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Leben in Österreich

PKW – Autos

Ein ausgezeichnetes Autobahn-, Schnellstraßen- und Bundesstraßennetz verbindet Österreich mit seinen Nachbarländern. Alle wichtigen Grenzkontrollstellen sind Tag und Nacht geöffnet. Im Allgemeinen sind die österreichischen Verkehrsregeln und Verkehrszeichen ähnlich wie in anderen europäischen Ländern.

Autobesitzer

Im europäischen Vergleich liegt Österreich bei den Kosten für den Besitz eines Autos im Mittelfeld.

Im Durchschnitt geben Autobesitzer etwa 1000 € pro Monat aus, für ein Elektroauto etwa 800 €. Darin enthalten sind Fixkosten wie Versicherung, Steuern, jährliche Inspektionen und variable Kosten wie Kraftstoff. Alle in Österreich zugelassenen Fahrzeuge müssen eine gültige Plakette, ein so genanntes Pickerl, haben. Die Plakette bescheinigt die Verkehrstauglichkeit und Betriebssicherheit des Fahrzeugs und muss in regelmäßigen Abständen nach einem festgelegten Prüfplan erneuert werden.

Alle in einem EU- oder EWR-Land ausgestellten Führerscheine werden in Österreich anerkannt. Sie können, müssen aber nicht, Ihren EU- oder EWR-Führerschein in einen österreichischen Führerschein umwandeln, es sei denn, Ihr Führerschein ist ein EWR-Führerschein der Klasse C (C1 oder D1), der nur in den ersten fünf Jahren in Österreich gültig ist. Bei Führerscheinen aus Nicht-EU- und EWR-Ländern haben Sie sechs Monate Zeit, Ihren Führerschein umzutauschen, bevor er seine Gültigkeit in Österreich verliert. Je nachdem, welches Land Ihren Führerschein ausgestellt hat, müssen Sie möglicherweise eine praktische Prüfung ablegen.

KFZ-Zulassung

Sie brauchen eine amtliche Zulassung für Ihr Kraftfahrzeug. Erst wenn es zugelassen ist, darf es auf öffentlichen Straßen benutzt werden.

Als grundlegende Voraussetzung für die Zulassung, muss das Fahrzeug über eine in Österreich gültige KFZ-Haftpflichtversicherung verfügen.

Die Haftpflicht-Versicherung muss bei einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden, die berechtigt ist, in Österreich Haftpflichtversicherungen anzubieten. Österreichische Versicherungen arbeiten - vor allem bei Privatfahrzeugen - mit dem Bonus-Malus-System, bei dem schadenfreie Jahre die verrechnete Prämie reduzieren (Schadenfreiheitsrabatt). Werden hingegen Schäden gemeldet, wird eine höhere Prämie verrechnet. Das Bonus-Malus-System kann von einer Versicherungs­gesellschaft zur anderen unterschiedlich sein.

Wenn Sie einen Unfall verschuldet haben, übernimmt Ihre eigene Haftpflichtversicherung in der Regel die Kosten für den Schaden, den der andere Fahrer verursacht hat, nicht aber Ihre eigenen Schadenskosten. Um für diese Schäden Ersatz zu erhalten, benötigen Sie eine Vollkaskoversicherung.

Informationen über die Produktmerkmale von Kfz- und Motorradversicherungen werden von den in Österreich tätigen Versicherungsunternehmen und von den Autofahrerverbänden zur Verfügung gestellt ÖAMTC and ARBÖ.

Die erforderlichen Unterlagen müssen bei einer Zulassungsstelle abgegeben werden. Dort werden die Daten formlos eingegeben, der Antragsteller muss nur das Antragsformular unterschreiben. Mit einer schriftlichen Vollmacht kann auch ein Vertreter das Fahrzeug zulassen. Bei der Zulassung eines Fahrzeugs stellt die Zulassungsstelle eine Zulassungsbescheinigung (früher: Zulassungsschein) aus. Auch Behörden und staatliche Prüfstellen stellen in den entsprechenden Fällen Zulassungsbescheinigungen aus.

Erforderliche Dokumente:

  1. 01
  2. 02

    Abfrage beim Zentralen Melderegister durch die Zulassungsstelle (Die Kosten werden an die Antragstellerin/den Antragsteller weiterverrechnet.)

  3. 03
  4. 04

    Bei erstmaliger Zulassung:

    • Typenschein oder
    • Einzelgenehmigung oder
    • Nachweis für die Zulassung oder
    • Gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
    • Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis
  1. 05
    • Eintrag der Eigentümerin/des Eigentümers im Typenschein oder
    • Kaufvertrag, Rechnung, Verkaufsbestätigung, sofern der Name der Käuferin/des Käufers daraus hervorgeht
  2. 06
    • Gültiges, positives Prüfgutachten für Fahrzeuge, die der wiederkehrenden Begutachtung (Pickerl) unterliegen, sofern bereits eine wiederkehrende Begutachtung fällig geworden ist und das Gutachten noch nicht in der Begutachtungsplakettendatenbank gespeichert ist
    • Persönliche Erklärung der Vorbesitzerin/des Vorbesitzers bei der Zulassungsstelle oder
    • Kaufvertrag, Rechnung, Verkaufsbestätigung, sofern der Name der Käuferin/des Käufers daraus hervorgeht oder
    • Eventuell Schenkungsvertrag, gerichtliches Urteil, gerichtlicher Beschluss, Einantwortungsbeschluss, Zustimmungserklärung der/des zur Vertretung des Nachlasses Berufenen, Zuschlag bei Versteigerung, Einbringungsvertrag, Benützungsüberlassungserklärung
  3. 07

    Leasingvertrag

KFZ- Leasing

  • Beim Leasing eines Fahrzeugs ist der Leasingnehmer dafür verantwortlich, dass die jährliche Inspektion des Fahrzeugs fristgerecht durchgeführt wird, dass Reparaturen organisiert und bezahlt werden und dass alle erforderlichen Wartungsarbeiten durchgeführt werden.

  • In der Regel ist jeder Fahrzeughalter in Österreich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Im Falle des Leasings muss der Leasingnehmer auch die Kosten für die Kfz-Versicherung übernehmen. Leasingfirmen bieten oft einen "One-Stop"-Service an - das heißt, sie bieten Finanzierung, Zulassung und Versicherung an. Bevor Sie sich jedoch für ein Komplettpaket entscheiden, empfehlen wir Ihnen, einen unabhängigen Kfz-Versicherungsvergleich durchzuführen. Je nach Versicherungsangebot können Sie bis zu 700 Euro bei der Kfz-Versicherung sparen, wenn Sie vergleichen und ein günstiges Angebot auswählen.

  • Auch Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler müssen vom Leasingnehmer selbst geltend gemacht werden und können nicht gegenüber dem Eigentümer des Fahrzeugs geltend gemacht werden.

  • Das Auto muss vom Leasingnehmer in einem guten Zustand zurückgegeben werden, damit es weiterverkauft werden kann. Wertmindernde Schäden (z. B. Lackschäden, Flecken oder Beschädigungen der Fahrzeugsitze usw.) mindern ebenfalls den Restwert.

     

Parken

Die Parkvorschriften sind in den verschiedenen österreichischen Städten unterschiedlich.

In vielen Stadtzentren gibt es spezielle Zonen, die mit einer blauen Linie gekennzeichnet sind und in denen man eine halbe bis drei Stunden lang parken kann. Wenn Sie in einer solchen Zone geparkt haben, müssen Sie eine Parkgebühr entrichten.

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, die Gebühr zu bezahlen:

  • Parkscheine, die ausgefüllt und gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe gelegt werden müssen, gibt es beim ÖAMTC an allen Stützpunkten (Wien, Niederösterreich und Burgenland), in Trafiken, an den Kassen und Fahrkartenautomaten (U-Bahn-Stationen) der Wiener Linien, an Bahnhöfen sowie an einigen Tankstellen, Banken und Sparkassen und an einigen Zigarettenautomaten.

    Parkscheine sind für eine halbe Stunde, eine Stunde, eineinhalb Stunden und zwei Stunden erhältlich. Auch für das kostenlose 15-Minuten-Parken muss ein Ticket ausgefüllt werden.

  • Voraussetzung der Verwendung der App: Registrierung (Bekanntgabe der Handynummer, des Kennzeichens) und Aufladen eines virtuellen Parkguthabens.

    Alle einspurigen Fahrzeuge wie Motorräder, Motorroller usw. sind von der Parkgebühr befreit. In vielen Städten/Gemeinden in Österreich sind auch E-Autos von der Zahlung der Gebühr befreit. Die Regelungen können sich jederzeit ändern. Bitte informieren Sie sich im Voraus bei der zuständigen Gemeinde!

  • In Wien gibt es in allen Bezirken Kurzparkzonen. Die Kurzparkzonen gelten für das gesamte Stadtgebiet. In diesen Zonen ist das Parken zu festgelegten Zeiten Mo-Fr, 9-22 Uhr, maximale Parkdauer 2 Stunden, gebührenpflichtig.

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