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FAQs – „Ich möchte während meines Studiums arbeiten“
06. Februar 2023Sie sind Studierende:r aus einem EU-Land oder einem Drittstaat (also nicht aus einem EU-Land, Liechtenstein, Island, Norwegen oder der Schweiz) und studieren an einer Hochschule in Österreich? Möchten Sie mehr Informationen über das Arbeiten in Österreich während Ihres Studiums und/oder nach Ihrem Studienabschluss erhalten? Finden Sie es schwierig, verlässliche Informationen darüber zu finden, was Sie tun müssen, um in Österreich bleiben und arbeiten zu können? Dann klicken Sie sich einfach durch die Fragen und schauen Sie, ob Sie die Antwort hier in unseren FAQs finden können.
- 01
Was muss ich beachten wenn ich ein:e internationale:r Studierende:r aus einem EU/EWR- Staat bin?
EU/EWR- Bürger:innen haben freien Arbeitsmarktzugang in Österreich und können auch neben dem Studium ohne Weiteres arbeiten. EU/EWR-Bürger:innen sollten aber beachten, dass sie ihren Wohnsitz innerhalb von drei Tagen in Österreich melden sowie innerhalb von vier Monaten nach Einreise eine Anmeldebescheinigung beantragen sollten.
- 02
Welche Aufenthaltsgenehmigungen für Student:innen aus Drittstaaten gibt es?
Für drittstaatsangehörige Studierende gibt es einen speziellen Aufenthaltstitel, die so genannte "Aufenthaltsbewilligung Student". Wenn sich Ihre persönliche Situation jedoch von der anderer Studierender unterscheidet, z. B. wenn Sie mit einem in Österreich lebenden EU-/EWR-/Schweizer Staatsbürger verheiratet sind oder wenn Sie bereits seit mehreren Jahren in Österreich leben und daher bereits einen anderen Aufenthaltstitel besitzen, müssen Sie nicht unbedingt die Aufenthaltsbewilligung Student beantragen. Es hängt alles von Ihrer individuellen Situation ab!
- 03
Wie oft kann ich als Drittstaatsangehörige:r die Aufenthaltsbewilligung Student verlängern?
Wenn Sie die Voraussetzungen für die Aufenthaltsbewilligung Student erfüllen, können Sie diese so lange verlängern, wie Sie in Österreich studieren. Bitte beachten Sie aber, dass die Voraussetzungen viele Faktoren umfassen, z.B. mindestens 16 ECTS-Punkte pro Jahr als Studienerfolgsnachweis, ausreichende finanzielle Mittel, Wohnung, Krankenversicherung, etc. Sie können die Aufenthaltsbewilligung Student sogar nach Studienabschluss für ein Jahr zur Jobsuche verlängern. In diesem Fall legen Sie bitte dem Antrag statt dem Studienerfolgsnachweis Ihr Universitätsdiplom bei.
- 04
Kann ich als Drittstaatsangehörige:r mit einer österreichischen Aufenthaltsbewilligung Student mehr als 20 Stunden arbeiten?
Ja, das können Sie. Es kommt aber auf Ihre Situation an!
Wenn Sie im Rahmen Ihres Studiums ein Pflichtpraktikum absolvieren müssen, muss Ihr Arbeitgeber das Praktikum mind 3 Wochen vor Beschäftigungsbeginn beim AMS anzeigen. Der Arbeitgeber sollte mit der Anzeige Unterlagen Ihrer Universität/Fachhochschule übermitteln, aus denen hervorgeht, dass ein Pflichtpraktikum vorgeschrieben ist. Das AMS stellt eine so genannte "Anzeigebestätigung" aus, auf deren Grundlage Sie Ihr Praktikum absolvieren können.
Wenn Sie neben dem Studium eine Arbeit suchen, können Sie sich für jede beliebige Voll- oder Teilzeitbeschäftigung bewerben. Beachten Sie jedoch, dass Ihre Aufenthaltsbewilligung Student an Ihr erfolgreiches Studium und den Erwerb von mindestens 16 ECTS-Punkten pro Jahr gebunden ist. Wenn der Job 20 Stunden/Woche oder weniger umfasst, muss Ihr Arbeitgeber eine Beschäftigungsbewilligung für Sie beantragen, die das AMS in der Regel nach ca. 4-6 Wochen ausstellt. Bei einer Beschäftigung von mehr als 20 Stunden/Woche muss Ihr Arbeitgeber ebenfalls eine Beschäftigungsbewilligung für Sie beantragen, aber anders als bei Beschäftigungen bis 20 Stunden/Woche kann das AMS eine Arbeitsmarktprüfung durchführen, bei der geprüft wird, ob eine gleich qualifizierte, als arbeitssuchend gemeldete Person anstelle von Ihnen vermittelt werden kann. Bitte beachten Sie, dass dies mehrere Wochen dauern kann und ggf zu einer negativen Entscheidung über die Beschäftigungsbewilligung führen kann.
- 05
Kann ich als Drittstaatsangehörige:r mit einer Aufenthaltsbewilligung Student neben meinem Studium geringfügig beschäftigt sein und was muss ich für eine geringfügige Beschäftigung tun?
Wie bei jeder anderen Beschäftigung auch, muss Ihr Arbeitgeber eine Beschäftigungsbewilligung beantragen und erhalten, bevor Sie Ihre Arbeit aufnehmen können. Das gilt auch für eine geringfügige Beschäftigung! Wenn Sie als Inhaber:in einer Aufenthaltsbewilligung Student eine geringfügige Beschäftigung, die weniger als 20 Stunden/Woche umfasst, aufnehmen wollen, darf das AMS kein Ersatzkraftverfahren durchführen und wird das AMS die Beschäftigungsbewilligung in der Regel nach ca. 4-6 Wochen ausstellen.
- 06
Wann muss ich mich als Drittstaatsangehörige:r wegen der Verlängerung meiner Aufenthaltsbewilligung Student an die Behörden wenden?
Es gelten für alle Aufenthaltstitel in Österreich die gleichen Regeln für die Verlängerung: Sie müssen Ihren Verlängerungsantrag in den drei Monaten VOR Ablauf Ihres aktuellen Aufenthaltstitels stellen. Die zuständige Behörde ist die Aufenthaltsbehörde, deren Zuständigkeit von Ihrem Wohnsitz in Österreich abhängt.
Stehen Sie kurz vor dem Abschluss Ihres Studiums oder haben Sie Ihr Studium bereits abgeschlossen, aber noch keinen Arbeitsplatz gefunden? Läuft Ihre Aufenthaltsbewilligung Student in den nächsten drei Monaten ab? Kein Grund zur Sorge! Sie haben die Möglichkeit, Ihre Aufenthaltsbewilligung um ein weiteres Jahr zu verlängern, um in Österreich eine Arbeit zu finden.
Haben Sie Ihr Studium abgeschlossen und einen Job gefunden? Oder möchte Ihr derzeitiger Arbeitgeber Sie nach Ihrem Abschluss in Vollzeit einstellen? In diesen Fällen können Sie und Ihr Arbeitgeber die so genannte Rot-Weiß-Rot – Karte für Studienabsolvent:innen beantragen. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail! Wir können Ihnen und Ihrem Arbeitgeber dabei helfen, z. B. indem wir Ihnen mitteilen, welche Dokumente erforderlich sind, wie der Zeitplan aussieht usw.: immigration@aba.gv.at.
- 07
Kann ich als Drittstaatsangehörige:r mit der Arbeitssuche beginnen, auch wenn ich weiß, dass meine Aufenthaltsbewilligung Student in ein paar Monaten abläuft und/oder ich mein Studium bald beenden werde?
Wenn Sie Ihr Studium abgeschlossen und noch keinen Arbeitsplatz gefunden haben, können Sie Ihre Aufenthaltsbewilligung Student um ein weiteres Jahr verlängern, um einen Arbeitsplatz zu finden. In diesem Jahr können Sie als Inhaber:in einer Aufenthaltsbewilligung mit einer Beschäftigungsbewilligung (weiter)arbeiten, wie Sie es während Ihres Studiums getan haben. Wenn Sie nach Studienabschluss ein Vollzeit-Jobangebot erhalten haben, das dem Ausbildungsniveau von Akademiker:innen entspricht, können Sie sich mit uns in Verbindung setzen und wir werden Sie und Ihren zukünftigen Arbeitgeber gerne dabei unterstützen, den Antrag auf eine Rot-Weiß-Rot - Karte für Studienabsolvent:innen vorzubereiten: immigration@aba.gv.at
- 08
Ist es möglich, als in Österreich regulär:e studierende:r Drittstaatsangehörige:r ein Erasmus+ Praktikum außerhalb Österreichs zu absolvieren oder eine andere Auslandserfahrung zu sammeln?
Das hängt sowohl von Ihrer Hochschule in Österreich, dem Land ab, in dem Sie das Erasmus+ Praktikum/Auslandssemester absolvieren möchten und der Dauer Ihres geplanten Auslandsaufenthalts. Gegebenenfalls benötigen Sie eine zusätzliche (Aufenthalts- und Arbeits)-Bewilligung in dem Land, in dem Sie studieren/arbeiten möchten. Bitte klären Sie alle relevanten Details mit dem International Office Ihrer österreichischen und der aufnehmenden Universität im Ausland ab sowie ggf. mit dem Unternehmen, bei dem Sie arbeiten möchten. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Österreichischen Agentur für Bildung und Internationalisierung (OeAD).
- 09
Was muss ich beachten, wenn ich als Drittstaatsangehörige:r im Rahmen meines Studiums ein Pflichtpraktikum von bis zu sechs Monaten absolviere, während ich die Aufenthaltsbewilligung Student habe?
Ihr Arbeitgeber muss mindestens 3 Wochen vor Beginn der Beschäftigung dieses Praktikum dem AMS (Arbeitsmarktservice) melden. Das AMS stellt innerhalb von zwei Wochen eine sogenannte "Anzeigebestätigung" aus.
- 10
Was brauche ich als Drittstaatsangehörige:r, wenn ich das Angebot erhalten habe, ein Teilzeit-/Vollzeitpraktikum in Österreich für bis zu einem Jahr zu absolvieren, und wenn ich ein Regelstudent in Österreich bin?
Es gibt hier unterschiedliche Optionen, je nach Ihrer genauen Situation:
Erstens könnte Ihr Arbeitgeber eine Beschäftigungsbewilligung für Sie beantragen: Wenn Sie ein Teilzeitpraktikum (bis zu 20 Stunden pro Woche) absolvieren wollen und eine Aufenthaltsbewilligung Student haben, darf das AMS keine Arbeitsmarktprüfung (auch Ersatzkraftverfahren genannt) durchführen. Wenn Sie ein Vollzeitpraktikum absolvieren wollen, darf das AMS eine Arbeitsmarktprüfung durchführen und Ihr Arbeitgeber erhält nur eine Beschäftigungsbewilligung für Sie, wenn das AMS dem Unternehmen keine gleich qualifizierten Arbeitskräfte, die beim AMS arbeitsuchend vorgemerkt sind, vermitteln kann.
Falls das Praktikum Teil Ihres Studiums ist und Ihre Hochschule eine Bestätigung ausstellt, dass das Praktikum studienbezogen ist und im Rahmen Ihres Studiums anerkannt wird, dann kann der Arbeitgeber unter Umständen eine sogenannte "Anzeigebestätigung" erhalten, die zur Beschäftigung berechtigt und eine Beschäftigungsbewilligung ist nicht notwendig.
Wenn Sie Ihr Studium bereits abgeschlossen haben und ein Angebot für ein einjähriges Vollzeitpraktikum haben, das dem Ausbildungsniveau von Akademiker:innen entspricht, könnte es eine Option sein, eine Rot-Weiß-Rot - Karte für Studienabsolvent:innen zu beantragen.
Bitte wenden Sie sich an die ABA Servicestelle, um weitere Informationen darüber zu erhalten, welche Option für Sie und Ihren Arbeitgeber am besten geeignet ist.
Die ABA macht’s einfach
Da wir im staatlichen Auftrag handeln, sind unsere Services für Unternehmen, Fachkräfte und deren Familien kostenfrei.
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