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Leben & Arbeiten

Sozial- & Gesundheitssystem in Österreich

Eine ausgezeichnete Versorgung durch medizinische Fachleute und Institute der Spitzenmedizin sowie ein dichtes Netz an öffentlichen und privaten Spitälern tragen dazu bei, dass die Gesundheitsversorgung in Österreich zu den Weltbesten gehört.

Das Sozialsystem in Österreich

Österreichs Sozialleistungen, wie zum Beispiel die Mindestsicherung oder auch die Sozial- bzw. Pensionsversicherung, tragen zu einer sehr hohen sozialen Sicherheit seiner Bevölkerung bei. Gemeinsam mit Frankreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Deutschland, Italien und Schweden gehört Österreich zu den acht Ländern, die mehr als ein Viertel des BIPs für Sozialausgaben aufwenden. Damit liegt es deutlich über dem OECD-Durchschnitt von 20,1 Prozent.

Das österreichische System der sozialen Sicherung ist durch zentrale und dezentrale Elemente gekennzeichnet. Dabei dominieren die sozialversicherungsrechtlichen Leistungen sowie universelle Leistungen für die gesamte Wohnbevölkerung, unabhängig einer nachgewiesenen Bedürftigkeit. In regionaler Verantwortung, also der Bundesländer und Gemeinden bzw. Städte liegt ein Teil des Gesundheitswesens, das Wohnungswesen, ein Großteil der sozialen Dienste, die Kinderbetreuungseinrichtungen und die Mindestsicherung.

Österreich verfügt über ein besonders ausgeprägtes System der Zusammenarbeit der großen wirtschaftlichen Interessensverbände der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite untereinander und mit der Regierung. Die österreichische Sozialpartnerschaft leistet durch Konsensfähigkeit, Interessensausgleich und koordiniertes Vorgehen einen wesentlichen Beitrag zum Wirtschaftswachstum und zum sozialen Frieden in Österreich.

Die österreichische Sozialversicherung

Bei der österreichischen Sozialversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Beiträge werden von Seiten des/der Arbeitgeber:in für alle Arbeitnehmenden entrichtet. Selbstständig Erwerbstätige mit Gewerbeschein, Neue Selbstständige und Werksunternehmende müssen ihre Sozialversicherungsbeiträge selbst abführen. Bei unselbstständig Beschäftigten (Arbeitnehmer:innen und freien Dienstnehmer:innen) werden die Sozialversicherungsbeiträge automatisch von der Arbeitgeberseite an das Finanzamt abgeführt. Auch die Anmeldung ihrer Mitarbeiter:innen bei der Sozialversicherung liegt in ihrer Verantwortung.

Die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge, der sogenannten Beitragssätze, variiert je nachdem, ob es sich um Arbeiter:innen, Angestellte, Lehrlinge, geringfügig Beschäftigte etc. handelt.

Weitere Informationen

Die österreichische Sozialversicherung gliedert sich in mehrere Zweige:

  1. 01

    Leistungen der Krankenversicherung sind etwa die Kostenübernahme von ärztlichen Behandlungen, Spitalsaufenthalten, Vorsorgeuntersuchungen, Kinderbetreuungsgeld, Krankengeld usw.

    Unter bestimmten Voraussetzungen werden Familienangehörige kostenlos mitversichert.

  2. 02

    Absicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten und deren Folgen, z.B. Invalidität und Arbeitsunfähigkeit etc.

  3. 03

    Leistungen der Alterspension etc.

  4. 04

    Leistungen bei Arbeitslosigkeit wie Arbeitslosengeld und Notstandshilfe

Mutter Kind
© Eugenio Marongiu / Westend61
Copyright: © Frederik Franz / Westend61 (oben) / © Eugenio Marongiu / Westend61 (unten)

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Krankenversicherung

Es gibt in Österreich mehrere Krankenversicherungsträger, die dem Dachverband österreichischer Sozialversicherungsträger unterstellt sind. Welche im individuellen Fall zuständig ist, hängt vom Wohnort und der beruflichen Tätigkeit des oder der Versicherten ab.

Top 1 Health Care Index

Leistungen

Neben der Kostenübernahme von ärztlichen Behandlungen, Spitalsaufenthalten, Vorsorgeuntersuchungen, Kinderbetreuungsgeld, Krankengeld sowie Zahlungen während des Mutterschutzes fallen beispielsweise auch Zahnbehandlungen, Rehabilitation, Hauskrankenpflege, Heilbehelfe, Untersuchungen im Rahmen des Mutter-Kind-Passes und Pflege unter die Leistungen der Krankenversicherung.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Leistungen der Krankenversicherung ist die Vorlage der e-card, welche allen Versicherten sowie gegebenenfalls deren Angehörigen bei der Anmeldung zur Krankenkasse binnen 14 Tagen vom Krankenversicherungsträger zugesendet wird. Die Rückseite der e-card ist gleichzeitig die Europäische Sozialversicherungskarte, mit der auch eine kostenlose ärztliche Versorgung in den Ländern der Europäischen Union in Anspruch genommen werden kann.

Hinweis

Geringfügig Beschäftigte werden auf Antrag krankenversichert.

Eine Krankenversicherung besteht u. a. bei:

  1. 01
  2. 02
  1. 03
  2. 04

Mitversicherung von Angehörigen

In der sozialen Krankenversicherung sind neben Pflichtversicherten auch deren Angehörige geschützt. In bestimmten Fällen ist dafür ein Zusatzbeitrag zu entrichten. Als Angehörige gelten folgende Familienmitglieder, sofern sie ihren Wohnsitz in Österreich haben:

  • Ehepartner und -partnerinnen sowie eingetragene Partner und Partnerinnen
  • Eheliche, legitimierte und Wahlkinder
  • uneheliche Kinder einer weiblichen Versicherten sowie unter bestimmten Voraussetzungen uneheliche Kinder eines männlichen Versicherten
  • Stiefkinder und Enkel, die mit dem oder der Versicherten im selben Haushalt leben
  • von dem oder der Versicherten unentgeltlich versorgte Pflegekinder bzw. wenn das Pflegeverhältnis auf einer behördlichen Bewilligung beruht
  • Lebensgefährten sowie haushaltsführende Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen
  • bestimmte verwandte/verschwägerte Personen und Lebensgefährten, die mit Anspruch auf Pflegegeld (ab Stufe 3) unter gewissen Voraussetzungen von dem oder der Versicherten gepflegt werden.

Beitragspflichtige Mitversicherung

Im Gegensatz zu mitversicherten Kindern, Enkeln und bestimmten verwandten/verschwägerten Personen und Lebenspartnern bzw. -partnerinnen, die mit Anspruch auf Pflegegeld (ab Stufe 3) von dem oder der Versicherten gepflegt werden, ist für Ehegatten, Lebenspartner bzw. -partnerinnen und haushaltsführende Angehörige für die Dauer der Mitversicherung ein Zusatzbeitrag für die Mitversicherung zu entrichten.

Dieser beträgt 3,4 Prozent des Einkommens (inkl. Sonderzahlungen) bzw. der Pension, also der Beitragsgrundlage, des oder der Versicherten.

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