Sozial- & Gesundheitssystem in Österreich
Eine ausgezeichnete Versorgung durch medizinische Fachleute und Institute der Spitzenmedizin sowie ein dichtes Netz an öffentlichen und privaten Spitälern tragen dazu bei, dass die Gesundheitsversorgung in Österreich zu den Weltbesten gehört.
Das Sozialsystem in Österreich
Österreichs Sozialleistungen, wie zum Beispiel die Mindestsicherung oder auch die Sozial- bzw. Pensionsversicherung, tragen zu einer sehr hohen sozialen Sicherheit seiner Bevölkerung bei. Gemeinsam mit Frankreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Deutschland, Italien und Schweden gehört Österreich zu den acht Ländern, die mehr als ein Viertel des BIPs für Sozialausgaben aufwenden. Damit liegt es deutlich über dem OECD-Durchschnitt von 20,1 Prozent.
Das österreichische System der sozialen Sicherung ist durch zentrale und dezentrale Elemente gekennzeichnet. Dabei dominieren die sozialversicherungsrechtlichen Leistungen sowie universelle Leistungen für die gesamte Wohnbevölkerung, unabhängig einer nachgewiesenen Bedürftigkeit. In regionaler Verantwortung, also der Bundesländer und Gemeinden bzw. Städte liegt ein Teil des Gesundheitswesens, das Wohnungswesen, ein Großteil der sozialen Dienste, die Kinderbetreuungseinrichtungen und die Mindestsicherung.
Österreich verfügt über ein besonders ausgeprägtes System der Zusammenarbeit der großen wirtschaftlichen Interessensverbände der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite untereinander und mit der Regierung. Die österreichische Sozialpartnerschaft leistet durch Konsensfähigkeit, Interessensausgleich und koordiniertes Vorgehen einen wesentlichen Beitrag zum Wirtschaftswachstum und zum sozialen Frieden in Österreich.
Die österreichische Sozialversicherung
Bei der österreichischen Sozialversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Beiträge werden von Seiten des/der Arbeitgeber:in für alle Arbeitnehmenden entrichtet. Selbstständig Erwerbstätige mit Gewerbeschein, Neue Selbstständige und Werksunternehmende müssen ihre Sozialversicherungsbeiträge selbst abführen. Bei unselbstständig Beschäftigten (Arbeitnehmer:innen und freien Dienstnehmer:innen) werden die Sozialversicherungsbeiträge automatisch von der Arbeitgeberseite an das Finanzamt abgeführt. Auch die Anmeldung ihrer Mitarbeiter:innen bei der Sozialversicherung liegt in ihrer Verantwortung.
Die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge, der sogenannten Beitragssätze, variiert je nachdem, ob es sich um Arbeiter:innen, Angestellte, Lehrlinge, geringfügig Beschäftigte etc. handelt.
Weitere Informationen
Die österreichische Sozialversicherung gliedert sich in mehrere Zweige:
- 01
Krankenversicherung (inkl. Mutterschutz)
Leistungen der Krankenversicherung sind etwa die Kostenübernahme von ärztlichen Behandlungen, Spitalsaufenthalten, Vorsorgeuntersuchungen, Kinderbetreuungsgeld, Krankengeld usw.
Unter bestimmten Voraussetzungen werden Familienangehörige kostenlos mitversichert.
- 02
Unfallversicherung
Absicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten und deren Folgen, z.B. Invalidität und Arbeitsunfähigkeit etc.
- 03
Pensionsversicherung
Leistungen der Alterspension etc.
- 04
Arbeitslosenversicherung
Leistungen bei Arbeitslosigkeit wie Arbeitslosengeld und Notstandshilfe
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