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Umziehen ohne Stress – Was Sie bei Ihrem Umzug nach Österreich beachten sollten

21. November 2022

Die Jobzusage ist in der Tasche, die neue Wohnung gefunden und die Abschiedsparty ist organisiert – was kommt dann?

Bei einem Umzug ist immer Organisationgeschick gefragt, besonders, wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlagern.

Wir geben Ihnen einen Überblick, was Sie beim Auswandern nach Österreich beachten müssen und welche bürokratischen Stolpersteine ganz einfach vermieden werden können.

Welche Auflagen muss ich für einen Umzug nach Österreich erfüllen? 

Für den Umzug nach Österreich gelten für EU- und Nicht-EU Bürger und Bürgerinnen unterschiedliche Regeln.

Wenn Sie aus einem EU-, EWR-Staat oder aus der Schweiz kommen, dürfen Sie sich drei Monate uneingeschränkt in Österreich aufhalten. Dafür benötigen Sie kein Visum – ein gültiger Ausweis genügt.

Wenn Sie länger als 3 Monate in Österreich bleiben möchten, unterliegen Sie der Meldepflicht. Das heißt, dass Sie eine Anmeldebescheinigung beantragen müssen. Um diese zu bekommen, müssen Sie Ihren Wohnsitz innerhalb von drei Tagen bei einem Gemeindeamt, bzw. beim Magistrat bekannt geben.

Staatsangehörige eines Landes, das nicht zur EU oder zum EWR gehört müssen für Aufenthalte bis zu sechs Monaten ein Visum beantragen. Erfahren Sie hier, welche Dokumente Sie für einen Visum-Antrag vorlegen müssen.

Bei längeren Aufenthalten benötigen sie einen Aufenthaltstitel. Als qualifizierte Arbeitskraft können Sie die Rot-Weiß-Rot Card beantragen. Erfahren Sie hier, welche Voraussetzungen Sie für die Rot-Weiß-Rot Card erfüllen müssen.

Die Meldepflicht gilt auch in diesem Fall.

Was muss ich vor dem Umzug organisieren? 

Kündigen Sie rechtzeitig vor Ihrem Umzug nach Österreich Ihren vorherigen Wohnsitz. Damit vermeiden Sie doppelte Mietkosten.

Niemand möchte eine kalte Wohnung, ohne Strom beziehen. Hier finden Sie eine Checkliste jener Dienste, die Sie im Vorhinein organisieren sollten.

  • Strom
  • Internet
  • Telefon
  • Fernsehen/Radio/Kabel
  • Haushaltsversicherung
  • Müllentsorgung

Fragen Sie bei Ihrer Hausverwaltung nach, womit im Haus geheizt und mit welchen Energielieferanten kooperiert wird. Mit diesen Unternehmen müssen Sie oftmals noch eigene Verträge abschließen. Manchmal lohnt sich auch ein Vergleich der Energieanbieter, um monatlich Kosten zu sparen.

Sie übersiedeln mit Auto? Erkunden Sie sich über die Parkplatzsituation in Ihrer Wohnumgebung. Sollten Sie keinen Parkplatz in Ihrem Mietarrangement dabeihaben, bieten viele Städte Lösungen für Anrainerparken an. Mit etwas Glück finden Sie auch eine günstige Garage.

Organisieren Sie einen Tag für Wohnungs- und Schlüsselübergabe. Machen Sie bei der Wohnungsübergabe Fotos, um den Zustand der Wohnung zu dokumentieren. So haben Sie Beweismittel, wenn es zu Schäden kommt.

Viele Umzugsunternehmen unterstützen auch bei Übersiedelungen ins Ausland. Mitunter können diese Leistungen sehr kostspielig sein. Sammeln Sie Erfahrungsberichte von Bekannten oder im Internet. So können Sie schnell herausfinden welche Umzugsdienste ihr Geld wert sind.  

Übernahme der Wohnung 

Wenn Sie mit dem Vormieter bzw. der Vormieterin eine Ablöse für Wohnungsinventar vereinbart haben, halten Sie schriftlich fest welche Möbel zu welchem Preis übernommen wurden. Auch hier empfiehlt es sich Fotos von den Gegenständen zu machen.

Überprüfen Sie die Wohnung auf Mängel. Achten Sie darauf, dass Sie alle Wohnungs-Schlüssel wie im Vertrag protokolliert auch erhalten.

Lesen Sie die Zählerstände von Gas, Strom, Wasser, Heizung ab.

Behalten Sie Belege für Leistungen rund um Ihr neues Zuhause auf (Makler, Spedition, Renovierungskosten,…). Gegebenenfalls sind diese Kosten steuerlich absetzbar.

Welche Zollbestimmungen sind beim Umzug nach Österreich zu beachten? 

Auch hier gelten besondere Bestimmungen für Übersiedlungen aus EU-Staaten. Als EU-Bürger bzw. EU-Bürgerin müssen Sie für das Übersiedlungsgut keine Steuern zahlen.

Wenn Sie aus einem Nicht EU-Land übersiedeln, unterliegt das Übersiedlungsgut bestimmten Zollbestimmungen. Abgabenbefreit sind davon gebrauchte Waren, die für den Eigengebrauch gedacht sind.

Dazu zählen

  • Hausrat (persönliche Gegenstände, Wäsche, Möbel, Geräte)
  • Fahrräder, Krafträder, Pkw samt Anhänger, Camping-Anhänger, Sportflugzeuge, Wassersportfahrzeuge
  • Haushaltsvorräte (in den von einer Familie üblicherweise als Vorrat gehaltenen Mengen)
  • Haustiere und Reittiere
  • tragbare Instrumente für freiberufliche oder handwerkliche Tätigkeiten zur Ausübung Ihres Berufs

Um die Abgabenfreiheit zu erfüllen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden

  • Sie verlegen Ihren gewöhnlichen Wohnsitz in einen EU-Staat.
  • Das Übersiedlungsgut gehört Ihnen.
  • Sie haben das Übersiedlungsgut am früheren Wohnsitz im Ausland mindestens sechs Monate genutzt.
  • Sie benutzen die Sachen am neuen Wohnsitz für den gleichen Zweck.
  • Ihr Wohnsitz war an mindestens zwölf aufeinander folgenden Monaten im Ausland
  • Sie melden das Übersiedlungsgut innerhalb von zwölf Monaten nach der Wohnsitzbegründung in Österreich zur Zollabfertigung an.
  • Sie dürfen das Übersiedlungsgut vor Ablauf einer Frist von zwölf Monaten nach der Zollabfertigung niemandem überlassen. 

Zu den abgabenbefreiten Gütern zählen nicht

  • Alkoholische Erzeugnisse, Tabak und Tabakwaren
  • Nutzfahrzeuge
  • gewerblich genutzte Gegenstände (außer die tragbaren Instrumente)

Wenn Gegenstände noch nicht gebraucht aussehen, können die Zollbehörden einen Nachweis verlangen, dass die Waren bereits vor der Wohnsitzverlegung Ihnen gehört und von Ihnen benutzt wurden. (z.B. Rechnung, Garantiekarte,..)

Um die Abgabenfreiheit zu beweisen, benötigen Sie für die Zollabfertigung bestimmte, vor-ausgefüllte Formulare. Auf dieser Seite finden das passende Zoll-Formular.

Um Ihren Wohnsitz in Österreich bzw. einen vorangegangen zwölfmonatigen Wohnsitz im Ausland zu beweisen, eignen sich insbesondere diese Dokumente:

  • ausländische Meldebestätigung bzw. Abmeldebestätigung
  • Anmeldebestätigung in Österreich
  • Arbeits- bzw. Dienstvertrag
  • Mietvertrag
  • Schulanmeldung der Kinder

Sollten Ihnen Nachweise bzw. ausgefüllte Formulare bei der Einfuhr fehlen, können Sie diese auch nachreichen. In diesem Fall werden Sie einen Geldbetrag als Sicherheit leisten müssen, den Sie bei der nachträglichen Einreichung wieder zurückbekommen.

Übersiedeln von KFZ 

Wenn Sie Ihr KFZ aus einem EU-Staat nach Österreich übersiedeln, müssen Sie keine Zollgebühren bezahlen. Vor der erstmaligen Zulassung Ihres KFZ in Österreich müssen Sie aber die Normverbrauchsabgabe (NOVA) beim Finanzamt entrichten. Das gilt auch für Motorräder. Denken Sie daran, dass eine Haftpflichtversicherung für das Auto in Österreich verpflichtend ist.

Achten Sie bei Ihrem Umzug darauf, dass Sie Ihr Fahrzeug so schnell wie möglich (spätestens 1 Monat nach der Ankunft) in Österreich zulassen und ein österreichisches Kennzeichen bekommen. Andernfalls riskieren Sie eine Strafe.

Wenn Sie Ihr KFZ aus einem Nicht-EU Land übersiedeln, müssen Sie einen Nachweis des Eigentums und der vorherigen Benutzung bzw. Zulassung im Ausland nachweisen (Kauf bzw. Leasingvertrag, Rechnung, Lieferschein, KFZ Brief, Versicherungsunterlagen,…)

Auch hier gilt: Sie müssen vor der Zulassung in Österreich die NOVA entrichten.

Einfuhrverbote und Einfuhrbeschränkungen

Nicht alle Waren dürfen nach Österreich eingeführt werden. Lesen Sie hier die wichtigen Einfuhrverbote und Einfuhrbeschränkungen.

Adressänderung/Nachsendeauftrag für Post 

Damit Sie keine wichtigen Postsendungen verpassen, richtigen Sie rechtzeitig einen Nachsendeauftrag zu Ihrer neuen Adresse in Österreich ein. Diesen Service bietet so gut wie jeder Postdienstleister an.

Vergessen Sie auch nicht Ihre neue Adresse bei wichtigen Behörden bekannt zu geben. Wenn Sie gerne online einkaufen und schon Profile gespeichert haben, ändern Sie Ihre Liefer- und Rechnungs-Adresse auch dort.

Urlaubstage beantragen 

Wenn Sie schon in einem Dienstverhältnis mit einem österreichischen Unternehmen stehen, können Sie für den Umzug bis zu 2 Tage Sonderurlaub beantragen.

Genaue Informationen darüber, wie viele bezahlte Urlaubstage Ihnen für den Umzug zustehen, finden Sie im Kollektivvertrag.

Umzug mit Haustieren 

Wenn Sie Ihr Haustier in Ihren neuen Lebensabschnitt begleitet, müssen Sie eine Tollwut-Impfung nachweisen können. Achten Sie darauf, dass Hunde gechipt sein müssen. Für Hunde, Katzen und Frettchen benötigen Sie außerdem einen Heimtierausweis (Pet Passport). Bei kleineren Tieren wie z.B. Hamster oder Meerschweinchen, sind diese Schritte nicht notwendig.

Hier finden Sie genaue Angaben zu den Dokumenten, die Sie bei der Einfuhr Ihres Haustieres vorlegen müssen.

Beachten Sie, dass Hundehalter in Österreich eine Hundeabgabe bezahlen müssen. Jeder Hund muss registriert werden. Zusätzlich gibt es in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Bestimmungen zu Leinen- und Beißkorbpflicht. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Gemeindeamt, bzw. beim Magistrat. 

Diese Checkliste ist bestimmt nicht komplett. Nehmen Sie sich für die Planung Ihres Umzugs nach Österreich viel Zeit. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und einen guten Start!

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