Zum Inhalt
Radfahrer
© Westend61
Leben in Österreich

Radfahren in Österreich

Radfahren ist in Österreich sehr beliebt, ob für den Weg zur Arbeit und in die Schule oder als Freizeitaktivität. Es gibt auch viele Möglichkeiten, mit dem Rad Österreich zu erkunden. Egal, ob Sie lieber in der Stadt, auf den Bergen mit dem Mountainbike oder mit dem Rennrad unterwegs sind, es gibt für jeden Geschmack etwas. Durch die vielseitige Landschaft Österreichs gibt es zahlreiche Optionen: Radfahren an den Flüssen entlang, von See zu See, in den Bergen oder lieber im flachen Osten des Landes.

Radfahren in Wien

Das Wiener Radwegenetz mehr als 1.700 Kilometer und wird ständig erweitert. Es besteht aus verschiedenen Arten von Radwegen wie Fahrradstraßen, Radfahrstreifen, Radwegen, kombinierten Fußgänger- und Radwegen.

Wien bietet viele Radwege in der ganzen Stadt, und selbst wenn Sie kein eigenes Fahrrad haben, können Sie es beim öffentlichen Fahrradverleih “WienMobil” ausleihen.

WienMobil Rad ist ein öffentlicher Fahrradverleih, der es allen ermöglicht, sich in Wien kostenlos oder kostengünstig mit dem Fahrrad fortzubewegen. Derzeit stehen 3.000 Fahrräder an 185 Standorten (Terminals) in der ganzen Stadt zur Verfügung, und die Zahl soll noch steigen. Es ist nicht notwendig, ein Fahrrad im Voraus zu reservieren. Nach der Registrierung können Sie ein Fahrrad ausleihen, damit fahren, wohin Sie wollen, und es dann an einer beliebigen Station zurückgeben.

Es gibt viele Möglichkeiten, mit dem Rad durch Österreich zu reisen oder eine Radreise in Österreich zu planen. Unter den folgenden Links finden Sie viele Informationen:

Sicherheitsvorschriften für Radfahrer:innen

Bei einem Fahrradunfall können schwere Kopfverletzungen entstehen. Viele dieser Verletzungen können durch das Tragen eines Fahrradhelms vermieden werden.

Daher sollte ein gut angepasster Fahrradhelm selbstverständlich sein – sowohl für Erwachsene als auch für Kinder.

Kinder unter zwölf Jahren müssen einen Radhelm tragen (Radhelmpflicht). Verantwortlich dafür, dass das Kind den Helm auch trägt, ist seine Aufsichtsperson. Das gilt auch für Kinder unter zwölf Jahren, die in einem Fahrradanhänger befördert oder auf einem Fahrrad mitgeführt werden.

Folgende Verkehrsflächen dürfen Sie als Radfahrer:in benutzen:

  • Radfahrstreifen (für den Radverkehr markierter Teil der Fahrbahn, muss vom ruhenden und fließenden Verkehr freigehalten werden)
  • Mehrzweckstreifen (ein Radfahrstreifen, der unter besonderen Umständen auch von anderen Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmern befahren werden darf)
  • Radfahrerüberfahrt (durch gleichmäßig unterbrochene Quermarkierungen gekennzeichneter, für die Überquerung der Fahrbahn durch Radfahrerinnen/Radfahrer bestimmter Fahrbahnteil)
  • Wohnstraßen
  • Fußgängerzonen in Schrittgeschwindigkeit und nur dann, wenn dies durch Beschilderung ausdrücklich erlaubt wird
  • Fahrradstraßen
  • Begegnungszonen
  • Fahrbahn. Ist allerdings eine Radfahranlage vorhanden, muss diese benutzt werden.
  • (Ausnahme: nicht benützungs­pflichtige Radwege bzw. nicht benützungs­pflichtige Geh- und Radwege)
  • "Radwege" sowie "Geh- und Radwege"
Zur Hauptnavigation