Das österreichische Schulsystem
Alle Kinder, die in Österreich leben, müssen mindestens ein Jahr lang den Kindergarten sowie in weiterer Folge die Schule im Alter von 6 bis 15 Jahren besuchen.
Überblick
Staatliche Schulen sind kostenlos, während Privatschulen und sogenannte Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht ein monatliches Schulgeld verlangen.
Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht sind im Wesentlichen staatlich anerkannte Privatschulen. Wenn Sie Eltern eines schulpflichtigen Kindes sind, sollten Sie ein Einladungsschreiben von der Schulbehörde der Stadt oder des Bundeslandes, in dem Sie wohnen, erhalten. Sie können Ihr Kind dann persönlich bei der örtlichen Schule anmelden.
Öffentliche Schulen nehmen Kinder, die nur sehr wenig Deutsch sprechen, als sogenannte nicht-reguläre Schüler:innen auf. Das heißt, sie besuchen die Schule mit den anderen Kindern und können in die nächste Klasse aufsteigen. Ihnen wird ein Jahr gewährt, in dem sie jedes Semester durch einen zentralen Sprachtest namens MIKA-D, auf ihr Deutsch geprüft werden. Die Schulen bieten in der Regel Sprachförderkurse an. In öffentlichen Schulen erhalten alle Schüler:innen kostenlose Schulbücher für alle Fächer, und zweisprachige Kinder können Bücher für Deutsch als Zweitsprache sowie zweisprachige Wörterbücher anfordern.
Verpflichtendes Kindergartenjahr
Kinder, die vor dem 1. September das fünfte Lebensjahr vollendet haben und ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben, sind verpflichtet, an mindestens vier Tagen pro Woche mindestens 20 Stunden lang einen Kindergarten oder eine Kindergruppe zu besuchen.
Einige Ausnahmen:
- Bei Krankheit des Kindes oder der Eltern
- Kinder mit besonderen Bedürfnissen
- Kinder, die vorzeitig in die Schule aufgenommen werden
Sie können Ihr Kind jederzeit für einen Platz in einem öffentlichen Kindergarten anmelden, aber während der Hauptanmeldezeit (November-Dezember) erhöhen sich Ihre Chancen, den gewünschten Platz zu erhalten (es können bis zu zwei Plätze beantragt werden). Sie können Ihr Kind bei Ihrem Gemeindeamt oder Magistrat anmelden. Ihr Kind erhält dann eine Kindergarten-Identifikationsnummer. Wenn Sie für Ihr Kind keinen zufriedenstellenden Platz in einem öffentlichen Kindergarten finden, können Sie sich für einen Platz in einem privaten Kindergarten, einer Kindergruppe oder bei privaten Tageseltern entscheiden. In Wien müssen Sie für die Anmeldung Ihres Kindes in einem privaten Kindergarten zunächst die Kund:innen-Nummer beim zuständigen Magistrat beantragen. Mit dieser Nummer können Sie sich direkt bei dem privaten Kindergarten anmelden. Jeder private Kindergarten hat seine eigenen Anmeldefristen und Aufnahmebedingungen, daher ist es ratsam, mit der Suche ein Jahr bevor Ihr Kind im Kindergarten starten soll zu beginnen. In allen anderen Bundesländern gibt es unterschiedliche Aufnahmebedingungen. Bitte kontaktieren Sie hier rechtzeitig den Kindergarten Ihrer Wahl bzw. das zuständige Gemeindeamt, um keine Fristen zu versäumen.
Wenn Ihr Kind einen Wohnsitz in Österreich hat, ist der Besuch eines öffentlichen Kindergartens kostenlos, es fallen jedoch Kosten für die Verpflegung und bestimmte Extras (z.B. verlängerte Besuchszeiten oder besondere Aktivitäten) an.
Vorschule und Kindertagesstätte
Eltern von Vorschulkindern können aus einer Vielzahl von Betreuungsangeboten wählen, darunter öffentliche und private Kindergärten, Kindergruppen und Kindertagesstätten.
Öffentliche Kindergärten sind das ganze Jahr über geöffnet, außer an offiziellen Feiertagen und Semesterferien, 24. und 31. Dezember, und einige haben Sommerpause. Seit dem Schuljahr 2020/21 bieten viele öffentliche Kindergärten bundesweit Ganztagsbetreuung an. Dabei fallen geringe Gebühren für Mahlzeiten und besondere Aktivitäten an.
Außerschulische und nachmittägliche Betreuung
Obwohl sich der Begriff Hort in der Regel auf die nachschulische Betreuung von Kindern im Schulalter bezieht, besuchen viele Vorschulkinder einen Hort anstelle eines Kindergartens oder einer Kindergruppe oder zusätzlich dazu, insbesondere während des obligatorischen Kindergartenjahres.
Vorschulen und Tagesbetreuungseinrichtungen
Volksschule
Nach österreichischem Recht müssen alle Kinder, die am 1. September sechs Jahre alt sind, in die Grundschule aufgenommen werden. Wenn Ihr Kind nach dem 1.
September und vor dem 1. März sechs Jahre alt wird, können Sie einen Antrag auf vorzeitige Aufnahme in die Grundschule stellen. Die Schule stellt fest, ob das Kind schulreif ist und über die notwendigen sozialen Kompetenzen verfügt. In Österreich besteht die Schulpflicht in Österreich aus vier Klassen der Volksschule und fünf Jahren der Sekundarschule (siehe Sekundarstufe) - in der Regel für Schüler zwischen 6 und 15 Jahren.
Die öffentliche Schule, Grundstufe 1, umfasst die Klassen 1 und 2. Die Schüler:innen haben bis zu drei Jahre Zeit, um diese erste Grundstufe zu absolvieren. Sechsjährige Schüler:innen, die noch nicht schulreif sind, können in eine Vorschulklasse eintreten oder die 1.Klasse wiederholen. Die Schüler:innen können während des Schuljahres auf Empfehlung der Eltern oder Lehrer:innen eine Stufe aufsteigen. Die Grundstufe 2 der öffentlichen Schule umfasst die Klassen 3 und 4.
Österreichs erklärte Ziele für die Grundschulbildung sind:
- Vermittlung der Grundlagen (Lesen, Schreiben, Rechnen)
- Vertiefung des Verständnisses der Kinder für ihre Umwelt und Unterstützung beim Erlernen und Einüben von Toleranz, Partizipation, Mitverantwortung und Respekt für andere
Weiterführendes
- 01
Schulstunden
Öffentliche Grundschulen in Österreich haben eine gewisse Flexibilität bei der Festlegung ihrer eigenen Zeitpläne für Unterricht, Mahlzeiten, Lernen und Freizeit. In der Regel beginnt der Unterricht um 8.00 Uhr und endet vor dem Mittagessen. Danach können die Schüler:innen den Hort besuchen, entweder vor Ort oder wenn nicht vorhanden in einer anderen Schule.
- 02
Klassengrößen
Obwohl die öffentlichen Grundschulen eine gewisse Autonomie bei der Festlegung der Klassengrößen haben, sind diese in der Regel nicht größer als 25 Schüler:innen. Klassen, in denen Schüler:innen mit besonderen Bedürfnissen unterrichtet werden, sind kleiner und haben Lehrassistent:innen.
- 03
Zulassung
Die Anmeldung erfolgt in der Regel im Herbst und Frühwinter des Jahres vor der Aufnahme. Eine durchsuchbare Datenbank mit allen Schulen (Schulführer) ist online verfügbar. Er wird auch in gedruckter Form veröffentlicht und ist in allen Schulen und Servicestellen erhältlich.
Sobald Sie sich für eine Schule entschieden haben, müssen Sie Ihr Kind dorthin bringen, um es bei der Schulleitung anzumelden, die in Absprache mit Ihnen und den Erzieher:innen die Schulreife Ihres Kindes festgestellt.
Ihr Kind muss in sozialer, emotionaler, kognitiver und körperlicher Hinsicht in der Lage sein die Grundschule zu besuchen, ohne überfordert zu sein. Außerdem wird auf die Fähigkeit, sich ausreichend auf Deutsch zu verständigen, geachtet. Wenn das Kind dazu nicht in der Lage ist, kann die Schulleitung besondere Maßnahmen empfehlen. Zusätzliche medizinische und psychologische Atteste können bei der Anmeldung verlangt werden. Es ist ratsam, bei der Anmeldung Ihres Kindes an einer Privatschule rechtzeitig vor dem Anmeldetermin sich mit der Schulleitung zu treffen.
Vergewissern Sie sich, dass die Privatschule, die Sie ausgewählt haben, als Privatschule akkreditiert ist (d.h. dass sie unter das öffentliche Recht fällt), oder Sie müssen eine Ausnahme von der Schulpflicht beantragen.
- 04
Projekt- und Sportwochen
Grundschulen organisieren in der Regel eine oder mehrere mehrtägige Exkursionen (normalerweise für Schüler der 3. und 4. Klasse). Transport, Unterkunft und Verpflegung für die Kinder werden von den Eltern gesondert bezahlt (in manchen Fällen bezuschusst vom Elternverein der Schule). Für besonders bedürftige Kinder kann eine finanzielle Unterstützung gewährt werden.
- 05
Einstufungsverfahren
Die schulischen Leistungen werden in der Regel mit Noten von 1 bis 5 bewertet. Eine Note von 1 für ''Sehr gut'', gefolgt von 2 für ''Gut'', 3 für ''Befriedigend'', 4 für ''Genügend'' und 5 für ''Nicht Genügend'' bzw. Nicht bestanden. In den meisten Schulen erhalten die Schüler:innen am Ende des Wintersemesters im Februar ein schriftliches Zwischenzeugnis und am Ende des Sommersemesters im Juni ein Jahreszeugnis.
- 06
Schuljahr und Ferien
Das Schuljahr ist in der Regel in zwei Semester unterteilt: Wintersemester - von September bis Februar, und Sommersemester - von Februar bis Juni. Die allgemeinen Schulferien umfassen: eine Woche im Februar zwischen den beiden Semestern (Semesterferien); eineinhalb Wochen für Ostern (Osterferien); drei Tage um Pfingsten (Pfingstferien), neun Wochen im Sommer (Sommerferien); fünf Tage im Oktober (Herbstferien); und zwei Wochen um Weihnachten (Weihnachtsferien). Darüber hinaus gibt es höchstens 3 zusätzliche freie Tage im Jahr (schulautonome Tage). Oft sind diese Tage als Brückentage (Fenstertage) geplant, d.h zwischen einem Feiertag und einem Wochenende.
Die Sekundarschulbildung
Nach Abschluss der Volksschule wechseln die Schüler:innen entweder in eine Allgemeine Höhere Schule (AHS) oder in eine Mittelschule (MS).
Die MS nimmt alle Schüler:innen ohne Beurteilung des Abschlusszeugnisses der 4. Klasse Volksschule an währen die AHS auf Grundlage der schulischen Leistungen entscheidet, ob der/die Schüler:in qualifiziert ist. Die Absolvent:innen der Mittelschule, die zwischen Grund- und Leistungskursen unterscheiden, können die gymnasiale Oberstufe oder eine Berufsbildende höhere Schule (HLW, HTL, Polytechnische Schule, HAK, mehr dazu in Kapitel 6.2.). besuchen.
Die österreichische Gesetzgebung schreibt eine fünfjährige Sekundarschulausbildung vor (in der Regel für Schüler:innen im Alter von 10 bis 15 Jahren), d. h. bis zum 9. Schuljahr. Danach können die Schüler:innen die AHS weiter fortsetzen oder in die AHS eintreten, eine Berufsausbildung oder Berufsbildende höhere Schule absolvieren oder auf eine weitere Ausbildung verzichten.
Arten der Sekundarschulbildung
- 01
Zweisprachige Bildung
Österreich hat viele Bildungsangebote für Schüler:innen und Student:innen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist – von internationalen Schulen über zweisprachige Programme bis hin zu schnellem immersiven Deutschunterricht.
Im Schuljahr 2021/22 besuchten mehr als 301.455 Schüler:innen, deren Muttersprache nicht Deutsch war, Schulen in Wien. Im Schuljahr 2021/22 benötigten schätzungsweise 14.968 Schüler:innen zusätzlichen Deutschunterricht. Im Jahr 2019 führte Österreich ein nationales Sprachmess-System namens MIKA-D für nicht-reguläre Schüler:innen (Messinstrument zur Kompetenzanalyse in Deutsch). Es gibt einen Sprachtest im letzten Jahr der Vorschule für deutsche Muttersprachler:innen und Nicht-Muttersprachler:innen.
Seit dem Jahr 2020 investiert die österreichische Regierung jährlich 4 Millionen Euro in die Bereitstellung zusätzlicher Deutschförderklassen für Schüler:innen und Student:innen (die in Österreich die Schule abgeschlossen haben), deren Sprachkenntnisse nicht ausreichen. Der Lehrplan der Förderklassen umfasst für Grundschüler:innen 15 von 24 Wochenstunden und für Sekundarschüler:innen 20 von 32 Stunden.
Für alle Schüler:innen, deren Deutsch nicht fließend ist (als "nicht-reguläre Schüler:innen" bezeichnet), wird bereits in der Vorschule eine besondere Förderung angeboten.
Verfügen Grundschüler:innen über keine oder nur geringe Deutschkenntnisse, werden sie in eine altersgemäße Klasse eingeteilt, aber nicht benotet. Die Ergebnisse des MIKA-D helfen den Schulbehörden bei der Entscheidung, ob Schüler:innen in eine Regelklasse aufgenommen werden sollen, während sie eine bestimmte Anzahl von Stunden pro Woche in einem kostenlosen Deutschkurs verbringen. Dieser Deutschkurs dauert maximal vier Semester.
- 02
Allgemeine Höhere Schule (AHS)
Eine AHS bietet eine umfassende und vertiefte Allgemeinbildung für Schüler:innen.
Die allgemein als „Gymnasium“ bezeichnete AHS besteht aus einer vierjährigen Unterstufe (5. bis 8. Schuljahr) und einer vierjährigen Oberstufe (9. bis 12./13. Schuljahr).
Die Oberstufe ist vergleichbar mit College-Prep High Schools in den USA oder mit Gymnasien und Oberstufenschulen im Vereinigten Königreich. In den ersten beiden Jahren der AHS (5. und 6. Schuljahr) bieten alle öffentlichen Gymnasien
nahezu identische Kernlehrpläne. Im 7. Schuljahr wird ein AHS-Schwerpunkt in einen der folgenden Bereiche aufgeteilt:
Gymnasium: Schwerpunkt auf Sprachen (normalerweise Englisch, Latein und Französisch), Geisteswissenschaften und freien Künsten.
Realgymnasium: Schwerpunkt auf Mathematik, Naturwissenschaften, Geometrie, Technik und Textilhandwerk.
Wirtschaftskundliches Realgymnasium: Schwerpunkt auf Wirtschaft, Handel, Technik und Textilhandwerk.
Musisches Gymnasium: Schwerpunkt auf der Förderung der schönen Künste, einschließlich Musik, Kunst, Handwerk, Tanz, Drama, Literatur und Rhetorik.
Sportgymnasium: Ein Gymnasium mit einem besonderen pädagogischen Schwerpunkt im Bereich Sport.
Mit dem erfolgreichen Abschluss des 9. Schuljahres haben die Schüler:innen ihre Schulpflicht erfüllt. Die meisten AHS-Schüler:innen verbleiben in weiterer Folge in der Oberstufe auf dem Weg zur Matura. Ein wichtiger Teil des Lehrplans der AHS-Oberstufe ist darauf ausgerichtet, die Schüler:innen auf die umfassende Matura im 12. Schuljahr vorzubereiten. Das Bestehen der Prüfung ist Voraussetzung für das Studium an einer Universität.
Ab dem 10. Schuljahr können die Schüler:innen aus Wahlfächern wählen und sich einen individuellen Lehrplan zusammenstellen, der ihre schulischen und beruflichen Ziele unterstützt. Je nach Art des Gymnasiums belegen die Schüler:innen bis zu 10 Wochenstunden Wahlpflichtunterricht.
- 03
Mittelschule (MS)
Die Mittelschule (MS), früher als „Hauptschule“ bezeichnet, ist eine öffentliche Schule, die die 5. bis 8. Schuljahre abdeckt. Während eine AHS Bewerber:innen aufgrund geringer schulischer Leistungen ablehnen kann, nimmt die Mittelschule alle Schüler:innen auf, die das 4. Jahr der Volksschule mit mindestens "ausreichend" abgeschlossen haben. Absolvent:innen einer Mittelschule können auf berufsbildende mittlere oder höhere Schulen (BMS oder BHS) oder in eine AHS-Oberstufe (9. bis 12. oder 13. Schuljahr) übergehen. Die so genannte Sportmittelschule ist eine auf Sport ausgerichtete Mittelschule, die auch das obligatorische 9. Schuljahr umfasst. Für eine Mittelschule mit dem Schwerpunkt Sport oder Musik gelten zusätzliche Aufnahmekriterien (Aufnahmeprüfung, ärztliches Attest usw.).
- 04
Bilinguale BHS
Die überwiegende Mehrheit der berufsbildenden höheren Schulen in Österreich unterrichtet in deutscher Sprache. Es gibt jedoch auch zweisprachige Schulen (Deutsch und Englisch), wie z.B. die Internationale Handelsakademie Hetzendorf (eine HAK) und Schulen mit zweisprachigen Klassen, wie z.B. die HTL Spengergasse.
- 05
Schule für mittlere Berufsausbildung (BMS)
Eine weitere Möglichkeit, berufliche Fähigkeiten zu erwerben, ist der Besuch einer drei- oder vierjährigen Schule (Berufsbildende mittlere Schule, BMS).
Diese Schulen kombinieren grundlegende berufsbezogene Kompetenzen, wie Buchhaltung oder Betriebswirtschaftslehre, mit einer Allgemeinbildung. Sie erfordern keine Aufnahmeprüfung. Die Schüler werden oft ermutigt oder aufgefordert, ein Praktikum oder mehrere Praktika zu absolvieren. Die einzelnen BMS haben verschiedene Fachrichtungen, z. B. Technik, Handel, Handwerk, Wirtschaft, Mode, Hotel- und Gaststättengewerbe/Tourismus, soziale Berufe, Sport, Sozialwesen, Gesundheitswesen, Krankenpflege, Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Sozialwesen. Voraussetzung für die Zulassung ist die achtjährige Schulpflicht und in manchen Fällen das Bestehen einer Aufnahmeprüfung. Am Ende der BMS steht eine Abschlussprüfung.
Nach Abschluss der BMS können die Schüler:innen in ihrer Fachrichtung arbeiten, sie können aber auch ihre Ausbildung mit Aufbaulehrgängen fortsetzen, die zur Diplomprüfung führen können. Alternativ dazu können sie nach weiteren Lehrgängen die Berufsreifeprüfung ablegen.
- 06
Berufsausbildung in Gesundheitsberufen: für Krankenschwestern, Masseure und Medizintechniker:innen
Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege bieten derzeit eine dreijährige Ausbildung in der qualifizierten Krankenpflege an. Voraussetzungen für die Aufnahme sind eine 10-jährige Schulbildung und das erfolgreiche Bestehen eines Aufnahmegesprächs und/oder eines Tests. Die Schulen arbeiten in der Regel mit Krankenhäusern zusammen, die eine Berufsausbildung anbieten. Am Ende der Ausbildung schreiben die Schüler eine Abschlussarbeit und legen eine Diplomprüfung ab. Qualifizierte Krankenschwestern und Krankenpfleger können eine Beschäftigung aufnehmen, die Berufsreifeprüfung ablegen oder eine Weiterbildung absolvieren, um sich auf Führungsaufgaben vorzubereiten oder sich auf die Kinder- und Jugendpflege oder die psychiatrische Versorgung zu spezialisieren. Seit 2023 werden die Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege nur noch die Ausbildung zur:zum Pflegeassistenten:in anbieten, während die Ausbildung zur:zum diplomierten Krankenpfleger:in in einen Bachelor-Abschluss an Fachhochschulen umgewandelt wird.
Wenn Sie sich für eine Ausbildung zur:zum medizinischen Masseur:in oder Medizintechniker:in interessieren, haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Ausbildungsgängen, die zum Teil in Zusammenarbeit mit Krankenhäusern organisiert sind. Die Zulassungsvoraussetzungen sind jeweils unterschiedlich.
- 07
Kollegs
Wenn Sie eine AHS besucht haben, aber zusätzlich eine Berufsausbildung machen wollen, dann könnte ein Kolleg eine geeignete Option sein. Diese vier- bis sechssemestrigen Kurse (je nachdem, ob es sich um Vollzeit- oder Abendkurse handelt) werden von einigen BHSs angeboten. Es gibt Kollegs mit den Schwerpunkten Technik, Kunst und Handwerk, Handel, Handel, Elementar- oder Sozialpädagogik, Mode, Tourismus und Wirtschaft. Voraussetzung für die Aufnahme ist eine Reifeprüfung, eine Berufsreifeprüfung oder eine eingeschränkte Studienberechtigungsprüfung. Für die Fachhochschulen ist der Abschluss einer vierjährigen technischen Ausbildung oft ausreichend. Die Absolvent:innen erhalten keinen Bachelor-Abschluss, sondern legen eine Diplomprüfung ab, die ihnen bestimmte Rechte nach der Gewerbeordnung im jeweiligen Beruf gewährt.
Weiterführende Infos zum Schulsystem
Informationen zum österreichischen Schulsystem.