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© Westend61 / Zeljko Dangubic
  • Arbeiten in Österreich

Neues zur Rot-Weiß-Rot - Karte: Mangelberufe 2024

16. Januar 2023

Mit großer Spannung wurde die Veröffentlichung der Liste bundesweiter und regionaler Mangelberufe um den Jahreswechsel 2023/24 erwartet. Was hat es mit diesen Berufen auf sich und welche Vorteile bringt dieses Konzept für die Einwanderung von qualifizierten und dringend benötigten Fachkräften nach Österreich? 

Unter dem Begriff „Mangelberuf“ sind jene Berufe zu verstehen, für welche innerhalb eines Jahres weniger als 1,5 Arbeitssuchende je offener, dem AMS gemeldeter Stelle verfügbar waren. Die vom Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft jährlich erlassene Fachkräfteverordnung bringt für das Jahr 2024 eine historische Höchstzahl an Mangelberufen, die in 110 bundesweite und – zusätzliche – 48 regionale unterteilt werden. Hier finden Sie die vollständige Übersicht aller aktuellen bundesweiten und regionalen Mangelberufe.  

Drittstaatsangehörigen Fachkräften in ebenjenen Mangelberufen wird mittels der Rot-Weiß-Rot – Karte für Fachkräfte in Mangelberufen die passende Zuwanderungsschiene geboten. Dabei handelt es sich um eine kombinierte Aufenthalts- und Beschäftigungsbewilligung, die für bis zu zwei Jahre (mit Option auf Verlängerung) ausgestellt wird und eine drittstaatsangehörige Fachkraft während dieser Zeit an ein konkretes österreichisches Unternehmen bindet. Direkten Familienmitgliedern (Ehepartner:in, eingetragene:r Partner:in, minderjährige Kinder) der Fachkraft ist eine Einwanderung mittels Rot-Weiß-Rot – Karte Plus möglich.

Die Bearbeitungsdauer von der Antragstellung bis zum Erhalt einer Rot-Weiß-Rot – Karte für Fachkräfte in Mangelberufen beträgt häufig etwas weniger Zeit als im Falle anderer Immigrations-Optionen; aufgrund des bereits bekannten Mangels an Fachkräften im jeweiligen Beruf wird im Zuge des Verfahrens keine Arbeitsmarktprüfung durchgeführt.  

Grundvoraussetzung für die Beantragung und Erteilung einer Rot-Weiß-Rot – Karte für Fachkräfte in Mangelberufen ist der erfolgreiche Abschluss einer einschlägigen Ausbildung, die im Hinblick auf Dauer, Umfang und Lehrinhalte weitgehend der für den jeweiligen Beruf in Österreich üblichen (z.B. Lehre, Studium, etc.) entspricht.

Diese Kategorie der Rot-Weiß-Rot – Karte folgt einem Punkteschema, gemäß dem bis zu 90 Punkte für Qualifikation, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse und Alter erreicht werden können. Um eine Rot-Weiß-Rot – Karte für Fachkräfte in Mangelberufen zu erlangen, muss eine Fachkraft mindestens 55 Punkte erreichen, welche durch entsprechende Nachweise zu belegen sind. Abgesehen von der unbedingt erforderlichen einschlägigen Ausbildung, müssen nicht zwingend in jeder Kategorie Punkte erlangt werden.

Die Rot-Weiß-Rot – Karte für Fachkräfte in Mangelberufen sieht kein allgemeingültiges Mindestgehalt vor. Das monatliche Bruttoentgelt muss mindestens dem laut anwendbaren Kollektivvertrag (unter Berücksichtigung korrekter Einstufung) vorgesehenen Entgelt entsprechen, wobei eine Überzahlung selbstverständlich auch drittstaatsangehörigen Fachkräften zu gewähren ist, sofern innerbetrieblich üblich.

Das Team der Servicestelle Einwanderung und Aufenthalt der Austrian Business Agency – WORK in AUSTRIA unterstützt sowohl Unternehmen in Österreich als auch drittstaatsangehörige Fachkräfte bei der Beantragung der Rot-Weiß-Rot – Karte für Fachkräfte in Mangelberufen, sowie allen anderen Kategorien der Rot-Weiß-Rot – Karte bzw. der Blauen Karte EU und weiteren Aufenthaltstiteln. Die Entscheidung, welchem der Mangelberufe die von der Fachkraft zu besetzende Position zuzuordnen ist, übernimmt dabei das Unternehmen. Weitere Informationen zur Rot-Weiß-Rot – Karte für Fachkräfte in Mangelberufen sowie eine detaillierte Liste an erforderlichen Nachweisen und Dokumenten für die Antragstellung, finden Sie hier.  

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