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Gesundheits- und Sozialwesen

Unfallversicherung

Beschäftigte und Studierende vom Kindergarten bis zur Universität haben automatisch eine Unfallversicherung bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA). Selbstständig Erwerbstätige sind über die SVS versichert.

Allgemein

Bei unselbständig Beschäftigten gilt diese Versicherung nur für Unfälle, die sich bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin ereignen, sowie alle Berufskrankheiten. Für Studierende sind alle Verletzungen, die in ursächlichem Zusammenhang mit der Ausbildung stehen gedeckt. Bei internationalen Studierenden hängt der Versicherungsschutz von ihrem Aufenthaltsstatus ab. Auch bei der AUVA können Sie eine Zusatzversicherung beantragen, falls Sie einen größeren Versicherungsschutz wünschen.

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