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© Cavan Images / Westend61
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Umzug nach Österreich

Führerschein­umschreibung

EU- und EWR-Führerscheine werden in Österreich anerkannt. Das bedeutet, dass sie nicht umgeschrieben werden müssen, aber Sie können dies freiwillig tun.

Nicht-EWR-Führerscheine

Inhaber:innen eines Nicht-EU bzw EWR-Führerscheins, die ihren Wohnsitz nach Österreich verlegen, dürfen in der Regel sechs Monate lang weiterhin Fahrzeuge führen. Danach erlischt ihr Führerschein und muss umgeschrieben werden.

In der Regel können ausländische Führerscheine nur umgeschrieben werden, wenn sie noch gültig sind. Die im Herkunftsland des Führerscheininhabers festgelegten Verfallsdaten gelten auch in Österreich.

Bei der Umschreibung von Nicht-EU/EWR-Führerscheinen ist in der Regel eine praktische Fahrprüfung erforderlich. Dazu muss der Inhaber ein geeignetes Fahrzeug der entsprechenden Führerscheinklasse zur Verfügung stellen.

Umschreibung von Nicht-EWR-Führerscheinen

Führerscheine, die außerhalb des EWR ausgestellt wurden, sind in Österreich nur befristet und eingeschränkt verwendbar.

Führerscheine aus manchen Ländern (siehe Punkt Nicht anerkannt) können in Österreich überhaupt nicht verwendet werden. Bei längerem Aufenthalt bzw. Gründung eines Wohnsitzes in Österreich besteht die Verpflichtung zur Umschreibung. Diese regelungen betreffen auch österr. Staatsbürger, wenn sie außerhalb des EWR einen Führerschein erworben haben.

 

Führerscheine folgender Staaten werden in Österreich derzeit nicht anerkannt: Afghanistan, Bolivien, Burundi, China (inkl. Taiwan), Costa Rica, El Salvador, Indonesien, Jemen, Kamerun, Kolumbien, Kosovo, Libyen, Nepal, Nicaragua, Salomonen, Somalia, Sudan, Tansania, Tonga.

Hinweis: Diese Liste ist stetigen Änderungen unterworfen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Inhaber von Führerscheinen dieser Länder können das Dokument in Österreich zum Fahren nicht verwenden, daher können sie auch keinen Mietwagen lenken. Eine Umschreibung in einen österreichischen Führerschein ist dennoch möglich.

Sonderregelung

Beim Umtausch der folgenden Nicht-EU/EWR-Führerscheine ist jedoch keine praktische Fahrprüfung erforderlich:

  • Für alle Klassen: Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Japan, Jersey, Monaco, Montenegro, San Marino, Schweiz, Serbien, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland
  • Für die Kategorie B: Australien, Bosnien-Herzegowina, Hongkong, Israel, Kanada, Nordmazedonien, Neuseeland, Republik Südafrika, Republik Südkorea (falls nach dem 1. Januar 1997 ausgestellt), USA, Vereinigte Arabische Emirate
  • Österreichische Staatsangehörige, die einen Führerschein außerhalb der EU/EWR erworben haben, müssen auch ihren ausländischen Führerschein umschreiben lassen. Die Umschreibung ist jedoch nur möglich, wenn sie mindestens sechs Monate in dem Land wohnhaft waren, in dem sie den ausländischen Führerschein erworben haben.
Wienblick Autobahnkreuz
Ⓒ Markus Schieder / AustrianImages.com

Erforderliche Dokumente

Für den Umtausch eines Nicht-EU/EWR-Führerscheins sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Reisepass
  • Ausländischer Führerschein
  • In einigen Fällen eine Übersetzung des Führerscheins
  • Ein Foto (Hochformat, 35 mm x 45 mm), auf dem der Antragsteller deutlich zu erkennen ist (möglichst nach den Kriterien für Passfotos)
  • Ärztliches Gutachten
  • Meldebestätigung

In bestimmten Fällen kann die Fahrerlaubnisbehörde zusätzliche Unterlagen verlangen.

Kosten und Gebühren 60,50 Euro

Die Gebühren für die Fahrprüfung und die ärztliche Bescheinigung sind in den oben genannten Kosten nicht enthalten.

 

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