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Solaranlage
© Christian Vorhofer / Westend61
Leben in Österreich

Energieanbieter

In Österreich ist jede:r Mieter:in für die Wahl eines Energieversorgungsunternehmers selbst verantwortlich.

Überblick

Für die Suche nach geeigneten Energieanbietern können Sie Online-Dienste wie durchblicker.at nutzen, um Angebote einzuholen, oder den Online-Energierechner von E-Control. Unternehmen, die Telekommunikations-, Post-, Verkehrs-, Energie-, Wasser- und Entsorgungsdienstleistungen anbieten, gelten als wesentliche Dienstleistungen. Der Staat und die Gemeinden sind verpflichtet, diese Dienstleistungen im Rahmen der Wohnverträge zwischen Mieter und Hauseigentümer zu erbringen. Das bedeutet, dass sie mit jedem einen Vertrag abschließen müssen, der die allgemeinen Anforderungen an ihre Dienstleistungen erfüllt. Diese Anforderungen müssen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) festgelegt sein. Die Unternehmen dürfen niemanden in Bezug auf die Vertragsbedingungen willkürlich benachteiligen und den Vertragsabschluss nicht ohne Angabe von Gründen verweigern.

Strom und Gas

Die Verpflichtung zur Erbringung einer Grundversorgung (Universaldienst) gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und zum Standardtarif gilt auch für den Strom- und Gassektor. Dies hindert die Unternehmen in der Regel nicht daran, die Gas- bzw. Stromzufuhr zu sperren, wenn Rechnungen nicht bezahlt werden. Der gesetzliche Anspruch auf eine Grund­versorgung bedeutet jedoch, dass Verbraucher und kleine Unternehmen, die Schwierig­keiten haben, ihre Rechnungen zu bezahlen, Mechanismen nutzen können, um die Unterbrechung ihrer Versorgung zu verhindern oder eine rasche Wiederherstellung zu veranlassen. Sobald der Grundversorgungs­vertrag abgeschlossen ist, ersetzt dieser Vertrag alle früheren Vertrags­verhältnisse, an denen der/die Verbraucher:in möglicherweise beteiligt war. Der Abschluss eines solchen Vertrags hat jedoch nicht zur Folge, dass bestehende Schulden erlassen werden. Der Anschluss kann aufgrund dieser unbezahlten Rechnungen nicht gekündigt werden, aber bei der Einlegung des Rechtsbehelfs müssen alle Kosten im Zusammenhang mit der neuen Vereinbarung über die Bereitstellung eines Basisdienstes und alle anderen damit verbundenen Kosten pünktlich bezahlt werden. Bei Streitigkeiten kann die Schlichtungsstelle der E-Control angerufen werden. 

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