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Arbeitszeit und Urlaubsanspruch – Das erwartet Sie in Österreich

21. November 2022

Wer einen Job in Österreich annimmt, ist durch das Arbeitsrecht gut geschützt. Das Verhältnis zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite ist traditionell sehr gut und durch eine solide, konstruktive Gesprächsbasis im Rahmen der Sozialpartnerschaft geprägt.
In dieser positiven Gesprächskultur ist im Sinne der Beschäftigten schon viel erreicht worden. Im internationalen Vergleich ist Österreich, zum Beispiel mit der Anzahl der freien Tage, die Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen zustehen, auf einer Spitzenposition. Zusammen mit den gesetzlichen Feiertagen (insgesamt 13), hat man in Österreich vergleichsweise viele Tage frei. Urlaubansprüche und Arbeitszeiten sind in den verschiedenen Kollektivverträgen geregelt.

Arbeitszeiten in Österreich 

Die Normalarbeitszeit für Vollzeitangestellte beträgt in Österreich grundsätzlich 40 Stunden pro Woche und 8 Stunden pro Tag. In einigen Kollektivverträgen ist auch eine Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden geregelt.

Grundsätzlich kann Ihnen Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin auch anordnen bis zu 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche zu arbeiten. Wird die Normalarbeitszeit von 8 Stunden täglich mit 4 Überstunden überschritten, ist das die Höchstarbeitszeit.  Die Stunden, die Sie zusätzlich zur Normalarbeitszeit leisten, gelten als Überstunden. Dabei basieren die 11. und die 12. geleistete Arbeitsstunde auf Freiwilligkeit. Zu dieser Mehrleistung kann Sie Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin nicht zwingen.

Wenn Sie zum Beispiel Kinder betreuen oder sich um kranke Angehörige kümmern müssen, sind das Interessen, die der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin berücksichtigen muss. In diesem Fall können Ihnen Vorgesetzte keine Überstunden auftragen.

In einem Durchrechnungszeitraum von 4 Monaten (17 Wochen) darf die durchschnittliche Wochenarbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten.

Gesetzlicher Urlaubsanspruch in Österreich 

Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen steht jedes Arbeitsjahr eine bestimmte Anzahl bezahlter Urlaubstage zu.

Diese hängt davon ab, wie viele Tage Sie pro Woche arbeiten.

  • 5 Tage/Woche: 25 Arbeitstage
  • 4 Tage/Woche: 20 Arbeitstage
  • 3 Tage/Woche: 15 Arbeitstage
  • 2 Tage/Woche: 10 Arbeitstage
  • 1 Tag/Woche: 5 Arbeitstage

Wenn Sie 25 Jahre beim selben Arbeitgeber oder Arbeitgeberin tätig waren, haben Sie Anspruch auf eine 6. Urlaubswoche. Für Vordienstzeiten in anderen Jobs und Ausbildungszeiten können Ihnen bis zu 12 Jahre angerechnet werden. In diesem Fall verringert sich die obligatorische Dienstzugehörigkeit für die 6. Urlaubswoche auf 13 Jahre bei derselben Arbeitsstelle. Auch bei dieser Regelung kann es in den verschiedenen Kollektivverträgen Abweichungen geben.

Ab wann steht mir Urlaub zu? 

In den ersten 6 Monaten des ersten Arbeitsjahres bezieht sich Ihr Urlaubsanspruch auf die zurückgelegte Dienstzeit. Pro Monat stehen Ihnen bei Vollzeitbeschäftigung also ca. 2 Urlaubstage zu. Sechs Monate nach Beginn des Dienstverhältnisses haben Sie vollen Urlaubsanspruch.

Mit dem zweiten Arbeitsjahr gilt der Urlaubsanspruch von Beginn an in voller Höhe. Das Arbeitsjahr beginnt normalerweise mit dem Datum an dem Sie in die Firma eingetreten sind.

Achtung! Ihr Urlaub verjährt zwei Jahre nach Ende jenes Jahres, in dem er entstanden ist. Sie müssen Urlaub also innerhalb von 3 Jahren verbrauchen, damit er nicht verjährt. Urlaubstage, die Sie verbrauchen werden immer vom ältesten, offenen Urlaub abgezogen.

Urlaubstage dienen zur Erholung und können in einem aufrechten Dienstverhältnis nicht als „Urlaubsablöse“ finanziell abgegolten werden.

Erkrankung während des Urlaubs 

Das ganze Jahr freut man sich auf die freien Tage und dann wird man krank. Wer soviel Pech hat, muss dabei aber nicht unbedingt seine Urlaubstage verlieren.

Unter bestimmten Umständen werden die Urlaubstage zu Krankenstandstagen.

  • Wenn Sie länger als 3 Kalendertage krank sind.
  • Wenn Sie bei Ihrer Arbeitsstelle spätestens nach 3 Tagen Bescheid sagen, dass Sie krank wurden.
  • Wenn Sie nach dem Urlaub, wenn Sie wieder in die Arbeit kommen, eine Krankenstandsbestätigung vorlegen können.

Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, werden Ihnen die Urlaubstage nicht von Ihrem Guthaben abgezogen.

Urlaubsentgelt 

Als Arbeitnehmer oder Arbeiternehmerin haben Sie in Ihrem Urlaub ein Recht auf Fortzahlung Ihres Gehalts oder Lohns.  Sie bekommen soviel Geld ausbezahlt, wie Sie bei Anwesenheit bekommen würden. Überstundenpauschale bekommen Sie also auch, wenn Sie im Urlaub sind.

Das Urlaubsentgelt ist nicht zu verwechseln mit dem Urlaubsgeld/Urlaubszuschuss. Auf diese Sonderzahlung besteht zwar kein gesetzlicher Anspruch, aber in Österreich wird sie üblicherweise wie ein 14. Monatsgehalt ausbezahlt. Die Sonderzahlungen sind oftmals in den Kollektivverträgen geregelt

Wann muss ich Urlaub nehmen? 

Sie müssen mit Ihrem Arbeitgeber abstimmen, wann Sie Urlaub nehmen wollen. Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen muss aber darauf Rücksicht nehmen, dass die Beschäftigten ausreichend Möglichkeiten haben Ihre Urlaubstage auch zu konsumieren.

Ziel sollte sein, dass der gesamte Jahresurlaub während eines Arbeitsjahres verbraucht wird.

Ihr Vorgesetzter oder Ihre Vorgesetzte darf Ihnen nicht einseitig Urlaub verordnen.

Im Normalfall werden Sie Ihren Urlaub nicht nur mit Ihrer Führungskraft, sondern auch mit Kolleginnen und Kollegen abstimmen, um eine angemessene Urlaubsvertretung zu garantieren.

Wenn Sie in Österreich beschäftigt sind, haben Sie die Möglichkeit einen „persönlichen Feiertag“ zu bestimmen, an dem ihnen der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin einen freien Tag ermöglichen muss. Wenn Sie zum Beispiel an Ihrem Geburtstag oder an einem kirchlichen Feiertag gerne Urlaub haben möchten, teilen Sie diesen Termin Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin mit. Diesen speziellen Tag können Sie einseitig bestimmen.  

Um den Betrieb in Zeiten hoher Auslastung uneingeschränkt weiterführen zu können, darf der oder die Vorgesetzte auch ein zeitlich beschränktes Urlaubsverbot aussprechen.

Urlaub während der Kündigungsfrist 

Oftmals sind zum Zeitpunkt einer Kündigung noch Urlaubstage offen. Sie sind bei einer Kündigung nicht dazu verpflichtet Ihren Rest-Urlaub während der Kündigungsfrist zu konsumieren.

Am Ende des Dienstverhältnisses muss unverbrauchter Urlaub vom Arbeitgeber bzw. von der Arbeitgeberin vergütet werden.

Arbeiten im Urlaub 

Grundsätzlich sollen die Urlaubstage, die Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen in Österreich zustehen, der Erholung dienen.

Sie können während Ihres Urlaubs nur dann einen Job annehmen, wenn der Arbeitsvertrag dies erlaubt. Werfen Sie einen Blick in Ihren Vertrag, ob Ihnen Nebentätigkeiten erlaubt sind.

Davon ausgenommen sind ehrenamtliche Tätigkeiten oder Arbeiten für Ihre eigenen Zwecke also zum Beispiel Renovierungstätigkeiten in Ihrer Wohnung.

Für Ihren Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin müssen Sie im Urlaub weder per Mail noch telefonisch erreichbar sein. Nur in äußersten Notfällen sollte Ihre Arbeitsstelle Sie in Ihrer Freizeit stören.

Sonderurlaubstage und Freistellungen 

In Österreich stehen Ihnen als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin nicht nur gesetzliche Urlaubstage zu. Bei besonderen Anlässen, wie z.B. Hochzeit, Wohnortwechsel oder Begräbnissen von Angehörigen dürfen Sie eine bestimmte Anzahl an Sonderurlaubstagen in Anspruch nehmen.

Genaueres zu diesem Thema finden Sie in den entsprechenden Kollektivverträgen der verschiedenen Branchen.

Wenn Sie kranke Angehörige, die in einem gemeinsamen Haushalt mit Ihnen leben, pflegen müssen, dann haben Sie Anspruch auf eine bezahlte Pflege-Freistellung.

Eltern haben auch Anspruch auf Kinder-Pflege-Freistellung wenn ein Kind krank wird. Dies gilt auch für Elternteile, die nicht mit ihren Kindern in einem Haushalt wohnen.

Grundsätzlich steht Eltern eine Woche pro Jahr eine Kinder-Pflege-Freistellung im Bedarfsfall zu. 

In einzelnen Berufssparten können Regelungen zur Arbeitszeit variieren, zum Beispiel wenn es sich um Schichtarbeit handelt. Auch für Lehrlinge oder schwangere Arbeitnehmerinnen gelten spezielle Regeln. Arbeitsrechtliche Themen werden in den einzelnen Kollektivverträgen ausgeführt. Wenn Sie sich für einen Job in Österreich interessieren, erkundigen Sie sich vorher im Detail welcher Kollektivvertrag im jeweiligen Unternehmen angewendet wird.

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