage 

    pro Arbeitsjahr. Nach Vollendung des 25. Dienstjahres erhöht sich der Urlaubsanspruch auf 36 bzw. 30 Tage. 

    Der Urlaubsanspruch entsteht in den ersten sechs Monaten des ersten Beschäftigungsjahres anteilig zur Dauer der im Arbeitsjahr abgeleisteten Dienstzeit und nach sechs Monaten in voller Höhe. 

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    Darüber hinaus werden Ihnen die 13 gesetzlichen Feiertage in Österreich pro Jahr voll vergütet. Außerdem haben Sie Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, bei persönlichen Dienstverhinderungsgründen oder Pflegefreistellung, wenn Sie ein Familienmitglied pflegen müssen.

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Arbeitsbedingungen

Beginn eines Arbeitsverhältnisses

Es kann eine optionale Probezeit von bis zu einem Monat vereinbart werden, in der sowohl Sie als auch Ihr:e Arbeitgeber:in den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen können.

Da die Höchstdauer der Probezeit nur einen Monat beträgt, vereinbaren manche Arbeitgeber:innen ein befristetes Arbeitsverhältnis (z. B. für die ersten drei Monate des Arbeitsverhältnisses). Nach Ablauf der ersten Befristung kann das Arbeitsverhältnis nahtlos in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übergehen.

Beendigung eines Arbeitsverhältnisses

Jedes Arbeitsverhältnis kann beendet werden durch:

  • Kündigung durch den/die Arbeitgeber:in
  • Kündigung durch den/die Arbeitnehmer:in
  • Einvernehmliche Auflösung
  • Entlassung
  • Austritt durch den/die Arbeitnehmer:in

Kündigung durch Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in

Bei einer Kündigung durch den/die Arbeitgeber:in variieren die Kündigungsfristen je nach Dauer der Dienstzugehörigkeit von der/dem Arbeitnehmer:in:

  • bis zum 2. Dienstjahr - 6 Wochen
  • ab dem 3. Dienstjahr - 2 Monate
  • ab dem 6. Dienstjahr - 3 Monate
  • ab dem 16. Dienstjahr - 4 Monate
  • ab dem 26. Dienstjahr - 5 Monate

Die Kündigungsfrist kann nicht durch Vereinbarung unter die genannten Fristen verkürzt werden; es kann jedoch vereinbart werden, dass die Kündigungsfrist am 15. oder am letzten Tag eines Kalendermonats (und nicht zum Ende eines Kalendervierteljahres) endet. Im Falle einer Kündigung durch den/die Arbeitnehmer:in beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Letzten des Kalendermonats. Sie kann vertraglich auf einen Zeitraum von sechs Monaten verlängert werden. In jedem Fall sind die einschlägigen Bestimmungen des anwendbaren Kollektivvertrags zu beachten.

Wird das Arbeitsverhältnis von dem/der Arbeitgeber:in ohne Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt, hat der/die Arbeitnehmer:in Anspruch auf eine Entschädigung für die Kündigungszeit. Eine Kündigung durch den/die Arbeitgeber:in kann nicht aufgrund von Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Alter oder Behinderung ausgesprochen werden.

Ein allenfalls anzuwendender Kollektivvertrag kann Sonderbestimmungen hinsichtlich der Kündigung vorsehen. 

Arbeitszeiten

Grundsätzlich darf die tägliche Normalarbeitszeit acht Stunden, die wöchentliche Normalarbeitszeit 40 Stunden nicht überschreiten. Die tägliche Arbeitszeit ist die Arbeitszeit innerhalb eines Zeitraums von 24 Stunden, die wöchentliche Arbeitszeit ist die Arbeitszeit innerhalb des Zeitraums von Montag bis Sonntag. Der/Die Arbeitgeber:in kann mit Ihnen eine tägliche Arbeitszeit von bis zu 12 Stunden oder eine wöchentliche Arbeitszeit von bis zu 60 Stunden aushandeln, solange der Wochen­durchschnitt 48 Stunden in 17 aufeinander folgenden Wochen nicht überschreitet. Eine Verlängerung dieses Zeitraums durch einen Kollektivvertrag ist möglich.

Flexible Arbeitszeiten sind je nach Branche üblich, und Überstunden sind je nach Vereinbarung erlaubt und werden entweder durch Zuschläge oder Freizeit abgegolten. Gebräuchlich sind in Österreich auch sogenannte “All-In-Vereinbarungen". Eine solche sieht vor, dass der/die Arbeitnehmer:in ein Pauschalgehalt für seine/ihre Arbeitsleistungen erhält. Dies umfasst dann auch die allenfalls geleitsteten Überstunden.

Ruhezeiten

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    Beträgt die tägliche Gesamtarbeitszeit mehr als sechs Stunden, muss die Arbeitszeit durch eine Ruhepause von mindestens einer halben Stunde unterbrochen werden. Es ist möglich, die Ruhepausen in kleinere Einheiten aufzuteilen.

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    Am Ende der Tagesarbeitszeit muss den Arbeitnehmer:innen eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden gewährt werden.

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    Die Arbeitnehmer:innen haben Anspruch auf eine wöchentliche ununterbrochene Wochenendruhezeit von mindestens 36 Stunden.

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Ausgehend von diesen allgemeinen Regeln können bestimmte anwendbare Kollektivverträge spezifische Vorschriften enthalten, die zu beachten sind.

  • Das österreichische Arbeitsinspektorat ist die führende Behörde zur Überwachung der Arbeitsbedingungen in Österreich und erfasst einen Großteil der Arbeitnehmer:innen.

    Sie ist zuständig für die Durchsetzung von Arbeits- und Ruhezeiten, den Schutz von Schwangeren und stillenden Müttern sowie die Verhinderung der Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen. Auch für die Sicherstellung der Einhaltung von Arbeitsverträgen und Kollektivverträgen sowie Verhinderung von Lohn- und Sozialdumping und illegaler Beschäftigung.

  • In Betrieben, die dauerhaft mehr als fünf Mitarbeiter:innen beschäftigen, kann ein Betriebsrat gewählt werden. Die Arbeiterkammer (AK) sowie Gewerkschaften wie der ÖGB bieten ihren Mitgliedern Rechtsberatung und Vertretung vor Gericht sowie viele andere Leistungen an.

  • Arbeitnehmer können zusätzlich zu ihrem regulären Gehalt eine Pendlerpauschale erhalten. Ob Sie dafür in Frage kommen, hängt von drei Bedingungen ab: der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz, der Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln und der Häufigkeit des Pendelns. Die Pendlerpauschale kann entweder direkt auf die Gehaltsabrechnung aufgeschlagen werden oder separat in der Steuererklärung berücksichtigt werden.

Aus Home-Office wird Telearbeit

Unter Home-Office versteht man insbesondere die regelmäßige Erbringung der Arbeitsleistung in der Wohnung des/der Arbeitnehmer:in.

Der Begriff "Wohnung" umfasst auch eine Wohnung an einem Zweitwohnsitz oder die Wohnung eines:r nahen Angehörigen oder Lebenspartner:in. Seit 01.01.2025 ist es darüber hinaus auch möglich, an einem von den Arbeitnehmer:innen selbst gewählten Ort zu arbeiten, der rechtliche Begriff „Home-Office“ wurde durch „Telearbeit“ ersetzt. Im Personal Guide werden beide Begriffe verwendet und meinen dasselbe: Der/Die Arbeitnehmer:in kann Haupt- oder Nebenwohnsitz, die Wohnung von Familienangehörigen aber auch Coworking-Spaces oder andere Orte wie z.B. Cafés, Bibliotheken, Hotelzimmer als Arbeitsumgebung nutzen.

Home-Office- bzw. Telearbeits-Vereinbarungen sind in Österreich nach der Pandemie sehr verbreitet, aber Home-Office bzw. Telearbeit ist nur auf freiwilliger Basis möglich und muss zwischen dem/der Arbeitgeber:in und dem/der Arbeitnehmer:in vereinbart werden. Diese Klausel kann Teil Ihres Arbeitsvertrags oder einer zusätzlichen schriftlichen Vereinbarung sein.

Laut Gesetz kann die Vereinbarung von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat aus wichtigem Grund gekündigt werden (z.B. bei einer wesentlichen Änderung der Lebenssituation des/der Arbeitnehmers/Arbeitnehmerin oder der betrieblichen Erfordernisse). Die Vereinbarung kann auch eine Befristung sowie Kündigungsmöglichkeiten beinhalten.  Dadurch wird aber nur die Vereinbarung über Home-Office bzw. Telearbeit beendet, nicht aber das Arbeitsverhältnis als solches. 

Wenn Arbeitnehmer:innen regelmäßig im Home-Office arbeiten bzw. Ihre Arbeitsleistung in Telearbeit erbringen, muss der/die:in Arbeitgeber ihnen die erforderlichen digitalen Arbeitsmittel zur Verfügung stellen. Dazu gehören sowohl die Hardware (z.B. Laptop, Mobiltelefon usw.) als auch die erforderliche Internet-Verbindung. Darüber hinaus können Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in auch vereinbaren, dass der/die Arbeitnehmer:in bei der Erbringung seiner/ihrer Leistungen im Home-Office seine/ihre eigenen digitalen Arbeitsmittel verwenden kann. Wird eine solche Vereinbarung getroffen, hat der/die Arbeitgeber:in dem/der Arbeitnehmer:in jedoch eine angemessene Vergütung zu zahlen. 

Settlement Permit advisor
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Hinweis

Die geltenden Regelungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) sowie des Arbeitsinspektionsgesetzes (ArbIG), die für die Home-Office-Arbeit relevant sind, bleiben anwendbar. Die arbeitsplatzbezogenen Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen gelten jedoch nicht für das Home-Office bzw. die Telearbeit. 

Der/Die Arbeitgeber:in ist verpflichtet, seine/ihre Arbeitnehmer:innen vor Beginn der Arbeit im Home-Office über die Anforderungen an die Arbeitsplatzgestaltung und den Arbeitnehmerschutz zu informieren, wobei das Unternehmen für die Einhaltung der ArbeitnehmerInnenschutzbestimmungen für das Home-Office nur dann verantwortlich ist, wenn Büromöbel oder Arbeitsmittel vom Unternehmen zur Verfügung gestellt wurden. 

Finanzamt Services

Das österreichische Finanzamt ist  als österreichweite Abgabenbehörde, Dienstbehörde und haushaltsführende Stelle etabliert. Es beschäftigt rund 6.100 Mitarbeiter:innen und ist an 67 Standorten im ganzen Land vertreten.

FinanzOnline, Österreichs E-Government-Plattform mit internationaler Anerkennung, wird von über 6,3 Millionen Personen genutzt (Stand 2025). Das wichtigste E-Government-Portal der Finanzverwaltung ist rund um die Uhr kostenlos verfügbar und erfordert keine spezielle Software. Steuererklärungen und andere Anträge können jederzeit und bequem von zu Hause aus erledigt werden. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Anmeldung bei FinanzOnline eine gültige ID Austria benötigen. Außerdem ist Ihr FinanzOnline-Konto nicht nur für die Steuer zuständig. Es ist auch der Zugang zu vielen Online Dienstleistungen der Behörden in verschiedenen Bereichen. Als Unternehmer:in können Sie über FinanzOnline Ihr Pensionskonto abfragen und über das Unternehmensserviceportal (USP) Dienste wie die elektronische Rechnungsstellung nutzen. Es ist einfach und sicher, mit nur einem Login Behördengänge online zu erledigen. Über das Portal können Sie auch die Familienbeihilfe beantragen. FinanzOnline soll noch anwenderfreundlicher werden, indem es mit weiteren Online-Behördendiensten verknüpft wird und zu einem One-Stop-Portal für alles, was mit Steuern zu tun hat, umgewandelt wird.

Arbeitskultur in Österreich

Unternehmen in Österreich legen Wert auf klare Strukturen, Zuverlässigkeit und einen respektvollen Umgang – Werte, die den Alltag prägen. Gleichzeitig finden zunehmend moderne Ansätze wie Nachhaltigkeit, Teamarbeit und soziale Verantwortung ihren Platz. Wenn Sie diese Besonderheiten kennen und berücksichtigen, haben Sie gute Chancen, sich in der österreichischen Arbeitskultur wohlzufühlen und erfolgreich zu integrieren. 

  • Pünktlichkeit ist in Österreich ein absolutes Muss. Ob es um Jobinterviews, Meetings, Abgabetermine oder den Arbeitsbeginn geht – wer zuverlässig ist, punktet. 

    Tipp: Bei Jobinterviews ist es üblich, fünf bis zehn Minuten vor dem vereinbarten Beginn im Unternehmen einzutreffen, damit das Gespräch pünktlich beginnen kann. Damit vermitteln Sie einen optimalen ersten Eindruck.  Pünktlichkeit ist in Österreich ein absolutes Muss. Ob es um Jobinterviews, Meetings, Abgabetermine oder den Arbeitsbeginn geht – wer zuverlässig ist, punktet. 

  • Die Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben hat in Österreich einen hohen Stellenwert. Flexible Arbeitszeiten, Home-ffice und familienfreundliche Angebote – wie Kinderbetreuung oder Eltern-Kind-Büros für Notfälle – finden in Unternehmen zunehmend Berücksichtigung. Während den ersten zwei Lebensjahren eines Kindes haben Eltern die Möglichkeit, Elternzeit in Anspruch zu nehmen; diese wird „Karenz“ genannt. Danach kann bis zum achten Geburtstag in Elternteilzeit gearbeitet werden.

    Tipp: Bedingt durch die großzügige Karenzregelung in Österreich kann es sein, dass Jobs explizit als „Karenzvertretung“ ausgeschrieben werden. Das bedeutet, dass die Aufgaben befristet während der Abwesenheit der:des Karenzierten übernommen werden und die Anstellung anschließend endet, sofern sich nicht zwischenzeitlich unternehmensintern andere Optionen ergeben, was v. a. in größeren Systemen durchaus oft der Fall ist, wenn die Zusammenarbeit beidseitig gut funktioniert.

  • Regelmäßige Feedback-Gespräche sind in Österreichs Unternehmen weit verbreitet. Dabei geht es nicht nur um die Leistung der Mitarbeiter:innen und das Setzen gemeinsamer Ziele; oftmals bitten auch Vorgesetzte aktiv um Feedback zur Zusammenarbeit. Diese offene Kommunikation trägt dazu bei, eine konstruktive Arbeitsatmosphäre zu schaffen.

    Tipp: In Jobinterviews kann es sein, dass Sie nach Feedback gefragt wirden, z. B. zur Karriere-Website oder zum Bewerbungsprozess. Dabei können Sie neben positiven Aspekten auch sachlich fundierte Optimierungsvorschläge nennen. Wertschätzend formuliert kommen diese bestimmt gut an.

  • Die Art und Weise, wie in Österreich kommuniziert wird, spiegelt die Werte der Arbeitskultur wider: Höflichkeit, Respekt und klare Strukturen prägen den Alltag. Ob in Meetings, Gesprächen oder E-Mails – der richtige Ton und ein wertschätzender Umgang sind essenziell. 

  • In Österreich ist die formelle Ansprache mit "Sie" in vielen Unternehmen immer noch Standard – vor allem in der ersten Kontaktaufnahme. Selbst in Unternehmen, die grundsätzlich eine "Du"-Kultur leben, ist es üblich, dass Bewerber:innen das "Du" offiziell zu Gesprächsbeginn angeboten wird. In Österreich spielen ungeschriebene Gesetze (z. B. wer wem das "Du" anbieten sollte) nach wie vor eine Rolle, speziell im beruflichen Kontext. Dabei ist es üblich, dass Ranghöhere die Initiative ergreifen, ungeachtet des Alters oder des Geschlechts; in Bewerbungsprozessen liegt es an Unternehmensvertreter:innen, den ersten Schritt zu machen.

    Tipp: Ein guter Indikator ist die Karriere-Website des Unternehmens: Wird hier durchgängig per "Du" kommuniziert, kann eine Bewerbung grundsätzlich auch in der "Du"-Form verfasst sein – das ist allerdings keine Voraussetzung.

  • Besonders wichtig ist auch der korrekte Umgang mit akademischen oder beruflichen Titeln wie „Dr.“, „Mag.“ oder „Ing.“. Diese Titel haben einen hohen Stellenwert und sollten in der Ansprache nicht ausgelassen werden. Vor einem Schriftverkehr, Gespräch oder Meeting lohnt es sich herauszufinden, wie die beteiligten Personen korrekt adressiert werden. Das zeigt Respekt und Professionalität. 

  • In Österreich wird Teamarbeit großgeschrieben. Der Austausch zwischen Kolleg:innen wird aktiv gefördert, um innovative Lösungen zu entwickeln. Mittagspausen werden oft gemeinsam verbracht und sind eine gute Gelegenheit, Kontakte zu knüpfen. Viele Unternehmen organisieren Teamevents oder Betriebsausflüge – sei es eine Wanderung oder ein Grillfest im Sommer. Solche Aktivitäten fördern nicht nur den Teamgeist, sondern stärken auch die Identifikation mit dem Unternehmen. Es lohnt sich daran teilzunehmen, um sich rasch in das Team einzufügen. 

  • Die österreichische Arbeitswelt spiegelt auch die kulturellen Wurzeln des Landes wider. Von Weihnachtsfeiern bis zu Sommerfesten – saisonale Veranstaltungen sind fester Bestandteil des Arbeitsalltags. Sie bieten eine willkommene Abwechslung und die Möglichkeit, regionale Bräuche kennenzulernen. In manchen Unternehmen werden solche Traditionen sogar spielerisch in den Arbeitsalltag integriert, beispielsweise durch kleine Geschenke in der Vorweihnachtszeit.

  • Die Mischung aus hohem Qualitätsanspruch und einer menschlichen Note macht die Arbeit in Österreich besonders. Es geht nicht nur um Leistung, sondern auch um Zusammenarbeit und gegenseitige Wertschätzung. Zusätzlich rücken Diversität, Gleichbehandlung und Inklusion immer mehr in den Fokus: Viele (v. a. große) Unternehmen haben spezielle Programme und Verantwortliche, die für Vielfalt im Arbeitsalltag sorgen. Jedes Teammitglied soll sich geschätzt fühlen, unabhängig von kulturellem Hintergrund oder individuellen Unterschieden. Wie genau das geschieht, lässt sich oft auf der Karriere-Website nachlesen. Vorreiter:innen unter österreichischen Unternehmen veröffentlichen sogar schon spezielle Tipps für internationale Bewerber:innen oder beschreiben die Vorzüge ihrer Region. 

    Tipp: Die Welt wird globaler. Diversität ist ein großes Thema, um offen und agil zu bleiben. Die Vielfalt bringt neue Sichtweisen und die Möglichkeit einen Wettbewerbsvorteil zu haben. Auch in Österreich wird die Bevölkerung diverser. Somit ist es sinnvoll, auch die Teams entsprechend anzupassen, um den Bedürfnissen der diversen Kund:innengruppe gerecht zu werden. Manuela Lindlbauer (LINDLPOWER)

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