Zum Inhalt
© Rawpixel.com/stock.adobe.com

TV und Radio

Der Österreichische Rundfunk (ORF) ist die einzige öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt des Landes. Als größter Medienanbieter Österreichs betreibt er vier nationale Fernsehkanäle, 12 Radiokanäle und ein großes Angebot an Online-Medien.

Haushaltsabgabe

Die ORF-Haushaltsabgabe hat die GIS-Gebühr mit 2024 abgelöst. Sie beträgt 15,30 € pro Monat und Haushalt und ist von der Umsatzsteuer und den Bundesabgaben befreit. Je nach Bundesland wird der Betrag inklusive der Landesabgabe eingehoben. Diese liegt zwischen 0,00 und 5,00 Euro pro Monat. Jeder Haushalt, der mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, ist zur Zahlung dieser Gebühr verpflichtet.

Wenn Sie eine der folgenden Beihilfen erhalten, sind Sie berechtigt, eine Gebührenbefreiung zu beantragen Kinderbetreuungsgeld, Schüler-/Studentenbeihilfe, Lehrlingsbeihilfe, Pflegegeld, Pension, Arbeitslosengeld, Mindesteinkommen, Leistungen aus anderen öffentlichen Mitteln (soziale Bedürftigkeit). Ein bestimmtes Haushaltsnettoeinkommen darf nicht überschritten werden.

Zur Hauptnavigation