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Gesundheits- und Sozialwesen

Österreichischer Versicherungs­schutz im Ausland

Ein Krankheitsfall oder ein Unfall kann auch während des Urlaubs oder einer Geschäftsreise im Ausland passieren.

Die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) ersetzt den Auslandskrankenschein und ist in Österreich auf der Rückseite der e-card angebracht. Mit der EKVK ist gesichert, dass Sie nach den Regeln des jeweiligen Landes ärztliche Betreuung erhalten. Der Anspruchsnachweis ist personenbezogen. Daher benötigt jedes mitversicherte Familienmitglied eine eigene e-card.

Europäische Kranken­versicherungs­karte (EKVK)

Um die EKVK im Ausland verwenden zu können, müssen die Datenfelder auf der Rückseite der e‑card vollständig ausgefüllt sein. Sind die Datenfelder mit Sternchen befüllt, gilt die e-card nicht als Anspruchsnachweis. Die EKVK gilt in den meisten Ländern Europas (EU, EWR, Schweiz, Vereinigtes Königreich, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und Bosnien-Herzegowina). Für Montenegro, Serbien und Bosnien-Herzegowina ist zu beachten, dass Sie die EKVK dem für Ihren Aufenthaltsort in Betracht kommenden Sozialversicherungsträger vorlegen und in eine gültige Anspruchsbescheinigung umtauschen müssen.

Die EKVK gilt nur, wenn Sie sich vorübergehend in diesen Staaten aufhalten, z. B. im Rahmen eines Urlaubs, einer Dienstreise oder eines Auslandsstudiums.

Wer im europäischen Ausland seinen Lebensmittelpunkt hat bzw. dort arbeitet, ist entweder vor Ort krankenversichert oder benötigt zur Inanspruchnahme medizinischer Leistungen eine gesonderte Bescheinigung (Bescheinigung über den Anspruch auf Gesundheitsleistungen für Personen, die nicht in dem Land leben, in dem sie versichert sind, Formular S1).

In vielen anderen Ländern müssen Sie einen internationalen Behandlungsschein mitbringen. In einigen Fällen, wie in der Schweiz, wird die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) auf der Rückseite Ihrer E-card akzeptiert.

Wenn Sie in einem Land außerhalb der EU/des EWR krank werden, müssen Sie alle Kosten selbst tragen. Kosten, können aber später eine kleine Rückerstattung beantragen, sofern Sie die Rechnung aufbewahren.

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