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Aufenthalt & Beschäftigung

Rot-Weiß-Rot – Karte Plus

Die Rot-Weiß-Rot – Karte Plus ist ein Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige, der auf den langfristigen Aufenthalt von Fachkräften und ihren Familien in Österreich abzielt. Unter anderem bietet die Rot-Weiß-Rot – Karte Plus freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Man kann also sowohl angestellt als auch selbstständig arbeiten und ist nicht an einen Arbeitgeber gebunden. Die Rot-Weiß-Rot – Karte Plus ist für verschiedene Zielgruppen relevant. Je nach Zielgruppe ist sie bis zu 3 Jahre lang gültig.

Die Rot-Weiß-Rot – Karte Plus
für Familienangehörige von Fachkräften

Die Rot-Weiß-Rot – Karte Plus ist ein Aufenthaltstitel für drittstaatsangehörige Familienangehörige von Fachkräften mit bestimmten Aufenthaltstiteln. Dazu gehören Fachkräfte mit einer/einem

  • Rot-Weiß-Rot – Karte

  • Blauen Karte EU

  • Niederlassungsbewilligung Forscher

  • Rot-Weiß-Rot – Karte Plus, wenn sie davor eine Rot-Weiß-Rot – Karte, eine Blaue Karte EU oder eine Niederlassungsbewilligung Forscher hatten

  • Daueraufenthalt EU, wenn sie davor eine Rot-Weiß-Rot – Karte, eine Blaue Karte EU oder eine Niederlassungsbewilligung Forscher hatten

Familienangehörige können entweder gemeinsam mit der Fachkraft einwandern oder später nach Österreich kommen. Der österreichische Arbeitgeber kann gleichzeitig die Anträge für die Fachkraft und ihre Familienangehörigen bei der Aufenthaltsbehörde in Österreich stellen (dies gilt nicht für Forscher:innen und deren Familienangehörige). 

Familienangehörige einer Fachkraft mit einer Rot-Weiß-Rot – Karte, Blauen Karte EU oder Niederlassungsbewilligung Forscher erhalten eine Rot-Weiß-Rot – Karte Plus, die genauso lange gültig ist, wie der Aufenthaltstitel der Fachkraft.

Wenn Sie mit Ihrer Familie nach Österreich einwandern und eine Blaue Karte EU, eine Rot-Weiß-Rot – Karte oder eine Niederlassungsbewilligung Forscher beantragen, ist Ihr Aufenthaltstitel im Idealfall 2 Jahre lang gültig. Dafür müssen sowohl Ihr Pass als auch Ihr Jobangebot/Arbeitsvertrag mindestens 2 Jahre lang gültig sein. Die Rot-Weiß-Rot – Karten Plus Ihrer Familienangehörigen sind auch 2 Jahre lang gültig, wenn alle Pässe mindestens 2 Jahre lang gültig sind.

Familienangehörige sind nur minderjährige Kinder und Ehefrauen/Ehemänner bzw. eingetragene Partnerinnen/eingetragene Partner. Kinder über 18 Jahre können in der Regel keinen Aufenthaltstitel über ihre Eltern mehr bekommen. Sie müssen stattdessen einen eigenen Aufenthaltszweck in Österreich haben – zum Beispiel, wenn sie studieren bzw. arbeiten.

Diese Dokumente braucht jedes Familienmitglied, um eine Rot-Weiß-Rot – Karte Plus zu erhalten:

  • Antragsformular
  • Reisepass
  • Passfoto nach EU-Kriterien (nicht älter als 6 Monate)
  • Persönliche Dokumente:
    • Geburtsurkunde für Anträge von Kindern
    • Strafregisterbescheinigung für alle Familienangehörigen, die 14 oder älter sind (nicht älter als 3 Monate)
    • Heiratsurkunde für Ehefrauen/Ehemänner bzw. Urkunde der eingetragenen Partnerschaft für eingetragene Partnerinnen/eingetragene Partner
    • Deutsch-Zertifikat A1 für alle Familienangehörigen, die 14 oder älter sind

Das Deutsch-Zertifikat eines Familienmitglieds darf nicht älter als 1 Jahr sein, wenn es eingereicht wird.

Es werden in der Regel nur Zertifikate des ÖIF, ÖSD, TELC und des Goethe-Instituts anerkannt.

Wenn die Fachkraft in der Familie einen der folgenden Aufenthaltstitel hat, müssen Familienangehörige für die erste Rot-Weiß-Rot – Karte Plus kein Deutsch-Zertifikat vorlegen: 

  • Rot-Weiß-Rot – Karte für Besonders Hochqualifizierte
  • Blaue Karte EU
  • Niederlassungsbewilligung Forscher
  • Rot-Weiß-Rot – Karte Plus, wenn die Fachkraft davor eine Rot-Weiß-Rot – Karte für Besonders Hochqualifizierte, eine Blaue Karte EU oder eine Niederlassungsbewilligung Forscher hatte
  • Daueraufenthalt EU, wenn die Fachkraft in der Vergangenheit eine Rot-Weiß-Rot – Karte für Besonders Hochqualifizierte, eine Blaue Karte EU oder eine Niederlassungsbewilligung Forscher hatte

Wer ein Studium an einer anerkannten Hochschule abgeschlossen hat, Nachweis der allgemeinen Universitätsreife vorlegen kann oder eine berufsbildende mittlere Schule abgeschlossen hat, benötigt kein Deutsch-Zertifikat A1. Stattdessen wird bei der Aufenthaltsbehörde der entsprechende Nachweis vorgelegt. Je nach Ausstellungsland kann es sein, dass Verifizierungen nötig sind. Wichtig ist, dass der Abschluss von einer anerkannten Bildungseinrichtung stammt und die Verleihungsurkunde des Diploms bzw. der Nachweis allgemeiner Universitätsreife oder Abschluss der berufsbildenden mittleren Schule auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurde oder beglaubigt übersetzt ist. Dieser Nachweis gilt sowohl als Ersatz für das Deutsch-Zertifikat A1 vor Zuwanderung als auch für das Integrations-Zertifikat A2 (Modul 1 der Integrationsvereinbarung).

Nachweis der langfristigen Unterkunft in Österreich


Normalerweise werden Mietverträge vorgelegt.

Wenn die Wohnung bzw. das Haus nicht gemietet wird, sondern gekauft wird bzw. wurde, muss ein aktueller Grundbuchauszug vorgelegt werden.

Kurzfristige Apartment- oder Hotelreservierungen werden in der Regel nicht anerkannt.

Es muss genug Wohnraum für alle Familienangehörigen bereitstehen. Eine Wohnung mit einem Zimmer auf 30 m2 wird für eine vierköpfige Familie zum Beispiel nicht ausreichend sein. 

Wenn Sie zu jemandem ziehen, die/der bereits in Österreich wohnt, reicht der Mietvertrag/Grundbuchauszug dieser Person gemeinsam mit einer Wohnrechtsvereinbarung aus. Auch hier muss beachtet werden, dass nicht zu viele Menschen auf zu wenig Raum leben werden.


Nachweis der Krankenversicherung in Österreich
 

Wenn die Fachkraft in der Familie über ihren Arbeitgeber bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) versichert ist, kann die Familie mitversichert werden. In der Regel reicht es deshalb aus, dass man auf diese Versicherung verweist.

Es ist empfehlenswert, für die Übergangszeit (die Zeit, in der die Fachkraft zwar schon in Österreich ist, aber noch nicht angefangen hat zu arbeiten) bzw. für die Reise nach Österreich eine Reisekrankenversicherung abzuschließen. Drittstaatsangehörige, die ein Visum D für die Einreise brauchen, müssen in der Regel eine solche Versicherung vorlegen, wenn sie ihr Visum D beantragen. 

Gebühren: 160 Euro

Frau vor Karlskirche
Bike
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Bitte beachten Sie:

Je nachdem, in welchem Land Sie leben, müssen Sie eine oder mehrere Strafregisterbescheinigungen vorzeigen. Hier können Sie nachsehen, welche Sie besorgen müssen.

  • Persönliche Dokumente müssen eine spezielle Verifizierung haben, damit sie anerkannt werden. Das hängt davon ab, in welchem Land die Dokumente ausgestellt wurden. Hier können Sie nachsehen, welche nötig ist.
  • Wenn Ihre persönlichen Dokumente nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden, müssen sie in der Regel von einer gerichtlich beeideten Übersetzerin oder einem gerichtlich beeideten Übersetzer übersetzt werden. 
  • Es kann sein, dass Sie mehr als 160 Euro Gebühr zahlen müssen, wenn Sie zusätzliche persönliche Dokumente vorzeigen müssen oder ein Visum D benötigen.

Sie sind Familienangehörige einer Fachkraft und möchte nach Österreich einwandern? Für die Beantragung Ihrer Rot-Weiß-Rot – Karte Plus ist es wichtig, ob Sie visafrei nach Österreich einreisen dürfen oder nicht.

Sie dürfen visafrei nach Österreich einreisen? Sobald Sie alle Ihre Dokumente gesammelt haben, können Sie nach Österreich kommen und Ihren Antrag auf die Rot-Weiß-Rot – Karte Plus bei der Aufenthaltsbehörde stellen. Der Antrag wird von der Aufenthaltsbehörde einige Wochen lang bearbeitet und bei Erfüllung aller Voraussetzungen bewilligt. Ihre Karte wird dann gedruckt. Sobald Sie sie bekommen, dürfen Sie anfangen zu arbeiten.

Bitte achten Sie auf Ihre visafreien Tage. In der Regel dürfen Sie maximal 90 von 180 Tagen im Schengenraum sein. Wenn Sie Ihre Rot-Weiß-Rot – Karte Plus in diesen 90 Tagen nicht bekommen, müssen Sie den Schengenraum verlassen und in Ihrem Wohnland ein Visum D beantragen.

Sie dürfen nicht visafrei nach Österreich einreisen? Dann bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

  • Der zukünftige österreichische Arbeitgeber Ihrer/s Angehörigen reicht Ihren vollständigen Antrag gleichzeitig mit jenem der Fachkraft für Sie ein. Ihr Antrag wird dann direkt von der Behörde in Österreich bearbeitet und bewilligt.
  • Sie reichen Ihren vollständigen Antrag auf die Rot-Weiß-Rot – Karte Plus bei der österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft/Konsulat) in Ihrem aktuellen Wohnland ein. Ihr Antrag wird dann von der Behörde nach Österreich geschickt, wo er bearbeitet und bewilligt wird. Diese Variante erfordert etwas mehr Zeit. 

Nach der Bewilligung erhalten Sie von der österreichischen Vertretungsbehörde in Ihrem Wohnland eine Einladung. In dieser Einladung werden Sie dazu aufgefordert, innerhalb der nächsten 3 Monate ein sogenanntes Visum D zu beantragen und innerhalb von 6 Monaten Ihre Rot-Weiß-Rot – Karte Plus in Österreich abzuholen. Um dieses Visum D zu bekommen, brauchen Sie:

  • Antragsformular
  • Pass mit Kopie
  • Einladung der Vertretungsbehörde
  • Bewilligung der Aufenthaltsbehörde
  • Reisekrankenversicherung (mindestens € 30.000 Deckungssumme)  
  • Flugreservierung
  • Ca. 150 €

In der Regel dauert es ca. 2 Wochen, bis Sie das Visum D in Ihren Pass gestempelt bekommen. Während dieser Bearbeitungszeit bleibt Ihr Pass bei der Vertretungsbehörde. Sobald Sie das Visum D haben, können Sie nach Österreich kommen und bei der Aufenthaltsbehörde Ihre Fingerabdrücke abgeben. Außerdem müssen Sie Ihre persönlichen Dokumente (Pass, Geburtsurkunde, Strafregisterbescheinigung, etc.) vorzeigen. Ihre Rot-Weiß-Rot – Karte Plus wird erst dann gedruckt. Sobald Sie sie bekommen, dürfen Sie anfangen zu arbeiten.

Eine Sonderregelung ist für Familienmitglieder von Fachkräften vorgesehen, die eine Blaue Karte EU oder eine Niederlassungsbewilligung Forscher beantragen und nicht visafrei einreisen können. Wenn das auf Sie zutrifft und Ihnen keine der beiden genannten Optionen der Einreichung zusagt, können Sie bei Vorliegen eines gültigen Visums zur persönlichen Antragstellung einer Rot-Weiß-Rot – Karte Plus nach Österreich reisen. (Dies gilt auch für drittstaatsangehörige Fachkräfte selbst, die nicht visafrei einreisen dürfen, Ihren Antrag auf Erteilung einer Blauen Karte EU oder einer Niederlassungsbewilligung Forscher jedoch im Inland stellen möchten.)

In diesem Fall können Sie das Verfahren im Inland abwarten, solange Ihr Visum gültig ist. Sollte das Visum ablaufen, bevor Sie Ihre Rot-Weiß-Rot – Karte Plus in Händen halten, müssten Sie rechtzeitig ausreisen. Für eine neuerliche Einreise zur Abholung der Rot-Weiß-Rot – Karte Plus müsste ein Visum D bei der jeweiligen österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft/Konsulat) beantragt werden.
 

  • Sie haben eine Rot-Weiß-Rot – Karte, eine Blaue Karte oder eine Niederlassungsbewilligung Forscher und bekommen ein Kind in Österreich? Sie können für Ihr Kind eine Rot-Weiß-Rot – Karte Plus beantragen, sobald Sie die Geburtsurkunde haben. Erfahren Sie hier mehr über Aufenthaltstitel für Neugeborene.

Rechtsgrundlagen: 

  • §§ 41a, 46, 56 Abs 3 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz
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