Rot-Weiß-Rot – Karte Plus
Die Rot-Weiß-Rot – Karte Plus ist ein Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige, der auf den langfristigen Aufenthalt von Fachkräften und ihren Familien in Österreich abzielt. Unter anderem bietet die Rot-Weiß-Rot – Karte Plus freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Man kann also sowohl angestellt als auch selbstständig arbeiten und ist nicht an einen Arbeitgeber gebunden. Die Rot-Weiß-Rot – Karte Plus ist für verschiedene Zielgruppen relevant. Je nach Zielgruppe ist sie bis zu 3 Jahre lang gültig.
Die Rot-Weiß-Rot – Karte Plus
für Familienangehörige von Fachkräften
Die Rot-Weiß-Rot – Karte Plus ist ein Aufenthaltstitel für drittstaatsangehörige Familienangehörige von Fachkräften mit bestimmten Aufenthaltstiteln. Dazu gehören Fachkräfte mit einer/einem
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Rot-Weiß-Rot – Karte
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Blauen Karte EU
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Niederlassungsbewilligung Forscher
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Rot-Weiß-Rot – Karte Plus, wenn sie davor eine Rot-Weiß-Rot – Karte, eine Blaue Karte EU oder eine Niederlassungsbewilligung Forscher hatten
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Daueraufenthalt EU, wenn sie davor eine Rot-Weiß-Rot – Karte, eine Blaue Karte EU oder eine Niederlassungsbewilligung Forscher hatten
Familienangehörige können entweder gemeinsam mit der Fachkraft einwandern oder später nach Österreich kommen. Der österreichische Arbeitgeber kann gleichzeitig die Anträge für die Fachkraft und ihre Familienangehörigen bei der Aufenthaltsbehörde in Österreich stellen (dies gilt nicht für Forscher:innen und deren Familienangehörige).
Familienangehörige einer Fachkraft mit einer Rot-Weiß-Rot – Karte, Blauen Karte EU oder Niederlassungsbewilligung Forscher erhalten eine Rot-Weiß-Rot – Karte Plus, die genauso lange gültig ist, wie der Aufenthaltstitel der Fachkraft.
Wenn Sie mit Ihrer Familie nach Österreich einwandern und eine Blaue Karte EU, eine Rot-Weiß-Rot – Karte oder eine Niederlassungsbewilligung Forscher beantragen, ist Ihr Aufenthaltstitel im Idealfall 2 Jahre lang gültig. Dafür müssen sowohl Ihr Pass als auch Ihr Jobangebot/Arbeitsvertrag mindestens 2 Jahre lang gültig sein. Die Rot-Weiß-Rot – Karten Plus Ihrer Familienangehörigen sind auch 2 Jahre lang gültig, wenn alle Pässe mindestens 2 Jahre lang gültig sind.
Familienangehörige sind nur minderjährige Kinder und Ehefrauen/Ehemänner bzw. eingetragene Partnerinnen/eingetragene Partner. Kinder über 18 Jahre können in der Regel keinen Aufenthaltstitel über ihre Eltern mehr bekommen. Sie müssen stattdessen einen eigenen Aufenthaltszweck in Österreich haben – zum Beispiel, wenn sie studieren bzw. arbeiten.
Diese Dokumente braucht jedes Familienmitglied, um eine Rot-Weiß-Rot – Karte Plus zu erhalten:
- Antragsformular
- Reisepass
- Passfoto nach EU-Kriterien (nicht älter als 6 Monate)
- Persönliche Dokumente:
- Geburtsurkunde für Anträge von Kindern
- Strafregisterbescheinigung für alle Familienangehörigen, die 14 oder älter sind (nicht älter als 3 Monate)
- Heiratsurkunde für Ehefrauen/Ehemänner bzw. Urkunde der eingetragenen Partnerschaft für eingetragene Partnerinnen/eingetragene Partner
- Deutsch-Zertifikat A1 für alle Familienangehörigen, die 14 oder älter sind
Das Deutsch-Zertifikat eines Familienmitglieds darf nicht älter als 1 Jahr sein, wenn es eingereicht wird.
Es werden in der Regel nur Zertifikate des ÖIF, ÖSD, TELC und des Goethe-Instituts anerkannt.
Wenn die Fachkraft in der Familie einen der folgenden Aufenthaltstitel hat, müssen Familienangehörige für die erste Rot-Weiß-Rot – Karte Plus kein Deutsch-Zertifikat vorlegen:
- Rot-Weiß-Rot – Karte für Besonders Hochqualifizierte
- Blaue Karte EU
- Niederlassungsbewilligung Forscher
- Rot-Weiß-Rot – Karte Plus, wenn die Fachkraft davor eine Rot-Weiß-Rot – Karte für Besonders Hochqualifizierte, eine Blaue Karte EU oder eine Niederlassungsbewilligung Forscher hatte
- Daueraufenthalt EU, wenn die Fachkraft in der Vergangenheit eine Rot-Weiß-Rot – Karte für Besonders Hochqualifizierte, eine Blaue Karte EU oder eine Niederlassungsbewilligung Forscher hatte
Wer ein Studium an einer anerkannten Hochschule abgeschlossen hat, Nachweis der allgemeinen Universitätsreife vorlegen kann oder eine berufsbildende mittlere Schule abgeschlossen hat, benötigt kein Deutsch-Zertifikat A1. Stattdessen wird bei der Aufenthaltsbehörde der entsprechende Nachweis vorgelegt. Je nach Ausstellungsland kann es sein, dass Verifizierungen nötig sind. Wichtig ist, dass der Abschluss von einer anerkannten Bildungseinrichtung stammt und die Verleihungsurkunde des Diploms bzw. der Nachweis allgemeiner Universitätsreife oder Abschluss der berufsbildenden mittleren Schule auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurde oder beglaubigt übersetzt ist. Dieser Nachweis gilt sowohl als Ersatz für das Deutsch-Zertifikat A1 vor Zuwanderung als auch für das Integrations-Zertifikat A2 (Modul 1 der Integrationsvereinbarung).
Nachweis der langfristigen Unterkunft in Österreich
Normalerweise werden Mietverträge vorgelegt.
Wenn die Wohnung bzw. das Haus nicht gemietet wird, sondern gekauft wird bzw. wurde, muss ein aktueller Grundbuchauszug vorgelegt werden.
Kurzfristige Apartment- oder Hotelreservierungen werden in der Regel nicht anerkannt.
Es muss genug Wohnraum für alle Familienangehörigen bereitstehen. Eine Wohnung mit einem Zimmer auf 30 m2 wird für eine vierköpfige Familie zum Beispiel nicht ausreichend sein.
Wenn Sie zu jemandem ziehen, die/der bereits in Österreich wohnt, reicht der Mietvertrag/Grundbuchauszug dieser Person gemeinsam mit einer Wohnrechtsvereinbarung aus. Auch hier muss beachtet werden, dass nicht zu viele Menschen auf zu wenig Raum leben werden.
Nachweis der Krankenversicherung in Österreich
Wenn die Fachkraft in der Familie über ihren Arbeitgeber bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) versichert ist, kann die Familie mitversichert werden. In der Regel reicht es deshalb aus, dass man auf diese Versicherung verweist.
Es ist empfehlenswert, für die Übergangszeit (die Zeit, in der die Fachkraft zwar schon in Österreich ist, aber noch nicht angefangen hat zu arbeiten) bzw. für die Reise nach Österreich eine Reisekrankenversicherung abzuschließen. Drittstaatsangehörige, die ein Visum D für die Einreise brauchen, müssen in der Regel eine solche Versicherung vorlegen, wenn sie ihr Visum D beantragen.
Gebühren: 160 Euro
Bitte beachten Sie:
Je nachdem, in welchem Land Sie leben, müssen Sie eine oder mehrere Strafregisterbescheinigungen vorzeigen. Hier können Sie nachsehen, welche Sie besorgen müssen.
- Persönliche Dokumente müssen eine spezielle Verifizierung haben, damit sie anerkannt werden. Das hängt davon ab, in welchem Land die Dokumente ausgestellt wurden. Hier können Sie nachsehen, welche nötig ist.
- Wenn Ihre persönlichen Dokumente nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden, müssen sie in der Regel von einer gerichtlich beeideten Übersetzerin oder einem gerichtlich beeideten Übersetzer übersetzt werden.
- Es kann sein, dass Sie mehr als 160 Euro Gebühr zahlen müssen, wenn Sie zusätzliche persönliche Dokumente vorzeigen müssen oder ein Visum D benötigen.
Sie sind Familienangehörige einer Fachkraft und möchte nach Österreich einwandern? Für die Beantragung Ihrer Rot-Weiß-Rot – Karte Plus ist es wichtig, ob Sie visafrei nach Österreich einreisen dürfen oder nicht.
Sie dürfen visafrei nach Österreich einreisen? Sobald Sie alle Ihre Dokumente gesammelt haben, können Sie nach Österreich kommen und Ihren Antrag auf die Rot-Weiß-Rot – Karte Plus bei der Aufenthaltsbehörde stellen. Der Antrag wird von der Aufenthaltsbehörde einige Wochen lang bearbeitet und bei Erfüllung aller Voraussetzungen bewilligt. Ihre Karte wird dann gedruckt. Sobald Sie sie bekommen, dürfen Sie anfangen zu arbeiten.
Bitte achten Sie auf Ihre visafreien Tage. In der Regel dürfen Sie maximal 90 von 180 Tagen im Schengenraum sein. Wenn Sie Ihre Rot-Weiß-Rot – Karte Plus in diesen 90 Tagen nicht bekommen, müssen Sie den Schengenraum verlassen und in Ihrem Wohnland ein Visum D beantragen.
Sie dürfen nicht visafrei nach Österreich einreisen? Dann bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
- Der zukünftige österreichische Arbeitgeber Ihrer/s Angehörigen reicht Ihren vollständigen Antrag gleichzeitig mit jenem der Fachkraft für Sie ein. Ihr Antrag wird dann direkt von der Behörde in Österreich bearbeitet und bewilligt.
- Sie reichen Ihren vollständigen Antrag auf die Rot-Weiß-Rot – Karte Plus bei der österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft/Konsulat) in Ihrem aktuellen Wohnland ein. Ihr Antrag wird dann von der Behörde nach Österreich geschickt, wo er bearbeitet und bewilligt wird. Diese Variante erfordert etwas mehr Zeit.
Nach der Bewilligung erhalten Sie von der österreichischen Vertretungsbehörde in Ihrem Wohnland eine Einladung. In dieser Einladung werden Sie dazu aufgefordert, innerhalb der nächsten 3 Monate ein sogenanntes Visum D zu beantragen und innerhalb von 6 Monaten Ihre Rot-Weiß-Rot – Karte Plus in Österreich abzuholen. Um dieses Visum D zu bekommen, brauchen Sie:
- Antragsformular
- Pass mit Kopie
- Einladung der Vertretungsbehörde
- Bewilligung der Aufenthaltsbehörde
- Reisekrankenversicherung (mindestens € 30.000 Deckungssumme)
- Flugreservierung
- Ca. 150 €
In der Regel dauert es ca. 2 Wochen, bis Sie das Visum D in Ihren Pass gestempelt bekommen. Während dieser Bearbeitungszeit bleibt Ihr Pass bei der Vertretungsbehörde. Sobald Sie das Visum D haben, können Sie nach Österreich kommen und bei der Aufenthaltsbehörde Ihre Fingerabdrücke abgeben. Außerdem müssen Sie Ihre persönlichen Dokumente (Pass, Geburtsurkunde, Strafregisterbescheinigung, etc.) vorzeigen. Ihre Rot-Weiß-Rot – Karte Plus wird erst dann gedruckt. Sobald Sie sie bekommen, dürfen Sie anfangen zu arbeiten.
Eine Sonderregelung ist für Familienmitglieder von Fachkräften vorgesehen, die eine Blaue Karte EU oder eine Niederlassungsbewilligung Forscher beantragen und nicht visafrei einreisen können. Wenn das auf Sie zutrifft und Ihnen keine der beiden genannten Optionen der Einreichung zusagt, können Sie bei Vorliegen eines gültigen Visums zur persönlichen Antragstellung einer Rot-Weiß-Rot – Karte Plus nach Österreich reisen. (Dies gilt auch für drittstaatsangehörige Fachkräfte selbst, die nicht visafrei einreisen dürfen, Ihren Antrag auf Erteilung einer Blauen Karte EU oder einer Niederlassungsbewilligung Forscher jedoch im Inland stellen möchten.)
In diesem Fall können Sie das Verfahren im Inland abwarten, solange Ihr Visum gültig ist. Sollte das Visum ablaufen, bevor Sie Ihre Rot-Weiß-Rot – Karte Plus in Händen halten, müssten Sie rechtzeitig ausreisen. Für eine neuerliche Einreise zur Abholung der Rot-Weiß-Rot – Karte Plus müsste ein Visum D bei der jeweiligen österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft/Konsulat) beantragt werden.
- Sie haben eine Rot-Weiß-Rot – Karte, eine Blaue Karte oder eine Niederlassungsbewilligung Forscher und bekommen ein Kind in Österreich? Sie können für Ihr Kind eine Rot-Weiß-Rot – Karte Plus beantragen, sobald Sie die Geburtsurkunde haben. Erfahren Sie hier mehr über Aufenthaltstitel für Neugeborene.
Als Verlängerung von Aufenthaltstiteln
Die Rot-Weiß-Rot – Karte Plus ist ein Aufenthaltstitel für drittstaatsangehörige Fachkräfte, die schon seit mindestens 21 Monaten in Österreich arbeiten und leben und einen der folgenden Aufenthaltstitel haben:
- Rot-Weiß-Rot – Karte (Ausnahme: Rot-Weiß-Rot – Karte für Selbstständige Schlüsselkräfte)
- Blaue Karte EU
Personen, die seit 2 Jahren eine Niederlassungsbewilligung Forscher haben, können ebenfalls eine Rot-Weiß-Rot – Karte Plus bekommen.
Sie müssen Ihren Antrag auf die (verlängerte) Rot-Weiß-Rot – Karte Plus bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde stellen. Diese ist davon abhängig, wo Sie wohnen.
Hinweis
Wenn Sie in Wien wohnen, ist die Verlängerungs-Behörde in der Regel nicht genau die gleiche Behörde wie die Aufenthaltsbehörde, die Sie schon von Ihrer Einwanderung kennen. Die Behörde, die für Sie zuständig ist, ist abhängig davon, in welchem Wiener Bezirk Sie wohnen.
- Sie müssen den Antrag in den drei Monaten vor dem Ablauf Ihres aktuellen Aufenthaltstitels stellen.
- Kinder unter 6 Jahren müssen nicht zur Behörde mitkommen. Eine gesetzliche Vertreterin / ein gesetzlicher Vertreter (in der Regel die Mutter oder der Vater) können den Antrag für ihr Kind stellen.
- Wenn Sie einen Verlängerungsantrag gestellt haben, aber der Antrag noch bearbeitet wird und Sie Ihren neuen Aufenthaltstitel noch nicht bekommen haben, können Sie weiter in Österreich wohnen und arbeiten. Wenn Ihr aktueller Aufenthaltstitel schon abgelaufen ist und Sie noch auf den neuen warten, aber dringend verreisen müssen, können Sie bei der Aufenthaltsbehörde eine sogenannte Notvignette beantragen. Dafür brauchen Sie einen Nachweis, warum Sie dringend Österreich verlassen müssen (z.B. Einladung von Geschäftspartnern, Sterbeurkunde bei Todesfällen, etc.) und ein Reiseticket. Die Notvignette ist drei Monate gültig und wird als Schengen-Visum in Ihren Pass gedruckt.
Diese Dokumente benötigen Sie, um eine Rot-Weiß-Rot – Karte Plus als Verlängerung Ihres aktuellen Aufenthaltstitels zu erhalten:
- Antragsformular – bitte „(2) Rot-Weiß-Rot – Karte Plus“ und „Verlängerungsantrag“ ankreuzen
- Reisepass
- Passfoto nach EU-Kriterien (nicht älter als 6 Monate)
- Nachweis der Unterkunft in Österreich (Meldebestätigung, Mietvertrag, letzte drei Mietzahlungen, etc.)
- Nachweis der Krankenversicherung in Österreich (e-card-Kopie, etc.)
- Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts (letzte drei Lohnzettel, etc.)
- Integrations-Zertifikat A2 (in der Regel nicht älter als 2 Jahre):
Sie müssen das Integrationszertifikat A2 (nicht älter als 2 Jahre) bei der Verlängerung vorlegen, wenn Sie
- bisher eine Blaue Karte EU oder eine Niederlassungsbewilligung – Forscher hatten und nach 2 Jahren eine Rot-Weiß-Rot – Karte Plus beantragen, die dann 3 Jahre lang gültig sein wird.
- bisher eine Rot-Weiß-Karte Plus hatten und nach zwei Jahren eine Rot-Weiß-Rot – Karte Plus beantragen, die dann 3 Jahre lang gültig sein wird.
Ein reines Deutsch-Zertifikat A2 reicht für diese Fälle nicht aus. Eine Integrationsprüfung hat nämlich sowohl einen Deutsch-Teil als auch einen Integrationsteil. Es ist also wichtig, dass Sie die Integrationsprüfung A2 absolvieren. Sie können sich direkt beim ÖIF über Deutsch-Kurse, Lern-Unterlagen, häufige Fragen und Prüfungen informieren.
Sie müssen jedenfalls KEIN Deutsch A2- bzw. Integrations-Zertifikat A2 bei der Verlängerung vorlegen, wenn Sie
- bisher eine Rot-Weiß-Rot – Karte hatten und nach 2 Jahren eine Rot-Weiß-Rot – Karte Plus beantragen, die dann 3 Jahre lang gültig sein wird.
- Nachweis der allgemeinen Universitätsreife vorlegen können oder eine berufsbildende mittlere Schule abgeschlossen haben oder ein Universitätsstudium an einer anerkannten Hochschule im Ausland absolviert haben. Statt dem Integrations-Zertifikat A2 wird bei der Aufenthaltsbehörde der entsprechende Nachweis vorgelegt. Je nach Ausstellungsland kann es sein, dass Verifizierungen nötig sind. Wichtig ist, dass der Abschluss von einer anerkannten Bildungseinrichtung stammt und die Verleihungsurkunde des Diploms bzw. der Nachweis allgemeiner Universitätsreife oder Abschluss der berufsbildenden mittleren Schule auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurde oder beglaubigt übersetzt ist.
- schon ein Integrations-Zertifikat A2 oder B1 bei der Beantragung von vorherigen Aufenthaltstiteln vorgelegt haben.
- schon ein Integrations-Zertifikat B1 haben.
- in Österreich ein Studium absolviert haben.
- in Österreich die Matura gemacht haben bzw. die österreichische allgemeine Universitätsreife haben.
- den Antrag auf eine Rot-Weiß-Rot – Karte Plus für ein Kind stellen, das unter 14 Jahre alt ist.
- den Antrag auf eine Rot-Weiß-Rot – Karte Plus für ein Kind stellen, das 14 Jahre oder älter ist, aber in Österreich eine Schule besucht und eine positive Deutsch-Note im letzten Schulzeugnis hat.
Gebühren: 160 Euro
Sie hatten 2 Jahre lang eine Rot-Weiß-Rot – Karte oder eine Blaue Karte EU und beantragen jetzt zum ersten Mal eine Rot-Weiß-Rot – Karte Plus?
Bitte beachten Sie, dass Sie zusätzlich sogenannte Lohnkonten für mindestens die letzten 21 Monate Arbeit einreichen müssen. Diese Dokumente kann Ihnen nur Ihr Arbeitgeber geben.
Wenn Sie nicht 21 Monate lang beschäftigt waren (zum Beispiel, weil Sie Ihren Arbeitgeber durch eine Zweckänderung gewechselt haben), sollten Sie nicht die Rot-Weiß-Rot – Karte Plus beantragen. Es ist stattdessen zielführend, erneut den Aufenthaltstitel zu beantragen, den Sie aktuell haben. Erst, wenn Sie die 21 vollen Monate Beschäftigung erreicht haben, ist es sinnvoll, die Rot-Weiß-Rot – Karte Plus zu beantragen.
Sie stellen einen Antrag auf die Rot-Weiß-Rot – Karte Plus für ein Kind, das in Österreich lebt? Bitte beachten Sie, dass Sie zusätzlich das letzte Schulzeugnis einreichen müssen, wenn das Kind schon zur Schule geht. Außerdem müssen Sie dann auch eine sogenannte Schulbesuchsbestätigung vorlegen, die Ihnen die Schule geben kann. Bei allen Anträgen für Kinder müssen Sie außerdem die Bestätigung vorlegen, dass Sie Familienbeihilfe erhalten. Diese Bestätigung können Sie über Finanz Online herunterladen oder beim BMF (Bundesministerium für Finanzen) anfragen.
Bitte beachten Sie:
- Es kann sein, dass Sie mehr als 160 Euro Gebühr zahlen müssen, wenn Sie zusätzliche persönliche Dokumente vorzeigen müssen.
- Ihre Rot-Weiß-Rot – Karte Plus ist nur so lange gültig wie Ihr Pass. Wenn Sie also eine Rot-Weiß-Rot – Karte Plus für drei Jahre beantragen wollen, muss auch Ihr Pass mindestens drei Jahre lang gültig sein.
- Viele Aufenthaltsbehörden verlangen einen sogenannten KSV-Auszug bei Verlängerungen von Aufenthaltstiteln. Der KSV-Auszug ist ein offizielles Dokument, das zeigt, ob Sie in Österreich Kredite haben. Wenn Sie verheiratet sind, müssen Sie immer Ihren eigenen KSV-Auszug und den Ihrer Partnerin bzw. Ihres Partners vorlegen. Den KSV-Auszug für Behörden können Sie ganz einfach online bestellen.
Zusätzliche Zielgruppen
Es gibt zusätzliche spezielle Fälle, in denen Sie eine Rot-Weiß-Rot – Karte Plus beantragen können. Dazu gehören unter anderem:
- Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen mit einem gültigen Daueraufenthalt EU, wenn es noch Quotenplätze gibt
- Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen mit einer gültigen Niederlassungsbewilligung – Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit, wenn diese Niederlassungsbewilligung auf bestimmten definierten Tätigkeiten beruht (§ 1 Abs 2 lit i AuslBG)
- Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen, die aufgrund des Brexit einen Aufenthaltstitel Artikel 50 EUV haben.
- Drittstaatsangehörige, die einen Daueraufenthalt EU hatten und zu lange außerhalb der EU bzw. außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums waren und/oder in der Zwischenzeit einen Daueraufenthalt EU in einem anderen EU-Land bekommen haben
Verlängerung
Die Verlängerung einer Rot-Weiß-Rot – Karte Plus hängt davon ab, wie lange Sie schon in Österreich leben und welche Aufenthaltstitel Sie bisher hatten.
- Wenn Sie 2 Jahre lang in Österreich leben und bisher eine Rot-Weiß-Rot – Karte Plus hatten, können Sie danach wieder einen Verlängerungsantrag auf eine Rot-Weiß-Rot – Karte Plus stellen, die dann 3 Jahre lang gültig ist.
- Wenn Sie schon 5 Jahre lang in Österreich leben und in diesen 5 Jahren zum Beispiel eine Rot-Weiß-Rot – Karte, eine Blaue Karte EU, eine Niederlassungsbewilligung Forscher und/oder Rot-Weiß-Rot – Karte Plus hatten, können Sie den sogenannten "Daueraufenthalt EU" beantragen. Dafür brauchen Sie unter anderem ein Zertifikat der ÖIF-Integrationsprüfung B1.
Folgende Verlängerungswege können für Sie also zum Beispiel relevant sein:
- Sie wandern mit Ihrer Familie nach Österreich ein. Sie beantragen eine Blaue Karte EU; Ihre Familie beantragt Rot-Weiß-Rot – Karten Plus. Kein Familienmitglied benötigt ein Deutsch-Zertifikat. Alle Karten sind 2 Jahre lang gültig. Nach diesen 2 Jahren beantragen Sie und Ihre Familie Rot-Weiß-Rot – Karten Plus, die dann 3 Jahre lang gültig sind. Sie und Ihre Familie müssen dafür ein Zertifikat der Integrationsprüfung A2 oder einen Ersatz vorlegen. Nach den erneuten 3 Jahren sind Sie und Ihre Familie bereits 5 Jahre lang ununterbrochen in Österreich. Sie beantragen alle den Daueraufenthalt EU. Sie und Ihre Familie müssen dafür ein Zertifikat der Integrationsprüfung B1 vorlegen.
- Sie wandern alleine nach Österreich ein. Sie beantragen eine Rot-Weiß-Rot – Karte für Fachkräfte in Mangelberufen, die 2 Jahre lang gültig ist. Nach diesen 2 Jahren beantragen Sie eine Rot-Weiß-Rot – Karte Plus, die dann 3 Jahre lang gültig ist. Nach diesen 3 Jahren sind Sie bereits 5 Jahre lang ununterbrochen in Österreich. Sie beantragen den Daueraufenthalt EU. Erst jetzt müssen Sie ein Deutsch-Zertifikat vorlegen, nämlich ein Zertifikat der Integrationsprüfung B1.
- Sie wandern mit Ihrer Familie nach Österreich ein. Sie beantragen eine Rot-Weiß-Rot – Karte für Sonstige Schlüsselkräfte, die bei Vorliegen aller Voraussetzungen (Gültigkeit des Passes, Dauer des Dienstverhältnisses), 2 Jahre lang gültig ist. Ihre Familie beantragt Rot-Weiß-Rot – Karten Plus. Ihre Familienangehörigen über 14 benötigen ein Deutsch-Zertifikat A1 oder einen Ersatz. Die Rot-Weiß-Rot – Karten Plus Ihrer Familie sind genauso lange gültig wie Ihre Rot-Weiß-Rot – Karte für Sonstige Schlüsselkräfte. Nach diesen ersten 2 Jahren beantragen Sie und Ihre Familie Rot-Weiß-Rot – Karten Plus, die dann 3 Jahre lang gültig sind. Nur Ihre Familie muss dafür ein Zertifikat der Integrationsprüfung A2 oder einen Ersatz vorlegen. Nach den erneuten 3 Jahren sind Sie und Ihre Familie bereits 5 Jahre lang ununterbrochen in Österreich. Sie beantragen alle den Daueraufenthalt EU. Sie und Ihre Familie müssen dafür ein Zertifikat der Integrationsprüfung B1 vorlegen.
- Sie wandern mit Ihrer Familie nach Österreich ein. Sie beantragen eine Niederlassungsbewilligung Forscher, die bei Vorliegen aller Voraussetzungen 2 Jahre lang gültig ist. Ihre Familie beantragt Rot-Weiß-Rot – Karten Plus. Kein Familienmitglied benötigt ein Deutsch-Zertifikat. Die Rot-Weiß-Rot – Karten Plus Ihrer Familie sind genauso lange gültig wie Ihre Niederlassungsbewilligung. Nach diesen ersten 2 Jahren beantragen Sie und Ihre Familie Rot-Weiß-Rot – Karten Plus, die dann 3 Jahre lang gültig sind. Sie und Ihre Familie müssen dafür ein Zertifikat der Integrationsprüfung A2 oder einen Ersatz vorlegen. Nach den erneuten 3 Jahren sind Sie und Ihre Familie bereits 5 Jahre lang ununterbrochen in Österreich. Sie beantragen alle den Daueraufenthalt EU. Sie und Ihre Familie müssen dafür ein Zertifikat der Integrationsprüfung B1 vorlegen.
Rechtsgrundlagen:
- §§ 41a, 46, 56 Abs 3 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz