PKW – Autos
Ein ausgezeichnetes Autobahn-, Schnellstraßen- und Bundesstraßennetz erstreckt sich über das ganze Land und verbindet Österreich auch mit seinen Nachbarländern. Alle wichtigen Grenzkontrollstellen sind Tag und Nacht geöffnet. Im Allgemeinen sind die österreichischen Verkehrsregeln und Verkehrszeichen ähnlich wie in anderen europäischen Ländern.
Autobahnen
Für die Benutzung des Autobahnnetzes in Österreich wird eine Maut erhoben. Wenn Sie auf eine Autobahn auffahren, müssen Sie im Besitz einer gültigen Autobahnvignette sein. Sie können diese Vignette u.a. in Trafiken in Österreich sowie an Grenzübergängen und Autobahnraststätten kaufen.
Mehr Informationen zu Kfz-Vorschriften in Österreich.
Mehr Informationen zu Mobilität in Österreich.
Es gibt die Vignette auch in digitaler Form, sie kann im Online-Shop des österreichischen Autobahnbetreibers ASFINAG gekauft werden.
Autobesitzer
Im europäischen Vergleich liegt Österreich bei den Kosten für den Besitz eines Autos im Mittelfeld.
Im Durchschnitt geben Autobesitzer etwa 1000 € pro Monat aus, für ein Elektroauto etwa 800 €. Darin enthalten sind Fixkosten wie Versicherung, Steuern, jährliche Inspektionen und variable Kosten wie Kraftstoff. Alle in Österreich zugelassenen Fahrzeuge müssen eine gültige Plakette, ein so genanntes Pickerl, haben. Die Plakette bescheinigt die Verkehrstauglichkeit und Betriebssicherheit des Fahrzeugs und muss in regelmäßigen Abständen nach einem festgelegten Prüfplan erneuert werden.
Alle in einem EU- oder EWR-Land ausgestellten Führerscheine werden in Österreich anerkannt. Sie können, müssen aber nicht, Ihren EU- oder EWR-Führerschein in einen österreichischen Führerschein umwandeln, es sei denn, Ihr Führerschein ist ein EWR-Führerschein der Klasse C (C1 oder D1), der nur in den ersten fünf Jahren in Österreich gültig ist. Bei Führerscheinen aus Nicht-EU- und EWR-Ländern haben Sie sechs Monate Zeit, Ihren Führerschein umzutauschen, bevor er seine Gültigkeit in Österreich verliert. Je nachdem, welches Land Ihren Führerschein ausgestellt hat, müssen Sie möglicherweise eine praktische Prüfung ablegen.
Weiterführende Informationen
Mehr Informationen zum Thema Führerscheinumschreibung finden Sie im Themenbereich Umzug nach Österreich.
Mehr Informationen zum Autoimport erfahren Sie im Kapitel Autoimport im Themenbereich Umzug nach Österreich.
KFZ-Zulassung
Sie brauchen eine amtliche Zulassung für Ihr Kraftfahrzeug. Erst wenn es zugelassen ist, darf es auf öffentlichen Straßen benutzt werden. Als grundlegende Voraussetzung für die Zulassung, muss das Fahrzeug über eine in Österreich gültige KFZ-Haftpflichtversicherung verfügen.
Die Haftpflichtversicherung muss bei einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden, die berechtigt ist, in Österreich Haftpflichtversicherungen anzubieten. Österreichische Versicherungen arbeiten - vor allem bei Privatfahrzeugen - mit dem Bonus-Malus-System, bei dem schadenfreie Jahre die verrechnete Prämie reduzieren (Schadenfreiheitsrabatt). Werden hingegen Schäden gemeldet, wird eine höhere Prämie verrechnet. Das Bonus-Malus-System kann von einer Versicherungsgesellschaft zur anderen unterschiedlich sein.
Wenn Sie einen Unfall verschuldet haben, übernimmt Ihre eigene Haftpflichtversicherung in der Regel die Kosten für den Schaden, den der andere Fahrer verursacht hat, nicht aber Ihre eigenen Schadenskosten. Um für diese Schäden Ersatz zu erhalten, benötigen Sie eine Vollkaskoversicherung.
Informationen über die Produktmerkmale von KFZ- und Motorradversicherungen werden von den in Österreich tätigen Versicherungsunternehmen und von den Autofahrerverbänden zur Verfügung gestellt ÖAMTC and ARBÖ.
Weiterführende Informationen
Mehr Informationen zu Leistungen im Rahmen der Haftpflichtversicherung.
Sie können Ihr Auto bei einer Zulassungsstelle (VVO) im Bezirk Ihres Hauptwohnsitzes anmelden. Eine Übersicht über alle Zulassungsstellen in Österreich finden Sie hier.
Die erforderlichen Unterlagen müssen bei einer Zulassungsstelle abgegeben werden. Dort werden die Daten formlos eingegeben, der Antragsteller muss nur das Antragsformular unterschreiben. Mit einer schriftlichen Vollmacht kann auch ein Vertreter das Fahrzeug zulassen. Bei der Zulassung eines Fahrzeugs stellt die Zulassungsstelle eine Zulassungsbescheinigung (früher: Zulassungsschein) aus. Auch Behörden und staatliche Prüfstellen stellen in den entsprechenden Fällen Zulassungsbescheinigungen aus.
Erforderliche Dokumente:
- 01
Amtlicher Lichtbildausweis der Anmelderin/des Anmelders
- 02
Zum Nachweis des Hauptwohnsitzes (bei Privaten):
Abfrage beim Zentralen Melderegister durch die Zulassungsstelle (Die Kosten werden an die Antragstellerin/den Antragsteller weiterverrechnet.)
- 03
Versicherungsbestätigung
- 04
Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument:
Bei erstmaliger Zulassung:
- Typenschein oder
- Einzelgenehmigung oder
- Nachweis für die Zulassung oder
- Gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
- Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis
- 05
Bei Anmeldung eines Neuwagens: zusätzlich
- Eintrag der Eigentümerin/des Eigentümers im Typenschein oder
- Kaufvertrag, Rechnung, Verkaufsbestätigung, sofern der Name der Käuferin/des Käufers daraus hervorgeht
- 06
Bei Gebrauchtwagenanmeldung: zusätzlich
- Gültiges, positives Prüfgutachten für Fahrzeuge, die der wiederkehrenden Begutachtung (Pickerl) unterliegen, sofern bereits eine wiederkehrende Begutachtung fällig geworden ist und das Gutachten noch nicht in der Begutachtungsplakettendatenbank gespeichert ist
- Persönliche Erklärung der Vorbesitzerin/des Vorbesitzers bei der Zulassungsstelle oder
- Kaufvertrag, Rechnung, Verkaufsbestätigung, sofern der Name der Käuferin/des Käufers daraus hervorgeht oder
- Eventuell Schenkungsvertrag, gerichtliches Urteil, gerichtlicher Beschluss, Einantwortungsbeschluss, Zustimmungserklärung der/des zur Vertretung des Nachlasses Berufenen, Zuschlag bei Versteigerung, Einbringungsvertrag, Benützungsüberlassungserklärung
- 07
Bei Leasing: zusätzlich
Leasingvertrag
Weitere Infos zu Leasing
Finden Sie mehr Informationen und einen Preisüberblick hier.
Mehr Informationen zum Leasing gibt es hier.
Car Sharing
Carsharing ist zu einem beliebten Konzept geworden, besonders in Österreichs Hauptstadt.
Die Stadt Wien bietet den Carsharing-Pool Wien Mobil Auto an.
Carsharing Möglichkeiten in Österreich.
Weitere Infos zu Parken
Mehr Informationen zur Handyparken App.
Mehr Informationen zum Parken in Österreich.