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© Eugenio Marongiu / Westend61
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Arbeiten in Österreich

Ein Unternehmen in Österreich gründen

Sie möchten gerne ein Unternehmen in Österreich gründen, wissen aber nicht genau, wo sie beginnen sollen? Hier sind Sie richtig, um einen guten Überblick über die notwendigen Schritte und unterschiedlichen Rechtsformen in Österreich zu bekommen.

Rechtsformen von Unternehmen in Österreich

Die Wahl der geeigneten Unternehmensform in Österreich ist von verschiedenen Faktoren abhängig, darunter der geplante Umsatz und die Risikobereitschaft.

Zu den häufigsten Rechtsformen zählen Einzelunternehmen (e. U.), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), offene und Kommanditgesellschaften (OG und KG). Dabei ist zu beachten, dass bestimmte Rechtsformen möglicherweise nur unter spezifischen Umständen sinnvoll sind oder eher für größere Unternehmen geeignet erscheinen.

  1. 01

    Diese Rechtsform wird häufig von Freiberufler:innen oder Personen gewählt, die sich alleine selbstständig machen und das Unternehmen eigenständig leiten. Einzelunternehmer:innen haften persönlich in vollem Umfang. Die Entscheidung zwischen den verschiedenen Rechtsformen, darunter das NeuFöG oder die "Kleinunternehmerregelung", liegt in den Händen der Einzelunternehmer:innen. Ein besonders positiver Aspekt dieser Rechtsform ist, dass sie geringere Verwaltungs- und Administrationskosten mit sich bringt.

  2. 02

    Diese Formate ermöglichen ein flexibles Abkommen unter den Partnern, ohne die Verpflichtung, ein bestimmtes Eigenkapital aufzubringen. Die häufigsten Formen sind Offene Gesellschaften (OGs) und Kommanditgesellschaften (KGs). Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) ist ideal, um zwei oder mehrere Unternehmen für einen begrenzten Zeitraum zusammenzulegen, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen, während eine stille Gesellschaft (stG) Sie zu einem Anteil des Gewinns bzw. Verlusts berechtigt, ohne dass Sie offiziell mit dem Unternehmen in Verbindung stehen.

  1. 03

    Diese Rechtsformen erfordern ein gewisses Eigenkapital bei der Gründung, das üblicherweise die Haftung beschränkt. Das häufigste Format ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Eine Aktiengesellschaft (AG) kann u.a. dann gegründet werden, wenn ein Unternehmen an der Börse aktiv sein möchte. Eine Societas Europea (SE) wiederum macht nur Sinn, wenn Sie ein Unternehmen in mehreren EU-Ländern betreiben möchten. 

  2. 04

    Mit Ausnahme der Privatstiftung werden diese Rechtsformen üblicherweise für Non-Profits wie Kooperativen und wohltätige Organisationen gewählt. Man unterscheidet zwischen Vereinen, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften.

Die GmbH: Die beliebteste Rechtsform

In Österreich kann jede Person oder internationale Gesellschaft eine GmbH gründen, ohne eine:n österreichische:n Beteiligungspartner:in.

Wer in Österreich ein Unternehmen gründen möchte, muss vorher einige erforderliche Maßnahmen bei der Unternehmensgründung beachten. In diesem Kapitel finden Sie alle notwendigen Schritte zur Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Österreich.

Weitere Vorteile dieser Rechtsform sind:

  • Haftungsbeschränkung der Gesellschafter entsprechend dem Stammkapital.
  • Die Möglichkeit, als Einzelperson eine GmbH zu gründen und gleichzeitig als Geschäftsführer tätig zu sein.
  • Ein geringer Formalismus und Verwaltungsaufwand im Vergleich zu einer AG.

Wussten Sie...

Seit 2022 kann sowohl der Notariatsakt als auch die Beglaubigung der Unterschriften vollständig digital abgewickelt werden.

...dass Sie eine GmbH auch vollständig digital gründen können?

FlexCo: Neue Gesellschaftsform für österreichische Startups

Mit 1.1.2024 wurde in Österreich die „Flexible Kapitalgesellschaft" (kurz FlexCo) als neue Rechtsform eingeführt, die speziell auf die Bedürfnisse von Startups ausgerichtet ist.

Dies ist Teil des Startup-Pakets der Österreichische Bundesregierung, zur Förderung junger Unternehmen. Die neue Kapitalgesellschaft ist eine Mischung aus Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und ein wenig Aktiengesellschaft (AG). Die meisten Bestimmungen entstammen dem Recht der GmbH, deren Regeln auch subsidiär gelten. Ergänzend kommen einzelne Vorschriften aus dem Aktienrecht hinzu.

Neben der Vereinfachung und Verschlankung der Bestimmungen liegt ein Schwerpunkt auf der Beteiligung der Mitarbeitenden am Erfolg des Unternehmens – ein wichtiger Punkt für junge Firmen, die ihre allseits gesuchten Fachkräfte an sich binden wollen. 

Eine FlexCo kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Um die GründerInnen finanziell zu entlasten, wird das Stammkapital der FlexCo auf EUR 10.000 gesenkt, wovon zumindest EUR 5.000 einbezahlt werden müssen. Analog dazu kommt es zu einer Verminderung der Mindestkörperschaftsteuer, welche sich am Stammkapital bemisst, auf EUR 500. Die Stammeinlage je Gesellschafter wurde ebenfalls gesenkt – diese beträgt bei der FlexCo EUR 1 statt den bisher für GmbHs vorgesehenen EUR 70.

6 Tipps für Ihre erfolgreiche Unternehmensgründung in Österreich

Sie suchen den perfekten Standort und die ideale Rechtsform für Ihre Expansion? Mit einem Standort in Österreich erschließen Sie nicht nur neue Märkte, sondern bauen auch Netzwerke inmitten Europas und sichern sich wertvolles Know-How österreichischer Player und Stakeholder. Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung Ihrer Geschäftsidee – mit den besten Tipps für Ihre Unternehmensgründung in Österreich.

  1. 01

    Ein guter Marktüberblick konzentriert sich auf wesentliche Faktoren: Marktgröße und -potenzial, Markttrends und – ganz wichtig – eine ausführliche Analyse des Wettbewerbs. Weitere wichtige Fragen, die Sie nicht vergessen sollten: Lohnkosten, Immobilienpreise, laufende Kosten, Branchencluster, verfügbare Fachkräfte und Fördermöglichkeiten. Bei allen diesen Fragen unterstützt Sie unser erfahrenes Team von ABA - INVEST in AUSTRIA. 

  2. 02

    Wer den Schritt nach Österreich wagt, braucht nicht nur ein gutes Produkt und den Wunsch nach unternehmerischen Wachstum: Auch ein Businessplan gehört zum Rüstzeug für ein erfolgreiches Vorhaben und bietet die Chance, potenzielle Investor:innen zu überzeugen. Grundlage dafür ist die konkrete Überlegung, welche Geschäftstätigkeiten in welchem Umfang am neuen Standort geplant sind: Was wird in der Zentrale im Ursprungsland und was wird in der neuen Auslandsniederlassung umgesetzt? Wie sind Vertrieb, Produktion, Marketing sowie Forschung und Entwicklung aufgebaut? Unser Rat: Betrachten Sie die Expansion nach Österreich ähnlich wie eine Neugründung.

  3. 03

    Österreich hat 9 Bundesländer mit unterschiedlichen Branchenschwerpunkten. INVEST in AUSTRIA findet mit Ihnen den richtigen Standort und unterstützt - gemeinsam mit den regionalen Agenturen - bei der Standortsuche. 

  1. 04

    Nehmen Sie vor der Umsetzung Ihres Expansionsprojekts Kontakt zu wichtigen Stakeholdern auf und lassen Sie sich von Spezialist:innen beraten, deren fachliches Know-how sowohl Österreich als auch Ihr Herkunftsland umfasst. Es gibt landesspezifische Fachausdrücke, etwa im Verwaltungsrecht - fragen Sie lieber einmal mehr nach! INVEST in AUSTRIA unterstützt Sie gerne mit den richtigen Kontakten.

  2. 05

    Unternehmen bietet Österreich mit dem Unternehmensserviceportal die Möglichkeit, Verwaltungsschritte ganz einfach online zu erledigen. So können Sie nicht nur online ein Unternehmen gründen, sondern auch digital Formulare ausfüllen, Ihren Standort verlegen und Ihre Finanzen erledigen. Registrierung und Nutzung sind jeweils kostenfrei möglich. 

Wichtige Begriffe für Gesellschaften und Körperschaften

  1. 01

    Wenn dies nicht bereits im Gesellschaftsvertrag erfolgt ist, ernennen die Gesellschafter im Gesellschafterbeschluss den/die Geschäftsführer:innen. 

  2. 02

    Falls die von Ihnen gewählte Rechtsform ein Eigenkapital bei der Gründung erfordert, müssen Sie eine Bestätigung Ihrer Bank vorlegen. 

  3. 03

    Das Firmenbuch ist ein Verzeichnis aller österreichischen Unternehmen und definiert deren Rechtsstatus. Egal, ob Sie eine OG, KG, GmbH, AG, Kooperative oder eine SE sind: Sie müssen sich nach der Gründung unverzüglich eintragen lassen. 

  1. 04

    Wenn Sie planen, von Anfang an Mitarbeiter:innen einzustellen, müssen diese ab Gründung bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) versichert sein.  

  2. 05

    Wenn Sie Mitarbeiter:innen beschäftigen, müssen Sie Ihre Stadt bzw. Gemeinde davon in Kenntnis setzen. Ihr Steuerberater kann dies für Sie erledigen. 

  3. 06

    Wenn Ihr Betrieb eine bestimmte Örtlichkeit erfordert (z. B. ein Restaurant), benötigen Sie zusätzliche Genehmigungen. 

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